NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition stellt Sondervotum vor
26. Juni 2017
Die Oppositionsfraktionen haben zum Abschluss der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages ein Sondervotum beschlossen und es heute bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Martina Renner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE, kritisiert die fehlende Verantwortungsübernahme seitens des Kanzleramtes, das den „rechts- und kontrollfreien Raum des Bundesnachrichtendienstes quasi gedeckt“ habe: „Wir sind der Auffassung: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Der Rechtsstaat ist kein Steinbruch. Massenüberwachung untergräbt unsere offene Gesellschaft, die wir als Parlament verteidigen sollen.“ André Hahn, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, zeigt sich insbesondere erschüttert angesichts der Novelle des BND-Gesetzes, die keine Konsequenzen aus der Aufklärungsarbeit des Ausschusses gezogen habe, sondern den Spitzeleien und der Massenüberwachung des Geheimdiensts jetzt auch noch eine rechtliche Grundlage gebe. Das habe der Ausschuss nun wirklich nicht zum Ziel gehabt. Martina Renner fasst die Forderungen zusammen, die die Opposition nun stellt: Was wir dringend brauchen, ist eine Beendigung der Kooperation mit den Geheimdiensten der „Five Eyes“ – dort, wo sie ohne Kontrolle bis heute stattfindet. Wir brauchen eine Rechtswegegarantie, für Betroffene von Überwachungsmaßnahmen. Wir brauchen Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolgungsbehörden dort, wo Gesetze gebrochen werden. Und wir brauchen nicht neue Befugnisse für die Geheimdienste, mit denen die Massenüberwachung noch ausgeweitet werden soll. Abschließend: Der Kronzeuge des Untersuchungsausschusses, den wir nicht hören konnten – Edward Snowden – hat mal sinngemäß gesagt (und das sage ich auch heute mit Blick auf die Regierung und die unterstützenden Fraktionen): Wenn ihr kein Whistleblowing wollt, dann hört auf, die Gesetze zu brechen. Genau das ist der Punkt: Die Forderung, die heute im Raum steht, ist: Der Bundesnachrichtendienst soll aufhören, Gesetze zu brechen. Das Bundeskanzleramt, das Parlament sollen Kontrolle ausüben, und wenn dies nicht geschieht, wenn beides nicht geschieht, dann hat sich der Dienst selbst delegitimiert und nicht durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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