Master of Disaster: Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge oft undurchschaubar
von Maren | 01. Juli 2010
Viele Studierende werden kurz vor Ende mit der Frage konfrontiert, ob sie einen Masterstudiengang anschließen möchten und wenn ja, welchen Master sie studieren wollen. Die Auswahl ist mittlerweile sehr groß und immer kommen neue Masterangebote hinzu. Trotzdem scheitert es oft an den Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge, die sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Derzeit wird diese Problematik heiß diskutiert, denn viele Hochschulen verlangen einen Numerus Clausus (NC) für die Aufnahme, der einige Studierende von vornherein vom Master-Studium ausschließt. Gleiches Recht auf Bildung ist hier dann nicht mehr gegeben.
Natürlich benötigt man zunächst einen berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor, Magister oder Diplom) um sich für einen Master-Platz zu bewerben. Für andere Master-Abschlüsse wie den Master of Business Administration (MBA) benötigt man zusätzlich mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Der für das Master-Studium benötigte NC verlangt oft, dass die Studierenden ihr bisheriges Studium überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossen haben. Zum Teil kommt es auch auf die Noten in einzelnen, für den Master-Studiengang relevanten Fächern an. Aber auch die Note der Abschlussarbeit kann neben der Gesamtnote eine Rolle spielen.
Die meisten Universitäten verlangen von den künftigen Master-Studierenden häufig einen NC von mindestens 2,5. Einige Universitäten setzen sogar noch höher an, einige wenige auch erst bei 3,0. Erreicht man diesen NC nicht, gibt es trotzdem die Möglichkeit die Zulassung über entsprechende Wartesemester zu erhalten.
Neben dem festgelegten NC und Abschlusszeugnis gibt es jedoch auch noch weitere Voraussetzungen, die die Hochschulen mittlerweile erfüllt sehen möchten. So wird nicht selten ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf von den Bewerbern verlangt. Oftmals sind auch Nachweise über Sprachkenntnisse der Bewerbung beizulegen. Dies ist häufig der Fall, wenn Master-Studiengänge zulassungsfrei sind.
Frühzeitige Information über die entsprechenden Master-Angebote und ihre Zulassungsvoraussetzungen ist also das A und O, sonst steht man am Ende ohne die notwendigen Bewerbungsunterlagen da.
Natürlich benötigt man zunächst einen berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor, Magister oder Diplom) um sich für einen Master-Platz zu bewerben. Für andere Master-Abschlüsse wie den Master of Business Administration (MBA) benötigt man zusätzlich mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Der für das Master-Studium benötigte NC verlangt oft, dass die Studierenden ihr bisheriges Studium überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossen haben. Zum Teil kommt es auch auf die Noten in einzelnen, für den Master-Studiengang relevanten Fächern an. Aber auch die Note der Abschlussarbeit kann neben der Gesamtnote eine Rolle spielen.
Die meisten Universitäten verlangen von den künftigen Master-Studierenden häufig einen NC von mindestens 2,5. Einige Universitäten setzen sogar noch höher an, einige wenige auch erst bei 3,0. Erreicht man diesen NC nicht, gibt es trotzdem die Möglichkeit die Zulassung über entsprechende Wartesemester zu erhalten.
Neben dem festgelegten NC und Abschlusszeugnis gibt es jedoch auch noch weitere Voraussetzungen, die die Hochschulen mittlerweile erfüllt sehen möchten. So wird nicht selten ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf von den Bewerbern verlangt. Oftmals sind auch Nachweise über Sprachkenntnisse der Bewerbung beizulegen. Dies ist häufig der Fall, wenn Master-Studiengänge zulassungsfrei sind.
Frühzeitige Information über die entsprechenden Master-Angebote und ihre Zulassungsvoraussetzungen ist also das A und O, sonst steht man am Ende ohne die notwendigen Bewerbungsunterlagen da.
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