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Uni-Big Brother: Videoüberwachung auf dem Campus
von Maren | 30. Juli 2010
Immer wieder kommt an deutschen Universitäten die Diskussion auf „Wie sinnvoll ist eine dauerhafte Videoüberwachung des Campus?“ Eine Frage mit der sich nicht nur die Studenten und Professoren der jeweiligen Universitäten auseinandersetzen, sondern die vor allem Datenschützer aufhorchen lässt.
Das Hauptargument für die Installation von Kameras ist der gesteigerte Sicherheitsgedanke, Studenten sollen sich auf ihrem Campus sicher fühlen. Besonders betroffen in dieser Angelegenheit ist die Uni Trier, wo vor drei Jahren eine Studentin bei einem Fest spurlos vom Unigelände verschwand. Hätte eine komplette Überwachung eine potenzielle Entführung verhindern oder aufklären können?
Gegner kritisieren die anfallenden hohen Kosten und vor allem den „Eingriff in die Grundrechte des Menschen“. Experten empfehlen daher, den Campus lückenlos auszuleuchten und für eine gute Einsicht zu sorgen. Das sei günstiger und effektiver.
Ein weiteres Problem bei der Installation von Videokameras ist der rechtliche Aspekt. Kameras dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen angebracht werden, dazu gehören u.a.:
Halten die Universitäten sich nicht an die Vorschriften, können die Kameras im extremsten Fall komplett entfernt werden. Für die Überprüfung ist der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.
In Deutschland ist die Überwachung von Universitäten im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern vergleichsweise harmlos. Vor allem die Briten leben nach dem Motto „Big Brother is watching you“. Dabei wurde jetzt in einem Bericht veröffentlicht, dass allein in London statistisch 1000 Kameras benötigt wurden um ein Verbrechen aufzuklären. Was wiederum die Diskussion des Kosten/Nutzenfaktors aufwirft.
Das Hauptargument für die Installation von Kameras ist der gesteigerte Sicherheitsgedanke, Studenten sollen sich auf ihrem Campus sicher fühlen. Besonders betroffen in dieser Angelegenheit ist die Uni Trier, wo vor drei Jahren eine Studentin bei einem Fest spurlos vom Unigelände verschwand. Hätte eine komplette Überwachung eine potenzielle Entführung verhindern oder aufklären können?
Gegner kritisieren die anfallenden hohen Kosten und vor allem den „Eingriff in die Grundrechte des Menschen“. Experten empfehlen daher, den Campus lückenlos auszuleuchten und für eine gute Einsicht zu sorgen. Das sei günstiger und effektiver.
Ein weiteres Problem bei der Installation von Videokameras ist der rechtliche Aspekt. Kameras dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen angebracht werden, dazu gehören u.a.:
- Es muss sich an den Landesdatenschutzgesetzen orientiert werden
- Die Hochschulen müssen eine einsehbare Verfahrensbeschreibung verfassen
- Umkleiden und Toiletten dürfen nicht gefilmt werden
- Die Überwachung muss durch Schilder gekennzeichnet sein
- Nur ein bestimmter Personenkreis darf die Bänder einsehen, innerhalb von drei Tagen müssen sie gelöscht werden.
- Die Hochschulen müssen eine einsehbare Verfahrensbeschreibung verfassen
- Umkleiden und Toiletten dürfen nicht gefilmt werden
- Die Überwachung muss durch Schilder gekennzeichnet sein
- Nur ein bestimmter Personenkreis darf die Bänder einsehen, innerhalb von drei Tagen müssen sie gelöscht werden.
Halten die Universitäten sich nicht an die Vorschriften, können die Kameras im extremsten Fall komplett entfernt werden. Für die Überprüfung ist der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.
In Deutschland ist die Überwachung von Universitäten im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern vergleichsweise harmlos. Vor allem die Briten leben nach dem Motto „Big Brother is watching you“. Dabei wurde jetzt in einem Bericht veröffentlicht, dass allein in London statistisch 1000 Kameras benötigt wurden um ein Verbrechen aufzuklären. Was wiederum die Diskussion des Kosten/Nutzenfaktors aufwirft.
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