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Schweden ist ein sehr attraktives Ziel für Praktikanten die der schwedischen Sprache mächtig sind, weil viele international bekannte, erfolgreiche Unternehmen dort her kommen. Da Deutschland zu Schwedens wichtigsten Handelspartner gehört und deutsche Arbeitskräfte aufgrund Ihrer Ausbildung und Qualifizierung einen sehr guten Ruf dort haben, werden deutsche Bewerber entsprechend gern genommen. Es war zwar früher eher untypisch für schwedische Unternehmen Praktikanten anzunehmen, doch dies hat sich über die letzten Jahre stark geändert, sodass Firmen auch Praktikumsstellen ausschreiben.
Bewirbt man sich auf eine Praktikumsstelle, so sieht die Bewerbung ähnlich aus wir in Deutschland; sie besteht aus einem Anschreiben und einem Lebenslauf. Da es im Schwedischen jedoch keine Unterscheidung zwischen „Sie“ und „Du“ gibt legen Schweden weniger Wert auf Formalitäten. Eine rein höfliche und korrekte Ausdrucksweise genügend. In schriftlichen Bewerbungen, per Brief oder E-Mail (was in Schweden durchaus üblich ist), ist die Kontaktperson beim Vornamen zu nennen. Beizufügen sind beglaubigte Kopien von Referenzen, welche wenn schon nicht in Schwedisch, wenigstens in Englisch verfasst sein sollten. Wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird, ist ein persönliches Foto der Bewerbung nicht beizufügen, da hier überwiegend nach der Ausbildung und den Qualifikationen der Bewerber entschieden wird.
Da auch Schweden Mitgliedstaat der EU ist dürfen Deutsche mit gültigem Ausweis oder Reisepass einfach nach Schweden einreisen und dort bis zu drei Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung leben. Dauert das Praktikum länger als drei Monate, so muss man eine Aufenthaltsgenehmigung beim Zentralamt für Migrationsfragen beantragen. Mehr dazu unter: http://www.migrationsverket.se/.
Man kann jedoch schon vor der Ausstellung des Dokuments anfangen zu arbeiten. Für die Antragstellung wird eine Kopie von Reisepass oder Personalausweis, sowie von dem Arbeitsvertrag, aus welchem der Anstellungszeitraum und die Arbeitsform hervorgehen sollten, benötigt. Dauert das angestrebte Arbeitsverhältnis nicht länger als ein Jahr, so wird die Aufenthaltsgenehmigung auf die genaue Dauer des Arbeitsverhältnisses abgestimmt. Dauert es jedoch länger als ein Jahr, so wird eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre erteilt.
Wer länger als ein Jahr in Schweden ein bezahltes Praktikum machen möchte, muss sich, sobald er seine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, beim örtlichen Finanzamt (skattemyndigheten) melden um ins Volksregister (folkbokföring) eingetragen zu werden. Daraufhin wird vom Finanzamt eine Personennummer ausgestellt. Diese gilt als Identitätsmerkmal bei Steuererklärungen, Versicherungen, sowie für das Führerschein- und Passregister.
Jeder, der in Schweden ein Arbeitsverhältnis aufnimmt, muss für Krankheitsfälle bei einer der staatlichen Versicherungskassen (Försäkringskassan) angemeldet sein, denn sie tragen in Schweden die Sozialversicherung. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Schweden zum arbeiten aufhalten, werden in Verbindung mit der Registrierung im schwedischen Volksregister automatisch bei der zuständigen örtlichen Versicherungskasse angemeldet. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in der Regel vom Arbeitnehmer abgeführt werden.
Praktikanten mit einem festen Wohnsitz in einem EU Mitgliedstaat, die sich weniger als sechs Monate in Schweden zum Arbeiten aufhalten, sind nur begrenzt steuerpflichtig, indem sie nur das Einkommen aus dem schwedischen Arbeitsverhältnis versteuern müssen, nicht aber Einkomme, welche man in seinem Heimatland erzielt. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, sind auch Ausländer in Schweden voll steuerpflichtig und werden in der Hinsicht schwedischen Steuerzahlern gleichgestellt.
Bewirbt man sich auf eine Praktikumsstelle, so sieht die Bewerbung ähnlich aus wir in Deutschland; sie besteht aus einem Anschreiben und einem Lebenslauf. Da es im Schwedischen jedoch keine Unterscheidung zwischen „Sie“ und „Du“ gibt legen Schweden weniger Wert auf Formalitäten. Eine rein höfliche und korrekte Ausdrucksweise genügend. In schriftlichen Bewerbungen, per Brief oder E-Mail (was in Schweden durchaus üblich ist), ist die Kontaktperson beim Vornamen zu nennen. Beizufügen sind beglaubigte Kopien von Referenzen, welche wenn schon nicht in Schwedisch, wenigstens in Englisch verfasst sein sollten. Wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird, ist ein persönliches Foto der Bewerbung nicht beizufügen, da hier überwiegend nach der Ausbildung und den Qualifikationen der Bewerber entschieden wird.
Da auch Schweden Mitgliedstaat der EU ist dürfen Deutsche mit gültigem Ausweis oder Reisepass einfach nach Schweden einreisen und dort bis zu drei Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung leben. Dauert das Praktikum länger als drei Monate, so muss man eine Aufenthaltsgenehmigung beim Zentralamt für Migrationsfragen beantragen. Mehr dazu unter: http://www.migrationsverket.se/.
Man kann jedoch schon vor der Ausstellung des Dokuments anfangen zu arbeiten. Für die Antragstellung wird eine Kopie von Reisepass oder Personalausweis, sowie von dem Arbeitsvertrag, aus welchem der Anstellungszeitraum und die Arbeitsform hervorgehen sollten, benötigt. Dauert das angestrebte Arbeitsverhältnis nicht länger als ein Jahr, so wird die Aufenthaltsgenehmigung auf die genaue Dauer des Arbeitsverhältnisses abgestimmt. Dauert es jedoch länger als ein Jahr, so wird eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre erteilt.
Wer länger als ein Jahr in Schweden ein bezahltes Praktikum machen möchte, muss sich, sobald er seine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, beim örtlichen Finanzamt (skattemyndigheten) melden um ins Volksregister (folkbokföring) eingetragen zu werden. Daraufhin wird vom Finanzamt eine Personennummer ausgestellt. Diese gilt als Identitätsmerkmal bei Steuererklärungen, Versicherungen, sowie für das Führerschein- und Passregister.
Jeder, der in Schweden ein Arbeitsverhältnis aufnimmt, muss für Krankheitsfälle bei einer der staatlichen Versicherungskassen (Försäkringskassan) angemeldet sein, denn sie tragen in Schweden die Sozialversicherung. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Schweden zum arbeiten aufhalten, werden in Verbindung mit der Registrierung im schwedischen Volksregister automatisch bei der zuständigen örtlichen Versicherungskasse angemeldet. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in der Regel vom Arbeitnehmer abgeführt werden.
Praktikanten mit einem festen Wohnsitz in einem EU Mitgliedstaat, die sich weniger als sechs Monate in Schweden zum Arbeiten aufhalten, sind nur begrenzt steuerpflichtig, indem sie nur das Einkommen aus dem schwedischen Arbeitsverhältnis versteuern müssen, nicht aber Einkomme, welche man in seinem Heimatland erzielt. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, sind auch Ausländer in Schweden voll steuerpflichtig und werden in der Hinsicht schwedischen Steuerzahlern gleichgestellt.
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