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Zu Beginn einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums BAföG zu beantragen kann ganz schön nervig sein. Das Nachreichen der verschiedenen Unterlagen hört gar nicht mehr auf und man muss auch noch ewig auf das Resultat warten. Dabei braucht man das Geld doch so dringend.
Doch Tipps von Bekannten wie: „Ach, dieses Konto brauchst du nicht unbedingt anzugeben. Das merken die nicht.“ können gefährlich werden. Auch Jahre nach dem Studium kann der Schwindel aufgedeckt werden, wenn es darum geht, dass einem, zumindest gesetzlich, kein BAföG zugestanden hätte. Strafen in Höhe mehrerer hundert oder sogar tausend Euro können die Folge solcher Aufdeckungen sein.
Daher sollte man die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Auch wenn es im Nachhinein sehr unfair sein kann, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Da ist es besser es im nächsten Semester wieder zu versuchen.
Doch Tipps von Bekannten wie: „Ach, dieses Konto brauchst du nicht unbedingt anzugeben. Das merken die nicht.“ können gefährlich werden. Auch Jahre nach dem Studium kann der Schwindel aufgedeckt werden, wenn es darum geht, dass einem, zumindest gesetzlich, kein BAföG zugestanden hätte. Strafen in Höhe mehrerer hundert oder sogar tausend Euro können die Folge solcher Aufdeckungen sein.
Daher sollte man die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Auch wenn es im Nachhinein sehr unfair sein kann, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Da ist es besser es im nächsten Semester wieder zu versuchen.
aktuelle Kommentare
von jeanM | 25. März 2011
Sind auch Falschangaben im Antrag auf Erlass der Studiumsgebühren strafbar, wenn ja wer verfolg das bei Anzeige. die Uni ?
Kommentar: Wunderbar, Du möchtest einen Kommentar zu "Falsche Angaben beim BAföG-Antrag sind strafbar" schreiben.
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