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Praktikum in Italien
von Maren | 30. September 2009
Italien, mit seinem schönen Wetter, gutem Essen, und seiner Nähe zu Deutschland ist schon seit langem eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Und auch für Berufs- und Auslandserfahrung fühlen sich Viele zu diesem Land hingezogen. Da noch immer ein großer Zwiespalt zwischen der wirtschaftlichen Situation zwischen dem Norden und dem Süden Italiens besteht, stehen die Chancen für ausländische Bewerber im Norden und im Zentrum Italiens viel besser als im Süden, der trotz verschiedenster Entwicklungsprogramme meist landwirtschaftlich geprägt ist.
Um jedoch überhaupt eine Chance auf eine Praktikumsstelle in einem italienischen Unternehmen zu haben, sollte man flexibel und mobil sein, und die Landessprache beherrschen, denn Englisch und Deutsch allein bringen einen in Italien nicht sehr weit. Außerdem ist es trotz, mittlerweile, gesetzlichen Regelungen was Praktika anbelangt, schwierig eine Praktikumsstelle zu bekommen, da viele Unternehmen, mangels Erfahrung, gar nicht wissen was sie einem Praktikanten für Aufgaben geben können. Des Weiteren gibt das Gesetz vor, dass Praktika (stage) Teil einer Ausbildung und in einen Studiengang integriert sein müssen. Der Praktikumsvertrag wird dann nicht zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten geschlossen, sondern zwischen dem Arbeitgeber und dem Bildungsinstitut. Die Praktikumsdauer ist gesetzlich begrenzt, und beträgt für Schüler maximal 4 Monate und für Studenten maximal 12 Monate. Am einfachsten ist es deshalb sich das Praktikum über ein anerkanntes Austausch- oder Bildungsprogramm zu besorgen. Für Studierende ist es besonders einfach, da viele Universitäten bereits solche Programme anbieten. Für mehr Informationen über Förderprogramme und Vermittlungsagenturen: http://www.inwent.org/ sowie http://www.daad.de/ausland/index.de.html.
Wer sich jedoch trotzdem entscheidet sich eigenhändig eine Praktikumsstelle zu suchen sollte für die Bewerbung bei einem italienischen Unternehmen beachten, dass diese lediglich aus Anschreiben (lettera di accompagnamento al curriculum) und Lebenslauf (curriculum vitae) besteht. Zeugnisse und dergleichen werden der Bewerbung nicht beigefügt, sollten aber zum Bewerbungsgespräch mitgebracht werden. Bei den Unterlagen sollte auf gewisse ästhetische Aspekte geachtet werden. Das Anschreiben sollte präzise und somit nicht länger als eine Seite sein, aber dennoch auf die Qualifikationen des Bewerbers hinweisen. Im Gegensatz zu Deutschland, wird der tabellarische Lebenslauf in Italien weder datiert noch unterschrieben, und er enthält auch kein persönliches Foto. Des Weiteren wollte er in verschieden Abschnitte unterteilt und in (anti-) chronologischer Reihenfolge. Von Hobbys kann abgesehen werden, außer sie haben etwas mit der auszuführenden Tätigkeit zu tun. In Italien werden von Arbeitgebern weder Arbeitszeugnisse noch Referenzen erwartet.
Dafür dauert das Auswahlverfahren oftmals sehr lange. Telefonische Nachfragen bezüglich Bewerbungen sind deshalb üblich.
Da auch Italien Mitglied der EU ist, haben Deutsche hier das Recht zu leben und arbeiten ohne eine Arbeitsgenehmigung zu haben. Bei einem Aufenthalt länger als drei Monate, wird jedoch eine schriftliche befristete Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) erforderlich. Diese ist nur für EU-Bürger in sagt im Grunde lediglich aus, dass die entsprechende Person dem italienischen Steuerzahler nicht zur Last fallen wird. Der Antrag auf eine solche Aufenthaltserlaubnis muss schon innerhalb der ersten acht Tage nach Einreise bei dem zuständigen Polizeipräsidium (Questura) gestellt werden. Wie in Deutschland ist man auch in Italien verpflichtet sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) an- und umzumelden.
Braucht man eine bestimmte Berufsausbildung, oder einen Abschluss für das angestrebte Praktikum, so kommt die Anerkennung einer deutschen Berufsausbildung oder eines in Deutschland absolvierten Abschlusses auf die Berufsklasse an. Problematisch ist es immer dann wenn es sich um staatlich reglementierte Berufe (Architekt, Mediziner, Juristen, etc.) handelt. Eine Zulassung zu solchen Berufen muss man sich in Italien schriftlich bestätigen lassen. Weiteres dazu unter: http://www.cimea.it/.
In Italien ist der Versicherungsschutz an das Arbeitsverhältnis gekoppelt, das heißt, der Arbeitgeber führt die Beiträge für den Arbeitnehmer an die Versicherungen ab. Bei der Krankenversicherung ist dies etwas anders, deshalb muss man für bestimmte Medikamente und medizinische Leistungen zuzahlen. Zuständig für die Kranken- und Sozialversicherungen sind die lokalen Gesundheitsämter (unità sanitarie locali).
Wer in Italien wohnt ist dort auch Einkommenssteuerpflichtig und muss somit beim örtlichen Finanzamt eine Steuernummer (codice fiscale) beantragen. Die Einkommenssteuer (imposta sul reddito delle persone fisiche) wird vom Gehalt gleich einbehalten. Die Steuernummer an sich steht auf einer kleinen Plastikkarte, welche im Alltag auch oftmals zur persönlichen Identifikation gebraucht wird.
Um jedoch überhaupt eine Chance auf eine Praktikumsstelle in einem italienischen Unternehmen zu haben, sollte man flexibel und mobil sein, und die Landessprache beherrschen, denn Englisch und Deutsch allein bringen einen in Italien nicht sehr weit. Außerdem ist es trotz, mittlerweile, gesetzlichen Regelungen was Praktika anbelangt, schwierig eine Praktikumsstelle zu bekommen, da viele Unternehmen, mangels Erfahrung, gar nicht wissen was sie einem Praktikanten für Aufgaben geben können. Des Weiteren gibt das Gesetz vor, dass Praktika (stage) Teil einer Ausbildung und in einen Studiengang integriert sein müssen. Der Praktikumsvertrag wird dann nicht zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten geschlossen, sondern zwischen dem Arbeitgeber und dem Bildungsinstitut. Die Praktikumsdauer ist gesetzlich begrenzt, und beträgt für Schüler maximal 4 Monate und für Studenten maximal 12 Monate. Am einfachsten ist es deshalb sich das Praktikum über ein anerkanntes Austausch- oder Bildungsprogramm zu besorgen. Für Studierende ist es besonders einfach, da viele Universitäten bereits solche Programme anbieten. Für mehr Informationen über Förderprogramme und Vermittlungsagenturen: http://www.inwent.org/ sowie http://www.daad.de/ausland/index.de.html.
Wer sich jedoch trotzdem entscheidet sich eigenhändig eine Praktikumsstelle zu suchen sollte für die Bewerbung bei einem italienischen Unternehmen beachten, dass diese lediglich aus Anschreiben (lettera di accompagnamento al curriculum) und Lebenslauf (curriculum vitae) besteht. Zeugnisse und dergleichen werden der Bewerbung nicht beigefügt, sollten aber zum Bewerbungsgespräch mitgebracht werden. Bei den Unterlagen sollte auf gewisse ästhetische Aspekte geachtet werden. Das Anschreiben sollte präzise und somit nicht länger als eine Seite sein, aber dennoch auf die Qualifikationen des Bewerbers hinweisen. Im Gegensatz zu Deutschland, wird der tabellarische Lebenslauf in Italien weder datiert noch unterschrieben, und er enthält auch kein persönliches Foto. Des Weiteren wollte er in verschieden Abschnitte unterteilt und in (anti-) chronologischer Reihenfolge. Von Hobbys kann abgesehen werden, außer sie haben etwas mit der auszuführenden Tätigkeit zu tun. In Italien werden von Arbeitgebern weder Arbeitszeugnisse noch Referenzen erwartet.
Dafür dauert das Auswahlverfahren oftmals sehr lange. Telefonische Nachfragen bezüglich Bewerbungen sind deshalb üblich.
Da auch Italien Mitglied der EU ist, haben Deutsche hier das Recht zu leben und arbeiten ohne eine Arbeitsgenehmigung zu haben. Bei einem Aufenthalt länger als drei Monate, wird jedoch eine schriftliche befristete Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) erforderlich. Diese ist nur für EU-Bürger in sagt im Grunde lediglich aus, dass die entsprechende Person dem italienischen Steuerzahler nicht zur Last fallen wird. Der Antrag auf eine solche Aufenthaltserlaubnis muss schon innerhalb der ersten acht Tage nach Einreise bei dem zuständigen Polizeipräsidium (Questura) gestellt werden. Wie in Deutschland ist man auch in Italien verpflichtet sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) an- und umzumelden.
Braucht man eine bestimmte Berufsausbildung, oder einen Abschluss für das angestrebte Praktikum, so kommt die Anerkennung einer deutschen Berufsausbildung oder eines in Deutschland absolvierten Abschlusses auf die Berufsklasse an. Problematisch ist es immer dann wenn es sich um staatlich reglementierte Berufe (Architekt, Mediziner, Juristen, etc.) handelt. Eine Zulassung zu solchen Berufen muss man sich in Italien schriftlich bestätigen lassen. Weiteres dazu unter: http://www.cimea.it/.
In Italien ist der Versicherungsschutz an das Arbeitsverhältnis gekoppelt, das heißt, der Arbeitgeber führt die Beiträge für den Arbeitnehmer an die Versicherungen ab. Bei der Krankenversicherung ist dies etwas anders, deshalb muss man für bestimmte Medikamente und medizinische Leistungen zuzahlen. Zuständig für die Kranken- und Sozialversicherungen sind die lokalen Gesundheitsämter (unità sanitarie locali).
Wer in Italien wohnt ist dort auch Einkommenssteuerpflichtig und muss somit beim örtlichen Finanzamt eine Steuernummer (codice fiscale) beantragen. Die Einkommenssteuer (imposta sul reddito delle persone fisiche) wird vom Gehalt gleich einbehalten. Die Steuernummer an sich steht auf einer kleinen Plastikkarte, welche im Alltag auch oftmals zur persönlichen Identifikation gebraucht wird.
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