Immer mehr Bewerber die an ihrer Wunschuniversität nicht zugelassen werden, klagen ihren Studienplatz gerichtlich ein. Das ist jedoch eine teure und nicht immer erfolgreiche Angelegenheit.
Umstritten ist das Einklagen von Studienplätzen weil das Klagen sehr teuer ist und Kinder aus ärmeren Verhältnissen ohnehin im deutschen Bildungssystem benachteiligt sind. Außerdem werden die Studienbedingen durch die Vielzahl an Studenten noch verschlechtert. Und am aller schlimmsten, es werden keine guten Fachkräfte ausgebildet sondern Personen die sich im Grunde durchmogeln haben am Ende ehrenwerte Titel.
Trotzdem raten neben privaten Studienberatungen auch die universitären immer häufiger dazu den Rechtsweg einzuschlagen, da sich die prospektiven Studenten oftmals detailliert mit den Vorzügen der einzelnen Studiengänge an den jeweiligen Universtäten auseinandergesetzt haben und das Scheitern aus formellen Gründen ebenso wenig die Bildungsgerechtigkeit darstellt, wie die Benachteiligung von Kindern aus minderbemittelten Verhältnissen. Deshalb gilt es das Grundrecht auf freie Berufswahl einzuklagen, auf welchem die Studienplatzklage basiert.
Zwar ist der Numerus-Clausus grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn die vorhandenen Bildungskapazitäten vollständig erschöpft sind. Diese müssen, da sie sich nach dem Lehrdeputat richten, jedes Jahr neu berechnet werden. Was Sie also zu Beweisen versuchen ist, dass die an den Universitäten vorhandenen Lehrkräfte tatsächlich mehr Studenten ausbilden können als zugelassen wurden.
Umstritten ist das Einklagen von Studienplätzen weil das Klagen sehr teuer ist und Kinder aus ärmeren Verhältnissen ohnehin im deutschen Bildungssystem benachteiligt sind. Außerdem werden die Studienbedingen durch die Vielzahl an Studenten noch verschlechtert. Und am aller schlimmsten, es werden keine guten Fachkräfte ausgebildet sondern Personen die sich im Grunde durchmogeln haben am Ende ehrenwerte Titel.
Trotzdem raten neben privaten Studienberatungen auch die universitären immer häufiger dazu den Rechtsweg einzuschlagen, da sich die prospektiven Studenten oftmals detailliert mit den Vorzügen der einzelnen Studiengänge an den jeweiligen Universtäten auseinandergesetzt haben und das Scheitern aus formellen Gründen ebenso wenig die Bildungsgerechtigkeit darstellt, wie die Benachteiligung von Kindern aus minderbemittelten Verhältnissen. Deshalb gilt es das Grundrecht auf freie Berufswahl einzuklagen, auf welchem die Studienplatzklage basiert.
Zwar ist der Numerus-Clausus grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn die vorhandenen Bildungskapazitäten vollständig erschöpft sind. Diese müssen, da sie sich nach dem Lehrdeputat richten, jedes Jahr neu berechnet werden. Was Sie also zu Beweisen versuchen ist, dass die an den Universitäten vorhandenen Lehrkräfte tatsächlich mehr Studenten ausbilden können als zugelassen wurden.
aktuelle Kommentare
von Enrico | 22. August 2011
Ich hätte ohne meine Klage meinen Studienplatz an meiner Lieblingsuni wohl nie erhalten, bin froh, diesen Schritt gegangen zu sein, zum Glück hatte ich diese Seite gefunden, Studienplatzklage - Studienplatz einklagen
www.studienplatz-klage.de, diese Informationen und Beratung haben mir ne Menge geholfen!
Kommentar: Wunderbar, Du möchtest einen Kommentar zu "Zweite Chance: Den Studienplatz einklagen" schreiben.
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