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Doch nicht alles umsonst: Leistungen können beim Studienfachwechsel anerkannt werden
von Maren | 20. Juli 2010
Probieren geht über Studieren! Da ist durchaus etwas Wahres dran, denn viele Studenten merken erst nach ein oder zwei Semestern, dass das Fach, was sie gerade studieren eigentlich gar nicht ihren Interessenlagen entspricht. Trotzdem muss anschließend nicht alles verloren sein, denn vielleicht hat man ja schon ein paar Leistungspunkte in den Fächern des neuen Wunschstudienganges erwerben können.
Diese bereits erbrachten Studienleistungen kann man sich anrechnen lassen und wenn es die Leistungen erlauben kann gleich in einem höheren Fachsemester weiterstudiert werden. Allerdings ist diese Einstufung verbindlich für die Wechsler. Wer sich gedacht hat, dass er nun in einem niedrigeren Fachsemester einsteigen kann, etwa weil gerade kein Studienplatz mehr frei ist oder man sich dem noch nicht gewachsen fühlt, liegt falsch. Das hat zumindest das Sächsische Oberverwaltungsgericht so festgelegt (Az. B 309/09).
Worum ging es hier genau?
Ein Anrechnungsbescheid eines Studenten, der künftig Medizin studieren wollte, stufte ihn in das dritte Fachsemester ein. Leider gab es an der entsprechenden Universität nicht die Möglichkeit zum Sommersemester in das dritte Fachsemester zu wechseln. Der Student versuchte daraufhin einen Platz im zweiten Fachsemester zu ergattern. Doch laut Einschreibungsverordnung der Universität gilt für Fachwechsler die Regelung, dass sie entweder ihrer Einstufung entsprechend oder von vorne mit dem Studium beginnen.
Warum wurde so entschieden?
Eine Einstufung erfolgt deshalb, weil der Student die Möglichkeit haben soll auf Grundlage seines bisherigen Kenntnisstandes das Studium fortzusetzen. Würde er in ein niedrigeres Fachsemester wechseln, bliebe er unter seinen Möglichkeiten. Außerdem sei dies nicht mit der Gleichbehandlung der Studienbewerber zum ersten Semester vereinbar.
Diese bereits erbrachten Studienleistungen kann man sich anrechnen lassen und wenn es die Leistungen erlauben kann gleich in einem höheren Fachsemester weiterstudiert werden. Allerdings ist diese Einstufung verbindlich für die Wechsler. Wer sich gedacht hat, dass er nun in einem niedrigeren Fachsemester einsteigen kann, etwa weil gerade kein Studienplatz mehr frei ist oder man sich dem noch nicht gewachsen fühlt, liegt falsch. Das hat zumindest das Sächsische Oberverwaltungsgericht so festgelegt (Az. B 309/09).
Worum ging es hier genau?
Ein Anrechnungsbescheid eines Studenten, der künftig Medizin studieren wollte, stufte ihn in das dritte Fachsemester ein. Leider gab es an der entsprechenden Universität nicht die Möglichkeit zum Sommersemester in das dritte Fachsemester zu wechseln. Der Student versuchte daraufhin einen Platz im zweiten Fachsemester zu ergattern. Doch laut Einschreibungsverordnung der Universität gilt für Fachwechsler die Regelung, dass sie entweder ihrer Einstufung entsprechend oder von vorne mit dem Studium beginnen.
Warum wurde so entschieden?
Eine Einstufung erfolgt deshalb, weil der Student die Möglichkeit haben soll auf Grundlage seines bisherigen Kenntnisstandes das Studium fortzusetzen. Würde er in ein niedrigeres Fachsemester wechseln, bliebe er unter seinen Möglichkeiten. Außerdem sei dies nicht mit der Gleichbehandlung der Studienbewerber zum ersten Semester vereinbar.
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