Praktikum in Großbritannien
von Maren | 30. September 2009
Praktika sind in Großbritannien eher unüblich, da Studenten dort, in der Regel lieber ihr Studium schnell hinter sich bringen und dann eine Trainee-Stelle bei einem Unternehmen annehmen. Daher kann es einiges an Überzeugung kosten, bis man von einem britischen Unternehmen als Praktikant angestellt wird.
Als deutscher Staatsangehöriger ist es, Dank der EU, kein Problem nach Großbritannien einzureisen, dort zu leben und zu arbeiten. Es wird auch keine Arbeitserlaubnis benötigt. Was Schul- und Hochschulabschlüsse betrifft, werden noch nicht alle anerkannt. Für einige Berufe ist eine anerkannte Ausbildung erforderlich. Ob Sie die zulässigen Voraussetzungen für Ihr angestrebtes Praktikum oder Arbeitsverhältnis haben erfahren Sie unter: http://www.naric.org.uk/index.asp?page=15.
Bewerbungen in Großbritannien bestehen lediglich aus einem Anschreiben (cover letter) und einem maximal drei Seiten langem tabellarischen Lebenslauf (curriculum vitae – CV). Arbeitszeugnisse wie sie hier üblich sind kennen dir Briten nicht, daher sind sie nicht erforderlich. Stattdessen werden von einigen Arbeitgebern Referenzen gern gesehen. Da diese jedoch auch immer mehr in Frage gestellt werden, ist es das Sicherste am Ende des Lebenslaufes „References available on request“ (Referenzen auf Nachfrage) zu schreiben. Natürlich wird dann erwartet, dass man sich auch um Referenzen gekümmert hat. Also sollte man Namen und Kontaktadressen parat haben.
Der Lebenslauf an sich sollte, anders als in Deutschland, weder datiert noch unterschrieben sein. Außerdem enthält er kein Foto.
Hat man einmal eine Stelle bei der man Geld verdient, so muss das Gehalt auch versteuert werden. Wer weniger als £ 75 pro Woche verdient braucht keinen Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Bei einem höheren Gehalt werden die Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der Arbeitnehmeranteil wird dann gleich vom Entgelt einbehalten. Jeder Versicherte muss einmalig eine Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number) beim zuständigen Sozialversicherungsbüro (Social Security Office) beantragen.
Des Weiteren ist in Großbritannien die Selbstbeteiligung an Medikamenten und Arztbesuchen sehr hoch, weil es keine Krankenversicherung gibt, sondern nur ein staatliches Gesundheitssystem, das durch Steuern finanziert wird.
Wie in Deutschland wird auch in Großbritannien die Einkommenssteuer direkt vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde abgeführt. Großbritannien hat jedoch ein Abkommen mit Deutschland, wonach ein Einkommen nicht doppelt versteuert werden muss. Genaue und aktuelle Information bietet das britische Finanzamt: http://www.hmrc.gov.uk/incometax/index.htm.
Als deutscher Staatsangehöriger ist es, Dank der EU, kein Problem nach Großbritannien einzureisen, dort zu leben und zu arbeiten. Es wird auch keine Arbeitserlaubnis benötigt. Was Schul- und Hochschulabschlüsse betrifft, werden noch nicht alle anerkannt. Für einige Berufe ist eine anerkannte Ausbildung erforderlich. Ob Sie die zulässigen Voraussetzungen für Ihr angestrebtes Praktikum oder Arbeitsverhältnis haben erfahren Sie unter: http://www.naric.org.uk/index.asp?page=15.
Bewerbungen in Großbritannien bestehen lediglich aus einem Anschreiben (cover letter) und einem maximal drei Seiten langem tabellarischen Lebenslauf (curriculum vitae – CV). Arbeitszeugnisse wie sie hier üblich sind kennen dir Briten nicht, daher sind sie nicht erforderlich. Stattdessen werden von einigen Arbeitgebern Referenzen gern gesehen. Da diese jedoch auch immer mehr in Frage gestellt werden, ist es das Sicherste am Ende des Lebenslaufes „References available on request“ (Referenzen auf Nachfrage) zu schreiben. Natürlich wird dann erwartet, dass man sich auch um Referenzen gekümmert hat. Also sollte man Namen und Kontaktadressen parat haben.
Der Lebenslauf an sich sollte, anders als in Deutschland, weder datiert noch unterschrieben sein. Außerdem enthält er kein Foto.
Hat man einmal eine Stelle bei der man Geld verdient, so muss das Gehalt auch versteuert werden. Wer weniger als £ 75 pro Woche verdient braucht keinen Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Bei einem höheren Gehalt werden die Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der Arbeitnehmeranteil wird dann gleich vom Entgelt einbehalten. Jeder Versicherte muss einmalig eine Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number) beim zuständigen Sozialversicherungsbüro (Social Security Office) beantragen.
Des Weiteren ist in Großbritannien die Selbstbeteiligung an Medikamenten und Arztbesuchen sehr hoch, weil es keine Krankenversicherung gibt, sondern nur ein staatliches Gesundheitssystem, das durch Steuern finanziert wird.
Wie in Deutschland wird auch in Großbritannien die Einkommenssteuer direkt vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde abgeführt. Großbritannien hat jedoch ein Abkommen mit Deutschland, wonach ein Einkommen nicht doppelt versteuert werden muss. Genaue und aktuelle Information bietet das britische Finanzamt: http://www.hmrc.gov.uk/incometax/index.htm.
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