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Die USA sind noch immer für viele das Land der unbeschränkten Möglichkeiten und deshalb auch ein sehr beliebtes Ziel um Auslandserfahrung zu sammeln, zum Beispiel durch Praktika. Außerdem sind die USA noch immer Deutschlands wichtigster Exportmarkt außerhalb der EU und ein Land der Inspiration bezüglich Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft.
Um überhaupt eine Chance zu haben, müssen die Englischkenntnisse des Bewerbers möglichst tiefgründiger sein als das, was man im Englischunterricht in der Schule beigebracht wurde. Zusätzliche Spanisch-Kenntnisse können in bestimmten Regionen sehr von Vorteil sein.
Ein Praktikum in Amerika sollte möglichst über eine anerkannte Vermittlungs- oder Austauschorganisation organisiert werden, da die Einwanderungsbehörden Immigranten grundsätzlich mit Misstrauen begrüßen, auch wenn für ein Praktikum (Internship) ein unbegrenztes Einwanderungs- und Arbeitsvisum (Greencard) nicht erforderlich ist. Praktikumsstellen die über solche Organisationen vermittelt werden stehen generell nur Studierenden, oder Personen mit frisch abgeschlossener Berufsausbildung zur Verfügung.
Könne Sie jedoch einen eventuellen Arbeitgeber davon überzeugen, für Sie eine Petition bei der Einwanderungsbehörde zu stellen, brauchen Sie dies nicht über eine Vermittlungs- oder Austauschorganisation zu organisieren. Ein solches, selbst organisiertes Praktikum, darf dann bis zu 18 Monate dauern.
Eine Bewerbung für ein Praktikum in den USA besteht aus einem Anschreiben (coverletter) und einem Lebenslauf (resume). Weiter Dokumente sollten nur auf Anforderung mitgeschickt werden. Onlinebewerbungen sind auch durchaus üblich, sowie der Fall, dass man ein spezielles Bewerbungsformular bei der jeweiligen Firma beantragen muss.
Das Anschreiben unterscheidet sich eigentlich nicht von einem deutschen, wenn Sie jedoch bereits ein Visum haben kann dies in dem Anschreiben angegeben werden, damit der Arbeitgeber weiß, dass er sich nicht damit belasten muss. Der Lebenslauf hingegen weist einige Unterschiede auf. Er darf nur Name und Adresse des Bewerbers enthalten; keine weiteren persönlichen Identitätsmerkmale wie Foto, Geburtsdatum, Nationalität und der Gleichen, da die Antidiskriminierungsgesetze sehr streng sind! Generell ist sollte der Lebenslauf nicht länger als eine Seite sein, denn er sollte nur die letzten zwei Jahre wirklich detailiert in antichronologischer Reihenfolge behandeln. Freiwilligen Arbeit und Ehrenamtliche Tätigkeiten vermitteln dem Arbeitgeber was für eine Person Sie sind, deshalb sollte man nichts in dieser Hinsicht auslassen. Außerdem können auch Mitgliedschaften in Vereinen von Vorteil sein. Ebenfalls wichtig sind die Angaben von Referenzen, oder wenigstens der Satz „References available on request“, sowie gegebenenfalls die Durchschnittsabschlussnote des Schul- oder Hochschulabschlusses (GPA – grade point average). Da das amerikanische Notensystem anders ist als das Deutsche sollten Sie sich darüber noch einmal genauer informieren: http://www.wes.org/gradeconversionguide/germany.htm. Außerdem wird der amerikanische Lebenslauf, anders als der deutsche, nicht unterschrieben.
Unter einem Praktikum dort versteht man eine 2 bis 18 Monatelange ausbildungsrelevante Tätigkeit. Wurde dies über eine Austauschorganisation organisiert, so beantragt die Organisation zusammen mit dem Bewerber das Austauschvisum J1. Handelt es sich um ein selbstorganisiertes nichtmedizinisches oder -akademisches Praktikum, so muss man zusammen mit dem Arbeitgeber ein Trainee-Visum H3 beantragen. Für reine Beobachtungspraktika, wie Wahlstationen bei Rechtsreferendaren, genügt es das Besuchervisum B1 zu beantragen. Ein Sonderfall sind Praktikanten bei der UNO denn sie brauchen ein G4-Visum.
Was die Anerkennung von Ausbildungszeugnissen und Universitätsabschlüssen betrifft, entscheidet im Normalfall der Arbeitgeber eigenverantwortlich ob ihm die Qualifikationen des Bewerbers genügen oder nicht. Damit er dies auch entsprechend beurteilen kann, sollten diese Dokumente in Englisch verfasst oder übersetzt sein und eine kurze Erklärung beigefügt sein, welchem Amerikanischen Abschluss dies in etwa entspricht.
Haben Sie einen Praktikumsplatz ergattert, ist es wichtig zu wissen, dass es zwar eine Sozialversicherung in den USA gibt, deren Beiträge auch gleich vom Gehalt einbehalten werden, die keine Krankenversicherung enthält. Als Praktikant, müssen Sie sich dann anders als reguläre Angestellte, selber um eine Krankenversicherung kümmern. Mehr über Krankenversicherungen unter: http://www.ahrq.gov/consumer/insuranceqa/. Für kürzere Aufenthalte könnte jedoch auch eine Auslandskrankenversicherung genügen.
Wer in den USA Geld verdient muss dort auch Steuern abführen. Die Höhe der Steuern ist jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich. Mehr über das amerikanische Steuersystem finden Sie unter: http://www.irs.ustreas.gov/.
Um überhaupt eine Chance zu haben, müssen die Englischkenntnisse des Bewerbers möglichst tiefgründiger sein als das, was man im Englischunterricht in der Schule beigebracht wurde. Zusätzliche Spanisch-Kenntnisse können in bestimmten Regionen sehr von Vorteil sein.
Ein Praktikum in Amerika sollte möglichst über eine anerkannte Vermittlungs- oder Austauschorganisation organisiert werden, da die Einwanderungsbehörden Immigranten grundsätzlich mit Misstrauen begrüßen, auch wenn für ein Praktikum (Internship) ein unbegrenztes Einwanderungs- und Arbeitsvisum (Greencard) nicht erforderlich ist. Praktikumsstellen die über solche Organisationen vermittelt werden stehen generell nur Studierenden, oder Personen mit frisch abgeschlossener Berufsausbildung zur Verfügung.
Könne Sie jedoch einen eventuellen Arbeitgeber davon überzeugen, für Sie eine Petition bei der Einwanderungsbehörde zu stellen, brauchen Sie dies nicht über eine Vermittlungs- oder Austauschorganisation zu organisieren. Ein solches, selbst organisiertes Praktikum, darf dann bis zu 18 Monate dauern.
Eine Bewerbung für ein Praktikum in den USA besteht aus einem Anschreiben (coverletter) und einem Lebenslauf (resume). Weiter Dokumente sollten nur auf Anforderung mitgeschickt werden. Onlinebewerbungen sind auch durchaus üblich, sowie der Fall, dass man ein spezielles Bewerbungsformular bei der jeweiligen Firma beantragen muss.
Das Anschreiben unterscheidet sich eigentlich nicht von einem deutschen, wenn Sie jedoch bereits ein Visum haben kann dies in dem Anschreiben angegeben werden, damit der Arbeitgeber weiß, dass er sich nicht damit belasten muss. Der Lebenslauf hingegen weist einige Unterschiede auf. Er darf nur Name und Adresse des Bewerbers enthalten; keine weiteren persönlichen Identitätsmerkmale wie Foto, Geburtsdatum, Nationalität und der Gleichen, da die Antidiskriminierungsgesetze sehr streng sind! Generell ist sollte der Lebenslauf nicht länger als eine Seite sein, denn er sollte nur die letzten zwei Jahre wirklich detailiert in antichronologischer Reihenfolge behandeln. Freiwilligen Arbeit und Ehrenamtliche Tätigkeiten vermitteln dem Arbeitgeber was für eine Person Sie sind, deshalb sollte man nichts in dieser Hinsicht auslassen. Außerdem können auch Mitgliedschaften in Vereinen von Vorteil sein. Ebenfalls wichtig sind die Angaben von Referenzen, oder wenigstens der Satz „References available on request“, sowie gegebenenfalls die Durchschnittsabschlussnote des Schul- oder Hochschulabschlusses (GPA – grade point average). Da das amerikanische Notensystem anders ist als das Deutsche sollten Sie sich darüber noch einmal genauer informieren: http://www.wes.org/gradeconversionguide/germany.htm. Außerdem wird der amerikanische Lebenslauf, anders als der deutsche, nicht unterschrieben.
Unter einem Praktikum dort versteht man eine 2 bis 18 Monatelange ausbildungsrelevante Tätigkeit. Wurde dies über eine Austauschorganisation organisiert, so beantragt die Organisation zusammen mit dem Bewerber das Austauschvisum J1. Handelt es sich um ein selbstorganisiertes nichtmedizinisches oder -akademisches Praktikum, so muss man zusammen mit dem Arbeitgeber ein Trainee-Visum H3 beantragen. Für reine Beobachtungspraktika, wie Wahlstationen bei Rechtsreferendaren, genügt es das Besuchervisum B1 zu beantragen. Ein Sonderfall sind Praktikanten bei der UNO denn sie brauchen ein G4-Visum.
Was die Anerkennung von Ausbildungszeugnissen und Universitätsabschlüssen betrifft, entscheidet im Normalfall der Arbeitgeber eigenverantwortlich ob ihm die Qualifikationen des Bewerbers genügen oder nicht. Damit er dies auch entsprechend beurteilen kann, sollten diese Dokumente in Englisch verfasst oder übersetzt sein und eine kurze Erklärung beigefügt sein, welchem Amerikanischen Abschluss dies in etwa entspricht.
Haben Sie einen Praktikumsplatz ergattert, ist es wichtig zu wissen, dass es zwar eine Sozialversicherung in den USA gibt, deren Beiträge auch gleich vom Gehalt einbehalten werden, die keine Krankenversicherung enthält. Als Praktikant, müssen Sie sich dann anders als reguläre Angestellte, selber um eine Krankenversicherung kümmern. Mehr über Krankenversicherungen unter: http://www.ahrq.gov/consumer/insuranceqa/. Für kürzere Aufenthalte könnte jedoch auch eine Auslandskrankenversicherung genügen.
Wer in den USA Geld verdient muss dort auch Steuern abführen. Die Höhe der Steuern ist jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich. Mehr über das amerikanische Steuersystem finden Sie unter: http://www.irs.ustreas.gov/.
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aktuelle Kommentare
von Kurt Gamerschlag /CollegeCouncil, Berlin | 26. Februar 2014
Die Visumsregelungen, auf die der Artikel hinweist, sind inzwischen teilweise überholt; z.B. kann man eine Wahlstation als Referendar achon seit 2010 nicht mehr über ein B-1 Visum machen, sondern muss zwingend das J-1 benutzen, das es NUR über autorisierte J-1 Sponsor-Organisationen gibt

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