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…ebenso wenig wie ein Motivationsschreiben. Zumindest in Zukunft dürften derlei Kriterien bei der Vergabe von Masterplätzen hoffentlich keine Rolle mehr spielen. Was zählt ist die Abschlussnote des ersten akademischen Abschlusses, heute meist die des Bachelors. Bis dahin sind jedoch noch einige gerichtliche Entscheidungen abzuwarten.
Masterplätze sind rar, die Unis kommen der Flut an Bewerbern kaum noch nach. Ein Beispiel: In Münster bewarben sich mehr als 1.400 Bachelor-Studenten auf einen Masterplatz im Fach Betriebswirtschaftslehre. Da erscheint es einfach, neben der Note des akademischen Abschlusses noch andere Kriterien bei der Vergabe heranzuziehen, um selektieren zu können. Dies führte dazu, dass von 980 grundsätzlich geeigneten Studenten, nur 380 tatsächlich einen Studienplatz erhielten, u.a. auch aufgrund ihrer Abiturnote.
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte vorläufig, dass derartige Auswahlverfahren unzulässig sind und mit den „maßgeblichen landesgesetzlichen Bestimmungen und dem Staatsvertrag“ nicht vereinbar seien. Die endgültige Entscheidung in dieser Sache steht jedoch noch aus. Bis dahin sind Studenten weiter der „Willkür“ in der Vergabepraxis an den Universitäten ausgeliefert.
Masterplätze sind rar, die Unis kommen der Flut an Bewerbern kaum noch nach. Ein Beispiel: In Münster bewarben sich mehr als 1.400 Bachelor-Studenten auf einen Masterplatz im Fach Betriebswirtschaftslehre. Da erscheint es einfach, neben der Note des akademischen Abschlusses noch andere Kriterien bei der Vergabe heranzuziehen, um selektieren zu können. Dies führte dazu, dass von 980 grundsätzlich geeigneten Studenten, nur 380 tatsächlich einen Studienplatz erhielten, u.a. auch aufgrund ihrer Abiturnote.
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