Früher oder später muss jeder eine erste eigene Steuererklärung abgeben. Für einige ist dieser Zeitpunkt, wenn sie ihr erstes eigenes Gehalt verdienen, für andere lohnt es sich schon während des Studiums.
Die Steuererklärung ist im Grunde eine Abrechnung des Steuerzahlers mit dem Finanzamt, wobei der Arbeitgeber seine steuerpflichtigen Einnahmen und die Ausgaben, die seine Steuerlast mindern, angibt. Daraus errechnet das Finanzamt, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt haben, was Sie dann dem Steuerbescheid entnehmen können.
Der Arbeitgeber behält einen Teil Ihres Gehalts ein und zahlt diesen direkt als Steuern an das Finanzamt. Ein Teil davon lässt sich fast immer wiederholen, wenn Sie eigentlich gar keine Steuern hätten zahlen müssen, oder das Einkommen sehr niedrig ist. Eine Steuerklärung abgeben muss wer neben seinem Gehalt sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 € hat, bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, oder Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat.
Laut Steuerrecht gibt es verschiedene Einkunftsarten, bei denen jeweils von den getrennten Einnahmen die dafür aufgewendeten Ausgaben subtrahiert werden. Bei Arbeitnehmern nennt sich das Werbungskosten. Unter diesen Begriff fallen, zum Beispiel, Fortbildungskosten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, und mehr. Andere Einkunftsarten neben der nichtselbstständigen Arbeit (der Arbeitnehmer) sind beispielsweise Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit etc. Von den Einkünften werden des Weiteren außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben, und gegebenenfalls Kinderfreibeträge abgezogen. Was übrigbleibt ist, sofern es über dem Grundfreibetrag von 7834 € (8004 € ab dem Jahr 2010) liegt, das zu versteuernde Einkommen.
Die Auszufüllenden Formulare bekommen Sie beim Finanzamt wie auch über das kostenlose Computerprogramm Elster. Das Hauptformular (Mantelbogen) muss von allen mit persönlichen Daten sowie Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ausgefüllt werden. Die anderen Formulare müssen je nach Bedarf ausgefüllt werden.
Neben der Steuer-ID und der Lohnsteuerbescheinigung müssen dem Finanzamt sämtliche Unterlagen zukommen, die Ihre Angaben bestätigen. Unterlagen, wie Rechnungen, Kontoauszüge etc. können auch nachgereicht werden, und selbst wenn der Steuerbescheid schon angekommen ist, können Sie gegen ihn noch Einspruch erheben und weitere Unterlagen nachreichen.
Die Steuererklärung muss jedoch grundsätzlich immer bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wer sich der Hilfe eines Steuerberaters bedient hat bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit. Wem erst später auffällt, dass sich eine freiwillige Steuererklärung gelohnt hätte, kann diese noch innerhalb von vier Jahren einreichen.
Die Steuererklärung ist im Grunde eine Abrechnung des Steuerzahlers mit dem Finanzamt, wobei der Arbeitgeber seine steuerpflichtigen Einnahmen und die Ausgaben, die seine Steuerlast mindern, angibt. Daraus errechnet das Finanzamt, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt haben, was Sie dann dem Steuerbescheid entnehmen können.
Der Arbeitgeber behält einen Teil Ihres Gehalts ein und zahlt diesen direkt als Steuern an das Finanzamt. Ein Teil davon lässt sich fast immer wiederholen, wenn Sie eigentlich gar keine Steuern hätten zahlen müssen, oder das Einkommen sehr niedrig ist. Eine Steuerklärung abgeben muss wer neben seinem Gehalt sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 € hat, bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, oder Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat.
Laut Steuerrecht gibt es verschiedene Einkunftsarten, bei denen jeweils von den getrennten Einnahmen die dafür aufgewendeten Ausgaben subtrahiert werden. Bei Arbeitnehmern nennt sich das Werbungskosten. Unter diesen Begriff fallen, zum Beispiel, Fortbildungskosten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, und mehr. Andere Einkunftsarten neben der nichtselbstständigen Arbeit (der Arbeitnehmer) sind beispielsweise Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit etc. Von den Einkünften werden des Weiteren außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben, und gegebenenfalls Kinderfreibeträge abgezogen. Was übrigbleibt ist, sofern es über dem Grundfreibetrag von 7834 € (8004 € ab dem Jahr 2010) liegt, das zu versteuernde Einkommen.
Die Auszufüllenden Formulare bekommen Sie beim Finanzamt wie auch über das kostenlose Computerprogramm Elster. Das Hauptformular (Mantelbogen) muss von allen mit persönlichen Daten sowie Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ausgefüllt werden. Die anderen Formulare müssen je nach Bedarf ausgefüllt werden.
Neben der Steuer-ID und der Lohnsteuerbescheinigung müssen dem Finanzamt sämtliche Unterlagen zukommen, die Ihre Angaben bestätigen. Unterlagen, wie Rechnungen, Kontoauszüge etc. können auch nachgereicht werden, und selbst wenn der Steuerbescheid schon angekommen ist, können Sie gegen ihn noch Einspruch erheben und weitere Unterlagen nachreichen.
Die Steuererklärung muss jedoch grundsätzlich immer bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wer sich der Hilfe eines Steuerberaters bedient hat bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit. Wem erst später auffällt, dass sich eine freiwillige Steuererklärung gelohnt hätte, kann diese noch innerhalb von vier Jahren einreichen.
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