Auffälliger Körperschmuck = Karrierehindernis?
von Maren | 25. November 2009
Viele junge Leute haben inzwischen auffälligen Körperschmuck in Form von Gesichtspiercings, und Tattoos. Im Berufsleben ist dies meist jedoch nicht gern gesehen. Dies hängt von der Branche ab. Bei Bauarbeit oder Arbeit mit Maschinen beispielsweise kann es sein, muss jeglicher Körperschmuck mit den Arbeitsschutznormen kompatibel sein, denn er könnte sich gegebenenfalls in Maschinen verhaken und somit zu Verletzungen führen. Deshalb müssen dort am Arbeitsplatz Piercings rausgenommen, und Halskette, Ringe, oder ähnliches abgelegt werden.
Es gibt jedoch auch Branchen, die einfach sehr konservativ sind und weil sie großen Wert auf ein seriöses Äußeres legen, Piercings oder Tätowierungen ungern tolerieren. Haben Sie Vorstellungsgespräch bei einem solchen konservativen Unternehmen, so ist es ratsam die Piercings von vornherein rauszunehmen, und die Tattoos abzudecken, oder den Personalverantwortlichen offen zu fragen, ob es in Ordnung sei Körperschmuck dieser Art am Arbeitsplatz zu tragen.
Generell gilt zwar, dass das Unternehmen nicht dazu berechtigt ist Sie aufgrund von auffälligem Körperschmuck abzumahnen oder zu kündigen, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist, oder der Körperschmuck ein geschäftsschädigendes Verhalten bedeutet. Zeigen Sie jedoch Kompromissbereitschaft, vielleicht kommt Ihnen Ihr Chef dann auch ein wenig entgegen.
Es gibt jedoch auch Branchen, die einfach sehr konservativ sind und weil sie großen Wert auf ein seriöses Äußeres legen, Piercings oder Tätowierungen ungern tolerieren. Haben Sie Vorstellungsgespräch bei einem solchen konservativen Unternehmen, so ist es ratsam die Piercings von vornherein rauszunehmen, und die Tattoos abzudecken, oder den Personalverantwortlichen offen zu fragen, ob es in Ordnung sei Körperschmuck dieser Art am Arbeitsplatz zu tragen.
Generell gilt zwar, dass das Unternehmen nicht dazu berechtigt ist Sie aufgrund von auffälligem Körperschmuck abzumahnen oder zu kündigen, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist, oder der Körperschmuck ein geschäftsschädigendes Verhalten bedeutet. Zeigen Sie jedoch Kompromissbereitschaft, vielleicht kommt Ihnen Ihr Chef dann auch ein wenig entgegen.
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