Was?
Wo?
Mogeln bei der Bewerbung?
von Maren | 07. Oktober 2009
Mit einer Bewerbung gilt es sich möglichst gut zu präsentieren, und sich dadurch von seinen Mitbewerbern abzuheben. Dafür muss man seine Stärken hervorheben, und negatives kaschieren oder einfach weglassen. Erlaubt sind kleine Übertreibungen hinsichtlich der Tätigkeitschwerpunkte die bei früheren Beschäftigungen in Wirklichkeit eher nebensächlich waren. Lassen sich jedoch nicht dazu verleiten maßlos zu übertreiben oder gar zu Lügen, was Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen angeht, denn Sie werden bestimmt im Vorstellungsgespräch danach gefragt.
Oftmals wird besonders bei Fremdsprachenkenntnissen maßlos übertrieben, entweder aus reiner Selbstüberschätzung oder Absichtlich, weil sie bei vielen Berufen eine Hauptvoraussetzung sind, und auch bei allen anderen einen großen Bonus darstellen. Aber Achtung, denn gerade bei Positionen für welche Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind, testen Personalchefs diese gerne im Vorstellungsgespräch, indem sie auf einmal das Gespräch in der jeweiligen Sprache fortsetzen.
Auch sonst sollten Sie im Lebenslauf nicht mogeln, denn alle anderen Qualifikationen und Tätigkeiten müssen durch Zeugnisse oder andere Zertifikate belegt werden. Derartige Leistungsnachweise dürfen weder ge- noch verfälscht werden, denn das ist strafbar.
Fragen im Vorstellungsgespräch, die unmittelbar mit der ausgeschriebenen Stelle und den dafür erforderlichen Fähigkeiten stehen sind rechtlich zulässig und müssen dementsprechend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Fragen die jedoch in ihre Privat- oder Intimsphäre eindringen, wie zum Beispiel die nach einer bevorstehenden Schwangerschaft, sind unzulässig und brauchen deshalb nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Generell gilt es sich bei privaten Fragen abzugrenzen, sich aber dennoch diplomatisch und höflich zu Verhalten.
Haben Sie in Ihrer Bewerbung oder in dem Vorstellungsgespräch, als Antwort auf eine zulässige Frage, gelogen, so kann Ihr Arbeitgeber Sie fristlos entlassen.
Oftmals wird besonders bei Fremdsprachenkenntnissen maßlos übertrieben, entweder aus reiner Selbstüberschätzung oder Absichtlich, weil sie bei vielen Berufen eine Hauptvoraussetzung sind, und auch bei allen anderen einen großen Bonus darstellen. Aber Achtung, denn gerade bei Positionen für welche Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind, testen Personalchefs diese gerne im Vorstellungsgespräch, indem sie auf einmal das Gespräch in der jeweiligen Sprache fortsetzen.
Auch sonst sollten Sie im Lebenslauf nicht mogeln, denn alle anderen Qualifikationen und Tätigkeiten müssen durch Zeugnisse oder andere Zertifikate belegt werden. Derartige Leistungsnachweise dürfen weder ge- noch verfälscht werden, denn das ist strafbar.
Fragen im Vorstellungsgespräch, die unmittelbar mit der ausgeschriebenen Stelle und den dafür erforderlichen Fähigkeiten stehen sind rechtlich zulässig und müssen dementsprechend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Fragen die jedoch in ihre Privat- oder Intimsphäre eindringen, wie zum Beispiel die nach einer bevorstehenden Schwangerschaft, sind unzulässig und brauchen deshalb nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Generell gilt es sich bei privaten Fragen abzugrenzen, sich aber dennoch diplomatisch und höflich zu Verhalten.
Haben Sie in Ihrer Bewerbung oder in dem Vorstellungsgespräch, als Antwort auf eine zulässige Frage, gelogen, so kann Ihr Arbeitgeber Sie fristlos entlassen.
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