Seit Jahren schon wird vor den Tücken dubioser Heimarbeitsanbietern gewarnt, und dennoch tappen immer wieder Leute in diese Falle. Unseriöse Angebote lassen sich daran erkennen, dass sie ein hohes Entgelt versprechen, aber aus der Anzeige gar nicht hervorgeht um was für eine Tätigkeit es sich genau handelt, oder der Initiator unbekannt bleibt, weil keine Postanschrift oder keine Rechtsform der Firma angegeben ist. Meist werden die Interessenten einer solchen Stelle um Vorkasse für Einzelteile gebeten, die sie angeblich zuhause zusammensetzen sollen um das fertige Produkt weiter zu verkaufen, oder Sie sollen sich kostenpflichtiges Infomaterial bestellen und sogar spezielle Computerprogramme kaufen. Nachdem genug dieser Bestellungen eingegangen sind, wird meist die Firma aufgelöst und der einzelne Arbeitnehmer ist ohne einen Vorteil daraus ziehen zu können ein paar hundert Euro ärmer.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer eines seriösen Unternehmens bei Montagearbeiten, Schreib- und Büroarbeiten, sowie Sortierarbeiten und Änderungsschneiderei, welche meist als Heimarbeit ausgeführt werden, nicht für den Absatz der Produkte zuständig ist.
Firmen, die seriöse Heimarbeit anbieten, müssen das außerdem beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz anmelden und eine Liste derer die sie beschäftigen offenlegen. Heimarbeiter haben nämlich, wie andere Arbeitnehmer, Rechte auf Sozialleistungen, Mindestlöhne, sowie Kündigungs- und Mutterschutz. Auch bei dem Stückentgelt, welches Heimarbeiter meist bekommen, darf der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden. Und Zusatzleistungen, wie Urlaubsgeld und Heimarbeiterzuschlag kommen bei seriösen Anbietern dazu
Es ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer eines seriösen Unternehmens bei Montagearbeiten, Schreib- und Büroarbeiten, sowie Sortierarbeiten und Änderungsschneiderei, welche meist als Heimarbeit ausgeführt werden, nicht für den Absatz der Produkte zuständig ist.
Firmen, die seriöse Heimarbeit anbieten, müssen das außerdem beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz anmelden und eine Liste derer die sie beschäftigen offenlegen. Heimarbeiter haben nämlich, wie andere Arbeitnehmer, Rechte auf Sozialleistungen, Mindestlöhne, sowie Kündigungs- und Mutterschutz. Auch bei dem Stückentgelt, welches Heimarbeiter meist bekommen, darf der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden. Und Zusatzleistungen, wie Urlaubsgeld und Heimarbeiterzuschlag kommen bei seriösen Anbietern dazu
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