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Allgemeine Informationen zum Studium
In Italien unterteilt sich das akademische Jahr in zwei Semester. Das erste Semester startet je nach Hochschule im September oder Oktober und endet im Januar oder Februar. Das zweite Semester beginnt im Februar und endet im Juli. Ein Semester dauert in der Regel 20 Wochen, von denen etwa 6 Wochen Prüfungszeit sind.
Durch das Bologna-Abkommen und den damit zusammenhängenden Veränderungen des italienischen Hochschulsystems, kann man als Student an den Universitäten Italiens nun drei unterschiedliche Studienniveaus erreichen, die im Wesentlichen an das Bachelor-, Master- und Promotionsstudium angelehnt sind und für welche unterschiedlich viele Leistungspunkte (crediti formativi) zu erbringen sind. Die Bezeichnungen „Master“ und „Bachelor“ haben sich im Zuge des Bologna-Prozesses allerdings in Italien nicht durchgesetzt.
Die „Laurea di primo livello“ stellt das Grundstudium dar und ist daher mit dem Bachelor-Studium gleichzusetzen. Das Grundstudium dauert drei Jahre und endet mit dem berufsqualifizierenden Abschluss „Laurea“. Wer sein Wissen vertiefen oder sich auf ein Fachgebiet spezialisieren möchte, kann im Anschluss an die „Laurea di primo livello“ das zweijährige Aufbaustudium antreten. Dieses ist mit dem Master-Studium gleichzusetzen und führt zu dem Abschluss „Laurea Specialistica“. Italienische Universitäten bieten mittlerweile aber auch zunehmend einjährige Master-Programme an. Als Voraussetzung für die Masterprogramme gilt entweder die „Laurea“ (Master di primo livello) oder teilweise auch die „Laurea Specialistica“ (Master di secondo livello). Voraussetzung für das dreijährige Promotionsstudium, welches zum Erwerb des Doktortitels („Dottorato di Ricerca“) führt, ist entweder die „Laurea Specialistica“, der Master sowie auch das Diplom, Magister oder Staatsexamen.
Hochschullandschaft
Das italienische Hochschulangebot ist breit gefächert: Neben 57 staatlichen Universitäten, drei Hoch- und Spezialisierungsschulen (Scuole superiori), drei Technischen Hochschulen, vierzehn privaten Universitäten und fünf Hochschulinstituten gibt es zehn Sporthochschulen, 29 Kunstakademien, mehrere Musikkonservatorien und zwei Universitäten für Ausländer.
Bei den staatlichen Universitäten (Università statali) handelt es sich um herkömmliche Universitäten, an denen alle klassischen Bildungsgänge angeboten werden. An den „Scuole superiori“ werden ausschließlich Elite-Studenten zugelassen, dementsprechend ist das Ausbildungsniveau dort sehr hoch. Diese Einrichtungen stellen zusätzlich viele Spezialisierungsmöglichkeiten für ihre Studenten bereit. Die drei Technischen Hochschule (Politecnici) in Mailand, Turin und Bari bieten hauptsächlich ingenieurwissenschaftliche Studiengänge an. Bei den privaten Universitäten handelt es sich um staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen, sie bieten ihren Studenten ein weites Spektrum an Studienfächern und Kombinationen. Die Sporthochschulen (Istituti superiori di educazione fisica / ISEF) zählen mittlerweile bis auf die Sporthochschule in Rom zu den Universitäten, während alle Kunst- und Musikhochschulen zwar dem Bereich der höheren Bildung zugeordnet werden, aber nicht als Universitäten anerkannt werden. Die Universitäten für Ausländer (Università per stranieri) bieten Sprachtests sowie Sprach- und Kulturstudiengänge an, die speziell auf ausländische Studenten ausgerichtet sind. Einige italienische Universitäten bieten darüber hinaus Fernstudiengänge an. Unter anderem können Fernstudiengänge an der Universität in Bergamo sowie am FOR.COM-Konsortium in Rom belegt werden.
Voraussetzungen / Aufnahmekriterien für das Studium
Die deutsche Hochschulzugangsberechtigung (12. Schuljahr ist ausreichend) stellt die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zum Studium in Italien dar. Inhaber der Fachhochschulreife sollten laut einer EU-Richtlinie in Italien die gleichen Studienmöglichkeiten haben wie in Deutschland. Da die Zulassung für Bewerber mit Fachhochschulreife aber noch nicht eindeutig geregelt ist und die Entscheidung über die Aufnahme letztendlich bei den italienischen Hochschule liegt, sollten sich Bewerber mit Fachhochschulreife, die in Italien studieren möchten, direkt an den in Frage kommenden Hochschulen erkundigen, ob ihr Abschluss anerkannt wird.
Natürlich sollten Bewerber bestenfalls auch über gute italienische Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse können durch die Sprachzertifikate CILS und CELI, die an allen italienischen Universitäten anerkannt sind, nachgewiesen werden. Allerdings gibt es in Italien Universitäten, die von den Bewerbern keinen Nachweis über die Sprachkenntnisse verlangen. Einige italienische Hochschulen bieten auch spezielle Sprachkurse für ausländische Studierende an. Diese Sprachkurse finden ein? Jahr vor dem offiziellen Studienantritt statt. Darüber hinaus können die Sprachzertifikate vor Studienantritt an den Universitäten für Ausländer (Università per stranieri) erworben werden. Immer mehr Hochschulen bieten mittlerweile allerdings auch englischsprachige Studiengänge an.
Bewerbungsprozedur
Die Bewerbung kann direkt an die entsprechende Hochschule in Italien gerichtet werden. Zunächst ist es jedoch notwendig, sich von einem italienischen Konsulat oder Kulturinstitut in Deutschland die Anerkennung seines Schulabschlusses (dichiarazione di valore) ausstellen zu lassen. Hierfür wird eine beglaubigte Übersetzung des Abiturzeugnisses benötigt. Neben der „dichiarazione di valore“ sollte der Bewerbung in der Regel eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses in der italienischen Sprache, der Krankenversicherungsnachweis, ein formloser Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts, eventuell verlangte Nachweise über die Sprachkenntnisse, Passfotos sowie das ausgefüllte Antragsformular, welches auf der Webseite der jeweiligen Universität heruntergeladen oder auch schriftlich angefordert werden kann, beigefügt werden.
Bewerber sollten im Falle von zulassungsbeschränkten Studiengängen darauf gefasst sein, zusätzliche Fachtests absolvieren zu müssen. Während die Zahl der Zulassungen für die Studienfächer Architektur, Medizin, Zahn- und Tiermedizin zentral vom Bildungsministerium festgelegt werden, können bei allen anderen Fächern die Zulassungsbeschränkungen von den Hochschulen selbst festgelegt werden. Bei besonders nachgefragte Studiengänge wie etwa Jura, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre und Kommunikationswissenschaften müssen Bewerber daher zumeist ein bestimmter Notendurchschnitt auf dem Abiturzeugnis (Numerus Clausus /NC) vorweisen können.
Als Bewerbungstermine gelten in der Regel: Anfang August für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Ende September für zulassungsfreie Studiengänge. Die Immatrikulation erfolgt üblicherweise im Oktober, die Aufnahmeprüfungen finden in der Regel Anfang September statt.
Finanzierung (BAföG, Stipendien, Bildungskredit)
Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch BAföG, Stipendien, Austauschprogramme und Bildungskredite.
Nach dem neuen Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) können Studenten, die sich für ein Auslandsstudium in Italien entscheiden, von Beginn des Studiums bis zum Erreichen des Abschlusses gefördert werden. In der Regel gelten dabei die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland. Allerdings besteht durch die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland die Möglichkeit, dass auch Auszubildende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten., während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können.
Eine Reihe von Organisationen, Verbänden und kirchlichen Trägern bieten Stipendien für das Studium im Ausland an. Häufig ist die Vergabe der Stipendien aber an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. Religions- oder Parteizugehörigkeit; besondere Begabung oder längere Mitgliedschaft). Erste Anlaufstelle rund um das Thema Stipendium ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Aber auch in Italien ansässige regionale Einrichtungen für Recht auf Bildung (ente regionale per il diritto e le opportunità allo studio universitario) sowie einige italienische Universitäten vergeben Stipendien an förderungsbedürftige Studenten. Die Stipendienausschreibungen finden in der Regel zwischen Juli und September statt. Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, wendet sich direkt an die jeweilige regionale Einrichtung oder die Universität.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung stellt das europäische Bildungsprogramm „Erasmus“ dar. Im Rahmen dieses Bildungsprogramms können Studierende für die Dauer von drei Monaten bis zu einem vollen Studienjahr im Ausland verbringen und gefördert werden.
Wer sein Studium mithilfe eines Bildungskredits finanzieren möchte, wendet sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In der Regel fallen für vergebene Bildungskredite gar keine oder nur geringe Zinsen an.
Studiengebühren / Sonstige Kosten
Alle italienischen Hochschulen verlangen Studiengebühren. Die Höhe der Studiengebühren ist dabei von Hochschule zu Hochschule verschieden. In etwa kann mit Gebühren von 800 bis 1000 Euro pro Studienjahr gerechnet werden. Dem hinzu kommt eine landesweit einheitliche Einschreibgebühr von 170 Euro sowie eventuelle Zuschläge für Prüfungen oder sonstige Leistungen der Universität.
Visum und Krankenversicherung
EU-Bürger, die in Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind, können problemlos in Italien einreisen. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, sollte eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
In Italien besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht, demnach stellt der Nachweis über die Krankenkassenmitgliedschaft eine Voraussetzung für die Immatrikulation dar. In der Regel können Studenten, die bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, alle üblichen Leistungen des italienischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen - hierfür muss man sich bei der Krankenkasse allerdings eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card, EHIC) besorgen. Einige Krankenkassen statten ihre Versicherten aber auch schon standardmäßig mit der „Europäische Krankenversicherungskarte“ aus. Im Allgemeinen ist es ratsam, sich vor Studienantritt bei der Krankenkasse über die Einzelheiten des Versicherungsschutzes zu informieren.
Welche Möglichkeiten bieten sich nach dem Studium?
Wer nach dem Studium in Italien arbeiten möchte, muss damit rechnen, nicht sofort einen Arbeitsplatz zu finden. Obwohl im Allgemeinen die Aussichten auf eine Arbeitsstelle für Akademiker gestiegen sind, gibt es immer noch einen relativ hohen Anteil an Hochschulabsolventen, die mehrere Jahre auf eine geeignete Stelle warten müssen. Bewerber, die bereits über Berufserfahrung verfügen oder zumindest Praktika absolviert haben, haben bei der Jobsuche in Italien definitiv bessere Chancen als Bewerber ohne entsprechende Erfahrungen.
Am stärksten nachgefragt am italienischen Arbeitsmarkt sind derzeit Hochschulabsolventen aus den Bereichen Medizin und Pflegewissenschaften. Aber auch Elektro- und IT-Ingenieure sowie Wirtschaftswissenschaftler mit guten Kenntnissen in Buchhaltung und / oder Verwaltung haben aktuell relativ gute Aussichten, schnell eine Anstellung zu finden. Besonders schwierig ist hingegen die Lage am Arbeitsmarkt für Naturwissenschaftler, Geistes- und Sozialwissenschaftler.
Anerkennung von Studienleistungen
Generell hat sich die Anerkennung von Studienleistungen durch das Bologna-Abkommen noch vereinfacht. Zwischen Deutschland und Italien besteht darüber hinaus seit langem die Abmachung, dass die „Laurea“ dem Magister, Diplom oder Staatsexamen an einer Universität in Deutschland entspricht. Für alle anderen Abschlüsse ist es grundsätzlich ratsam, vor dem Auslandsstudium in Italien zu klären, welche Studien- und Prüfungsleistungen sich für das deutsche Studium tatsächlich als nützlich erweisen. Inwiefern die in Italien erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden bzw. welche Schritte für die Anerkennung eingeleitet werden müssen, hängt dabei stark von dem jeweiligen Fachgebiet ab. Auskünfte über die Anerkennung der Studienleistungen erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Forschung. Wenn man sich nur einige Kurse in Deutschland anrechnen lassen möchte, kann man sich entweder an das International Office oder das Prüfungsamt der Uni wenden. Dort kann erfragt werden, ob es Formulare für einen Antrag auf die Anrechenbarkeit der erbrachten Studienleistungen gibt. Diese Formulare müssen dann für jeden belegten Kurs ausgefüllt und zusammen mit der Kursbeschreibung an die Universität im Heimatland gesandt werden.
In Italien unterteilt sich das akademische Jahr in zwei Semester. Das erste Semester startet je nach Hochschule im September oder Oktober und endet im Januar oder Februar. Das zweite Semester beginnt im Februar und endet im Juli. Ein Semester dauert in der Regel 20 Wochen, von denen etwa 6 Wochen Prüfungszeit sind.
Durch das Bologna-Abkommen und den damit zusammenhängenden Veränderungen des italienischen Hochschulsystems, kann man als Student an den Universitäten Italiens nun drei unterschiedliche Studienniveaus erreichen, die im Wesentlichen an das Bachelor-, Master- und Promotionsstudium angelehnt sind und für welche unterschiedlich viele Leistungspunkte (crediti formativi) zu erbringen sind. Die Bezeichnungen „Master“ und „Bachelor“ haben sich im Zuge des Bologna-Prozesses allerdings in Italien nicht durchgesetzt.
Die „Laurea di primo livello“ stellt das Grundstudium dar und ist daher mit dem Bachelor-Studium gleichzusetzen. Das Grundstudium dauert drei Jahre und endet mit dem berufsqualifizierenden Abschluss „Laurea“. Wer sein Wissen vertiefen oder sich auf ein Fachgebiet spezialisieren möchte, kann im Anschluss an die „Laurea di primo livello“ das zweijährige Aufbaustudium antreten. Dieses ist mit dem Master-Studium gleichzusetzen und führt zu dem Abschluss „Laurea Specialistica“. Italienische Universitäten bieten mittlerweile aber auch zunehmend einjährige Master-Programme an. Als Voraussetzung für die Masterprogramme gilt entweder die „Laurea“ (Master di primo livello) oder teilweise auch die „Laurea Specialistica“ (Master di secondo livello). Voraussetzung für das dreijährige Promotionsstudium, welches zum Erwerb des Doktortitels („Dottorato di Ricerca“) führt, ist entweder die „Laurea Specialistica“, der Master sowie auch das Diplom, Magister oder Staatsexamen.
Hochschullandschaft
Das italienische Hochschulangebot ist breit gefächert: Neben 57 staatlichen Universitäten, drei Hoch- und Spezialisierungsschulen (Scuole superiori), drei Technischen Hochschulen, vierzehn privaten Universitäten und fünf Hochschulinstituten gibt es zehn Sporthochschulen, 29 Kunstakademien, mehrere Musikkonservatorien und zwei Universitäten für Ausländer.
Bei den staatlichen Universitäten (Università statali) handelt es sich um herkömmliche Universitäten, an denen alle klassischen Bildungsgänge angeboten werden. An den „Scuole superiori“ werden ausschließlich Elite-Studenten zugelassen, dementsprechend ist das Ausbildungsniveau dort sehr hoch. Diese Einrichtungen stellen zusätzlich viele Spezialisierungsmöglichkeiten für ihre Studenten bereit. Die drei Technischen Hochschule (Politecnici) in Mailand, Turin und Bari bieten hauptsächlich ingenieurwissenschaftliche Studiengänge an. Bei den privaten Universitäten handelt es sich um staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen, sie bieten ihren Studenten ein weites Spektrum an Studienfächern und Kombinationen. Die Sporthochschulen (Istituti superiori di educazione fisica / ISEF) zählen mittlerweile bis auf die Sporthochschule in Rom zu den Universitäten, während alle Kunst- und Musikhochschulen zwar dem Bereich der höheren Bildung zugeordnet werden, aber nicht als Universitäten anerkannt werden. Die Universitäten für Ausländer (Università per stranieri) bieten Sprachtests sowie Sprach- und Kulturstudiengänge an, die speziell auf ausländische Studenten ausgerichtet sind. Einige italienische Universitäten bieten darüber hinaus Fernstudiengänge an. Unter anderem können Fernstudiengänge an der Universität in Bergamo sowie am FOR.COM-Konsortium in Rom belegt werden.
Voraussetzungen / Aufnahmekriterien für das Studium
Die deutsche Hochschulzugangsberechtigung (12. Schuljahr ist ausreichend) stellt die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zum Studium in Italien dar. Inhaber der Fachhochschulreife sollten laut einer EU-Richtlinie in Italien die gleichen Studienmöglichkeiten haben wie in Deutschland. Da die Zulassung für Bewerber mit Fachhochschulreife aber noch nicht eindeutig geregelt ist und die Entscheidung über die Aufnahme letztendlich bei den italienischen Hochschule liegt, sollten sich Bewerber mit Fachhochschulreife, die in Italien studieren möchten, direkt an den in Frage kommenden Hochschulen erkundigen, ob ihr Abschluss anerkannt wird.
Natürlich sollten Bewerber bestenfalls auch über gute italienische Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse können durch die Sprachzertifikate CILS und CELI, die an allen italienischen Universitäten anerkannt sind, nachgewiesen werden. Allerdings gibt es in Italien Universitäten, die von den Bewerbern keinen Nachweis über die Sprachkenntnisse verlangen. Einige italienische Hochschulen bieten auch spezielle Sprachkurse für ausländische Studierende an. Diese Sprachkurse finden ein? Jahr vor dem offiziellen Studienantritt statt. Darüber hinaus können die Sprachzertifikate vor Studienantritt an den Universitäten für Ausländer (Università per stranieri) erworben werden. Immer mehr Hochschulen bieten mittlerweile allerdings auch englischsprachige Studiengänge an.
Bewerbungsprozedur
Die Bewerbung kann direkt an die entsprechende Hochschule in Italien gerichtet werden. Zunächst ist es jedoch notwendig, sich von einem italienischen Konsulat oder Kulturinstitut in Deutschland die Anerkennung seines Schulabschlusses (dichiarazione di valore) ausstellen zu lassen. Hierfür wird eine beglaubigte Übersetzung des Abiturzeugnisses benötigt. Neben der „dichiarazione di valore“ sollte der Bewerbung in der Regel eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses in der italienischen Sprache, der Krankenversicherungsnachweis, ein formloser Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts, eventuell verlangte Nachweise über die Sprachkenntnisse, Passfotos sowie das ausgefüllte Antragsformular, welches auf der Webseite der jeweiligen Universität heruntergeladen oder auch schriftlich angefordert werden kann, beigefügt werden.
Bewerber sollten im Falle von zulassungsbeschränkten Studiengängen darauf gefasst sein, zusätzliche Fachtests absolvieren zu müssen. Während die Zahl der Zulassungen für die Studienfächer Architektur, Medizin, Zahn- und Tiermedizin zentral vom Bildungsministerium festgelegt werden, können bei allen anderen Fächern die Zulassungsbeschränkungen von den Hochschulen selbst festgelegt werden. Bei besonders nachgefragte Studiengänge wie etwa Jura, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre und Kommunikationswissenschaften müssen Bewerber daher zumeist ein bestimmter Notendurchschnitt auf dem Abiturzeugnis (Numerus Clausus /NC) vorweisen können.
Als Bewerbungstermine gelten in der Regel: Anfang August für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Ende September für zulassungsfreie Studiengänge. Die Immatrikulation erfolgt üblicherweise im Oktober, die Aufnahmeprüfungen finden in der Regel Anfang September statt.
Finanzierung (BAföG, Stipendien, Bildungskredit)
Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch BAföG, Stipendien, Austauschprogramme und Bildungskredite.
Nach dem neuen Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) können Studenten, die sich für ein Auslandsstudium in Italien entscheiden, von Beginn des Studiums bis zum Erreichen des Abschlusses gefördert werden. In der Regel gelten dabei die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland. Allerdings besteht durch die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland die Möglichkeit, dass auch Auszubildende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten., während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können.
Eine Reihe von Organisationen, Verbänden und kirchlichen Trägern bieten Stipendien für das Studium im Ausland an. Häufig ist die Vergabe der Stipendien aber an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. Religions- oder Parteizugehörigkeit; besondere Begabung oder längere Mitgliedschaft). Erste Anlaufstelle rund um das Thema Stipendium ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Aber auch in Italien ansässige regionale Einrichtungen für Recht auf Bildung (ente regionale per il diritto e le opportunità allo studio universitario) sowie einige italienische Universitäten vergeben Stipendien an förderungsbedürftige Studenten. Die Stipendienausschreibungen finden in der Regel zwischen Juli und September statt. Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, wendet sich direkt an die jeweilige regionale Einrichtung oder die Universität.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung stellt das europäische Bildungsprogramm „Erasmus“ dar. Im Rahmen dieses Bildungsprogramms können Studierende für die Dauer von drei Monaten bis zu einem vollen Studienjahr im Ausland verbringen und gefördert werden.
Wer sein Studium mithilfe eines Bildungskredits finanzieren möchte, wendet sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In der Regel fallen für vergebene Bildungskredite gar keine oder nur geringe Zinsen an.
Studiengebühren / Sonstige Kosten
Alle italienischen Hochschulen verlangen Studiengebühren. Die Höhe der Studiengebühren ist dabei von Hochschule zu Hochschule verschieden. In etwa kann mit Gebühren von 800 bis 1000 Euro pro Studienjahr gerechnet werden. Dem hinzu kommt eine landesweit einheitliche Einschreibgebühr von 170 Euro sowie eventuelle Zuschläge für Prüfungen oder sonstige Leistungen der Universität.
Visum und Krankenversicherung
EU-Bürger, die in Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind, können problemlos in Italien einreisen. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, sollte eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
In Italien besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht, demnach stellt der Nachweis über die Krankenkassenmitgliedschaft eine Voraussetzung für die Immatrikulation dar. In der Regel können Studenten, die bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, alle üblichen Leistungen des italienischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen - hierfür muss man sich bei der Krankenkasse allerdings eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card, EHIC) besorgen. Einige Krankenkassen statten ihre Versicherten aber auch schon standardmäßig mit der „Europäische Krankenversicherungskarte“ aus. Im Allgemeinen ist es ratsam, sich vor Studienantritt bei der Krankenkasse über die Einzelheiten des Versicherungsschutzes zu informieren.
Welche Möglichkeiten bieten sich nach dem Studium?
Wer nach dem Studium in Italien arbeiten möchte, muss damit rechnen, nicht sofort einen Arbeitsplatz zu finden. Obwohl im Allgemeinen die Aussichten auf eine Arbeitsstelle für Akademiker gestiegen sind, gibt es immer noch einen relativ hohen Anteil an Hochschulabsolventen, die mehrere Jahre auf eine geeignete Stelle warten müssen. Bewerber, die bereits über Berufserfahrung verfügen oder zumindest Praktika absolviert haben, haben bei der Jobsuche in Italien definitiv bessere Chancen als Bewerber ohne entsprechende Erfahrungen.
Am stärksten nachgefragt am italienischen Arbeitsmarkt sind derzeit Hochschulabsolventen aus den Bereichen Medizin und Pflegewissenschaften. Aber auch Elektro- und IT-Ingenieure sowie Wirtschaftswissenschaftler mit guten Kenntnissen in Buchhaltung und / oder Verwaltung haben aktuell relativ gute Aussichten, schnell eine Anstellung zu finden. Besonders schwierig ist hingegen die Lage am Arbeitsmarkt für Naturwissenschaftler, Geistes- und Sozialwissenschaftler.
Anerkennung von Studienleistungen
Generell hat sich die Anerkennung von Studienleistungen durch das Bologna-Abkommen noch vereinfacht. Zwischen Deutschland und Italien besteht darüber hinaus seit langem die Abmachung, dass die „Laurea“ dem Magister, Diplom oder Staatsexamen an einer Universität in Deutschland entspricht. Für alle anderen Abschlüsse ist es grundsätzlich ratsam, vor dem Auslandsstudium in Italien zu klären, welche Studien- und Prüfungsleistungen sich für das deutsche Studium tatsächlich als nützlich erweisen. Inwiefern die in Italien erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden bzw. welche Schritte für die Anerkennung eingeleitet werden müssen, hängt dabei stark von dem jeweiligen Fachgebiet ab. Auskünfte über die Anerkennung der Studienleistungen erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Forschung. Wenn man sich nur einige Kurse in Deutschland anrechnen lassen möchte, kann man sich entweder an das International Office oder das Prüfungsamt der Uni wenden. Dort kann erfragt werden, ob es Formulare für einen Antrag auf die Anrechenbarkeit der erbrachten Studienleistungen gibt. Diese Formulare müssen dann für jeden belegten Kurs ausgefüllt und zusammen mit der Kursbeschreibung an die Universität im Heimatland gesandt werden.
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