© JLR Photography / www.shutterstock.com
Allgemeine Informationen zum Studium
In Österreich gliedert sich das akademische Jahr in zwei Semester. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. Januar; das Sommersemester startet am 1. März und endet am 30. Juni.
Zu den gängigen, aufeinander aufbauenden Abschlüssen, die durch ein Studium an einer österreichischen Universität bzw. Hochschule erzielt werden können, zählen „Bakkalaureus“, „Bachelor“, „Master“, „Diplom“, „Magister“ und „Doktor“.
An den Hochschuleinrichtungen bestehen dabei zwei verschiedene Studiensysteme nebeneinander - das zweigliedrige und das dreigliedrige System. Das zweigliedrige System setzt sich aus dem Diplomstudium und dem direkt anschließenden Doktoratstudium zusammen. Zum größten Teil wurde das zweigliedrige System bereits abgeschafft. Im Fall von Lehramts- und Medizinstudiengängen wird das zweigliedrige System aber weiterhin fortbestehen.
Das dreigliedrige System setzt sich aus dem Bakkalaureatstudium bzw. dem Bachelorstudium, dem Magister- bzw. dem Masterstudium und dem Doktoratsstudium zusammen. Das Bakkalaureatstudium/Bachelorstudium stellt dabei das Grundstudium dar und dauert in der Regel sechs Semester. Darauf aufbauend kann nach weiteren zwei Semestern der Magister- bzw. der Masterabschluss erreicht werden. Wer den Master- bzw. Magisterabschluss erreicht hat, kann das Doktoratstudium antreten. Der Erwerb des Doktortitels setzt dabei das Verfassen einer Dissertation voraus, die auch öffentlich verteidigt werden muss. Das dreistufige System ist bereits in viele Studiengänge eingeführt worden und ist verstärkt an den Fachhochschulen und den privaten Hochschulen vorzufinden. Im Zuge des Bolgna-Prozesses wird mittlerweile zumeist der „Bachelor“ anstelle des „Bakkalaureus“ und der „Master“ anstelle des „Magister“ verliehen. In einigen Fachbereichen besteht das Bakkalaureat- und Magisterstudium und somit auch die akademischen??? Grade „Bakkaulareus“ und „Master“ aber bislang weiterhin fort.
Hochschullandschaft
Der österreichische Hochschulsektor untergliedert sich in vier Bereiche: Staatliche Universitäten, Fachhochschulen, Private Universitäten und der nichtuniversitäre Bildungssektor.
Zu den staatlichen Universitäten zählen zwölf Universitäten der Wissenschaften, sechs Universitäten der Künste und ein Universitätszentrum für postgraduale Weiterbildung (Donau-Universität Krems). Die Donau-Universität Krems ist dabei die einzige staatliche Hochschuleinrichtung, die sich über Studiengebühren finanziert. Zu den angebotenen Studienrichtungen der staatliche Universitäten zählen: Geistes- und Kulturwissenschaften, Theologie, Ingenieurwissenschaften, Kunst, Lehramtsstudiengänge, Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie medizinische Studiengänge.
Während die staatlichen Universitäten eine Reihe an gesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen haben, unter anderem in den Bereichen Lehre, Forschung und Entwicklung, sind hingegen die Fachhochschulen auf die praxisorientierte Ausbildung spezialisiert. So schließen alle Studiengänge an den Fachhochschulen ein verpflichtendes Berufspraktikum ein. Mittlerweile zählen 150 Fachhochschulen zu dem österreichischen Hochschulsystem. An den Fachhochschulen können Studiengänge in den folgenden Bereichen belegt werden: Gesundheitswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Militär- und Sicherheitswissenschaften und Künstlerische Gestaltung.
Des weiteren gibt es mittlerweile elf private Universitäten in Österreich. Zu ihnen gehören die „Katholisch- Theologische Privatuniversität Linz“, die „Anton Bruckner Privatuniversität Linz“, die „Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ in Hall, die „Privatuniversität für Management Wien“, die „Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg“, die „Webster University Vienna“, die „TCM Privatuniversität Li Shi Zhen in Wien“, das „Konservatorium Wien“ und die „Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien“ und die „Privatuniversität der Kreativwirtschaft St. Pölten“.
Zu den österreichischen Hochschuleinrichtungen auf dem nichtuniversitären Bildungssektor zählen die Pädagogischen, Religionspädagogischen, Berufspädagogischen, die Land- und Forstwirtschaftlichen sowie die Medizinisch-Technischen Akademien, an denen Lehrer für die Pflicht- und Berufsschulen ausgebildet wird.
Voraussetzungen / Aufnahmekriterien für das Studium
Die allgemeine Hochschulreife (Matura) stellt die Grundvoraussetzung für ein Hochschulstudium in Österreich dar. Wer das Fachabitur hat, hat in Österreich die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland und ist somit zum Antritt eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt. Selbstverständlich werden darüber hinaus gute Deutschkenntnisse von den Hochschuleinrichtungen vorausgesetzt.
Bewerbungsprozedur
Für die Immatrikulation ist zu beachten, dass rechtzeitig ein Zulassungsantrag gestellt werden muss. Diesbezüglich ist hierfür zum Teil die Voranmeldung über das Internet erforderlich. Für das Wintersemester muss die Bewerbung bis spätestens 1. September bei der gewünschten Universität vorliegen. Für das Sommersemester ist der 1. Februar der späteste Bewerbungstermin.
Bei stark nachgefragten Studiengängen wie Medizin, Biologie oder Psychologie können ausländische Studenten damit rechnen, sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen zu müssen. Im Falle eines Fachhochschulstudiums werden die Studienplätze in der Regel nach dem Auswahlverfahren vergeben.
Finanzierung (BAföG, Stipendien, Bildungskredit, Austauschprogramme)
Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch BAföG, Stipendien, Austauschprogramme und Bildungskredite.
Nach dem neuen BAföG-Gesetz können Studenten, die sich für ein Auslandsstudium in Österreich entscheiden, von Beginn des Studiums bis zum Erreichen des Abschlusses gefördert werden. In der Regel gelten dabei die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland. Allerdings besteht durch die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland die Möglichkeit, dass auch Auszubildende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten., während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können.
Eine Reihe von Organisationen, Verbänden und kirchlichen Trägern bieten Stipendien für das Studium im Ausland an. Erste Anlaufstelle rund um das Thema Stipendium ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Studenten aus den EU-Mitgliedsstaaten, die eine soziale Förderungswürdigkeit nachweisen können und in Österreich als Studierender an einer Universität oder Fachhochschule eingetragen sind, haben darüber hinaus die Möglichkeit, Studienbeihilfe beim österreichischen Staat zu beantragen. Geprüft werden hierfür Einkommen, Familienstand und Familiengröße des Antragstellers. Wer ein Stipendium vom österreichischen Staat erhält, kann mit einer Beihilfe von bis zu 5.088 ¤ im Jahr rechnen.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung bietet das europäische Bildungsprogramm Sokrates/Erasmus. Im Rahmen dieses Bildungsprogramms können Studierende für die Dauer von drei Monaten bis zu einem vollen Studienjahr im Ausland verbringen und gefördert werden.
Wer sein Studium mithilfe eines Bildungskredits finanzieren möchte, wendet sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In der Regel fallen für vergebene Bildungskredite gar keine oder nur geringe Zinsen an.
Studiengebühren / Sonstige Kosten
Studenten aus Österreich und den EU-Mitgliedstaaten müssen seit dem Sommersemester 2009 keine Studiengebühren für ein Studium an einer österreichischen Universität mehr zahlen. Eine Ausnahmeregelung besteht jedoch für Studenten, die die reguläre Studienzeit überschreiten - in diesem Fall müssen weiterhin Studiengebühren entrichtet werden. Ebenso fallen auch Studiengebühren für ein Studium an den privaten Universitäten an. Für ein gesamtes Bakkalaureatstudium muss dort mit Studiengebühren von bis zu 44.000 Euro gerechnet werden.
Visum und Krankenversicherung
EU-Bürger, die sich über 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Behörde (Magistrat) anmelden. Die Anmeldung muss dabei innerhalb von drei Tagen nach der Einreise erfolgen. Bei dem zuständigen Magistrat muss neben den gültigen Ausweispapieren eine Aufnahmebestätigung von der Universität, der Nachweis einer Krankenversicherung und der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorgelegt werden.
Studierende aus Deutschland können über ihre im Heimatland ansässige Krankenkasse eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card, EHIC) beantragen. Mit dieser Karte können in der Regel alle Leistungen des österreichischen Gesundheitswesens in Anspruch genommen werden. Auf jeden Fall ist es aber ratsam, sich vor Studienantritt bei der zuständigen Krankenkasse über die genauen Details des Versicherungsschutzes informieren.
Welche Möglichkeiten bieten sich nach dem Studium?
Wer nach dem Studium in Österreich arbeiten möchte, hat in der Regel gute Aussichten, eine Anstellung zu finden, denn der Bedarf an qualifiziertem Personal wächst in Österreich zunehmend. Besonderes Augenmerk legen die österreichischen Arbeitgeber bei der Auswahl der Bewerber dabei nicht nur auf die erreichten Abschlüsse, sondern auch auf die persönliche Kompetenz. Akademiker, die über gute Sprachkenntnisse, wirtschaftliches Verständnis sowie Auslands- und Berufserfahrungen verfügen, haben demnach besonders gute Chancen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt.
Am stärksten sind derzeit Wirtschaftswissenschaftler, Naturwissenschaftler, Bauingenieure, Architekten, Informatiker, Juristen, und Verwaltungsfachkräfte am österreichischen Arbeitsmarkt gefragt. Wirtschaftswissenschaftler mit Kenntnissen in den Bereichen Vermögensberatung und Projektmanagement haben dabei besonders gute Aussichten auf eine Arbeitsstelle. Aufgrund der wachsenden Bauindustrie können sich auch Bauingenieure und Architekten derzeit an einer starken Nachfrage erfreuen. Naturwissenschaftler finden zumeist eine Anstellung in den Bereichen Mikro- und Makrobiologie, Chemie, Biotechnik sowie in der Lebensmittel- und der Umwelttechnologie. Im öffentlichen Dienst wächst der Bedarf an Informatikern, Juristen und Verwaltungsfachkräften.
Anerkennung von Studienleistungen
In der Regel gibt es bei der Anerkennung der in Österreich erbrachten Studienleistungen keine Probleme. Aufgrund europäischer Abkommen werden die Abschlüsse „Bachelor“ und „Master“ in ganz Europa und somit auch in Deutschland anerkannt. Für Studiengänge, die in Deutschland mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden, gelten jedoch zumeist Sonderregelungen in puncto Anerkennung. Im Allgemeinen ist es ratsam, sich schon vor Studienantritt über die Details zur Anerkennung der jeweiligen Studienleistungen zu informieren, um möglichen Problemen vorzubeugen.
In Österreich gliedert sich das akademische Jahr in zwei Semester. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. Januar; das Sommersemester startet am 1. März und endet am 30. Juni.
Zu den gängigen, aufeinander aufbauenden Abschlüssen, die durch ein Studium an einer österreichischen Universität bzw. Hochschule erzielt werden können, zählen „Bakkalaureus“, „Bachelor“, „Master“, „Diplom“, „Magister“ und „Doktor“.
An den Hochschuleinrichtungen bestehen dabei zwei verschiedene Studiensysteme nebeneinander - das zweigliedrige und das dreigliedrige System. Das zweigliedrige System setzt sich aus dem Diplomstudium und dem direkt anschließenden Doktoratstudium zusammen. Zum größten Teil wurde das zweigliedrige System bereits abgeschafft. Im Fall von Lehramts- und Medizinstudiengängen wird das zweigliedrige System aber weiterhin fortbestehen.
Das dreigliedrige System setzt sich aus dem Bakkalaureatstudium bzw. dem Bachelorstudium, dem Magister- bzw. dem Masterstudium und dem Doktoratsstudium zusammen. Das Bakkalaureatstudium/Bachelorstudium stellt dabei das Grundstudium dar und dauert in der Regel sechs Semester. Darauf aufbauend kann nach weiteren zwei Semestern der Magister- bzw. der Masterabschluss erreicht werden. Wer den Master- bzw. Magisterabschluss erreicht hat, kann das Doktoratstudium antreten. Der Erwerb des Doktortitels setzt dabei das Verfassen einer Dissertation voraus, die auch öffentlich verteidigt werden muss. Das dreistufige System ist bereits in viele Studiengänge eingeführt worden und ist verstärkt an den Fachhochschulen und den privaten Hochschulen vorzufinden. Im Zuge des Bolgna-Prozesses wird mittlerweile zumeist der „Bachelor“ anstelle des „Bakkalaureus“ und der „Master“ anstelle des „Magister“ verliehen. In einigen Fachbereichen besteht das Bakkalaureat- und Magisterstudium und somit auch die akademischen??? Grade „Bakkaulareus“ und „Master“ aber bislang weiterhin fort.
Hochschullandschaft
Der österreichische Hochschulsektor untergliedert sich in vier Bereiche: Staatliche Universitäten, Fachhochschulen, Private Universitäten und der nichtuniversitäre Bildungssektor.
Zu den staatlichen Universitäten zählen zwölf Universitäten der Wissenschaften, sechs Universitäten der Künste und ein Universitätszentrum für postgraduale Weiterbildung (Donau-Universität Krems). Die Donau-Universität Krems ist dabei die einzige staatliche Hochschuleinrichtung, die sich über Studiengebühren finanziert. Zu den angebotenen Studienrichtungen der staatliche Universitäten zählen: Geistes- und Kulturwissenschaften, Theologie, Ingenieurwissenschaften, Kunst, Lehramtsstudiengänge, Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie medizinische Studiengänge.
Während die staatlichen Universitäten eine Reihe an gesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen haben, unter anderem in den Bereichen Lehre, Forschung und Entwicklung, sind hingegen die Fachhochschulen auf die praxisorientierte Ausbildung spezialisiert. So schließen alle Studiengänge an den Fachhochschulen ein verpflichtendes Berufspraktikum ein. Mittlerweile zählen 150 Fachhochschulen zu dem österreichischen Hochschulsystem. An den Fachhochschulen können Studiengänge in den folgenden Bereichen belegt werden: Gesundheitswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Militär- und Sicherheitswissenschaften und Künstlerische Gestaltung.
Des weiteren gibt es mittlerweile elf private Universitäten in Österreich. Zu ihnen gehören die „Katholisch- Theologische Privatuniversität Linz“, die „Anton Bruckner Privatuniversität Linz“, die „Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ in Hall, die „Privatuniversität für Management Wien“, die „Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg“, die „Webster University Vienna“, die „TCM Privatuniversität Li Shi Zhen in Wien“, das „Konservatorium Wien“ und die „Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien“ und die „Privatuniversität der Kreativwirtschaft St. Pölten“.
Zu den österreichischen Hochschuleinrichtungen auf dem nichtuniversitären Bildungssektor zählen die Pädagogischen, Religionspädagogischen, Berufspädagogischen, die Land- und Forstwirtschaftlichen sowie die Medizinisch-Technischen Akademien, an denen Lehrer für die Pflicht- und Berufsschulen ausgebildet wird.
Voraussetzungen / Aufnahmekriterien für das Studium
Die allgemeine Hochschulreife (Matura) stellt die Grundvoraussetzung für ein Hochschulstudium in Österreich dar. Wer das Fachabitur hat, hat in Österreich die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland und ist somit zum Antritt eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt. Selbstverständlich werden darüber hinaus gute Deutschkenntnisse von den Hochschuleinrichtungen vorausgesetzt.
Bewerbungsprozedur
Für die Immatrikulation ist zu beachten, dass rechtzeitig ein Zulassungsantrag gestellt werden muss. Diesbezüglich ist hierfür zum Teil die Voranmeldung über das Internet erforderlich. Für das Wintersemester muss die Bewerbung bis spätestens 1. September bei der gewünschten Universität vorliegen. Für das Sommersemester ist der 1. Februar der späteste Bewerbungstermin.
Bei stark nachgefragten Studiengängen wie Medizin, Biologie oder Psychologie können ausländische Studenten damit rechnen, sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen zu müssen. Im Falle eines Fachhochschulstudiums werden die Studienplätze in der Regel nach dem Auswahlverfahren vergeben.
Finanzierung (BAföG, Stipendien, Bildungskredit, Austauschprogramme)
Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch BAföG, Stipendien, Austauschprogramme und Bildungskredite.
Nach dem neuen BAföG-Gesetz können Studenten, die sich für ein Auslandsstudium in Österreich entscheiden, von Beginn des Studiums bis zum Erreichen des Abschlusses gefördert werden. In der Regel gelten dabei die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland. Allerdings besteht durch die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland die Möglichkeit, dass auch Auszubildende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten., während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können.
Eine Reihe von Organisationen, Verbänden und kirchlichen Trägern bieten Stipendien für das Studium im Ausland an. Erste Anlaufstelle rund um das Thema Stipendium ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Studenten aus den EU-Mitgliedsstaaten, die eine soziale Förderungswürdigkeit nachweisen können und in Österreich als Studierender an einer Universität oder Fachhochschule eingetragen sind, haben darüber hinaus die Möglichkeit, Studienbeihilfe beim österreichischen Staat zu beantragen. Geprüft werden hierfür Einkommen, Familienstand und Familiengröße des Antragstellers. Wer ein Stipendium vom österreichischen Staat erhält, kann mit einer Beihilfe von bis zu 5.088 ¤ im Jahr rechnen.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung bietet das europäische Bildungsprogramm Sokrates/Erasmus. Im Rahmen dieses Bildungsprogramms können Studierende für die Dauer von drei Monaten bis zu einem vollen Studienjahr im Ausland verbringen und gefördert werden.
Wer sein Studium mithilfe eines Bildungskredits finanzieren möchte, wendet sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In der Regel fallen für vergebene Bildungskredite gar keine oder nur geringe Zinsen an.
Studiengebühren / Sonstige Kosten
Studenten aus Österreich und den EU-Mitgliedstaaten müssen seit dem Sommersemester 2009 keine Studiengebühren für ein Studium an einer österreichischen Universität mehr zahlen. Eine Ausnahmeregelung besteht jedoch für Studenten, die die reguläre Studienzeit überschreiten - in diesem Fall müssen weiterhin Studiengebühren entrichtet werden. Ebenso fallen auch Studiengebühren für ein Studium an den privaten Universitäten an. Für ein gesamtes Bakkalaureatstudium muss dort mit Studiengebühren von bis zu 44.000 Euro gerechnet werden.
Visum und Krankenversicherung
EU-Bürger, die sich über 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Behörde (Magistrat) anmelden. Die Anmeldung muss dabei innerhalb von drei Tagen nach der Einreise erfolgen. Bei dem zuständigen Magistrat muss neben den gültigen Ausweispapieren eine Aufnahmebestätigung von der Universität, der Nachweis einer Krankenversicherung und der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorgelegt werden.
Studierende aus Deutschland können über ihre im Heimatland ansässige Krankenkasse eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card, EHIC) beantragen. Mit dieser Karte können in der Regel alle Leistungen des österreichischen Gesundheitswesens in Anspruch genommen werden. Auf jeden Fall ist es aber ratsam, sich vor Studienantritt bei der zuständigen Krankenkasse über die genauen Details des Versicherungsschutzes informieren.
Welche Möglichkeiten bieten sich nach dem Studium?
Wer nach dem Studium in Österreich arbeiten möchte, hat in der Regel gute Aussichten, eine Anstellung zu finden, denn der Bedarf an qualifiziertem Personal wächst in Österreich zunehmend. Besonderes Augenmerk legen die österreichischen Arbeitgeber bei der Auswahl der Bewerber dabei nicht nur auf die erreichten Abschlüsse, sondern auch auf die persönliche Kompetenz. Akademiker, die über gute Sprachkenntnisse, wirtschaftliches Verständnis sowie Auslands- und Berufserfahrungen verfügen, haben demnach besonders gute Chancen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt.
Am stärksten sind derzeit Wirtschaftswissenschaftler, Naturwissenschaftler, Bauingenieure, Architekten, Informatiker, Juristen, und Verwaltungsfachkräfte am österreichischen Arbeitsmarkt gefragt. Wirtschaftswissenschaftler mit Kenntnissen in den Bereichen Vermögensberatung und Projektmanagement haben dabei besonders gute Aussichten auf eine Arbeitsstelle. Aufgrund der wachsenden Bauindustrie können sich auch Bauingenieure und Architekten derzeit an einer starken Nachfrage erfreuen. Naturwissenschaftler finden zumeist eine Anstellung in den Bereichen Mikro- und Makrobiologie, Chemie, Biotechnik sowie in der Lebensmittel- und der Umwelttechnologie. Im öffentlichen Dienst wächst der Bedarf an Informatikern, Juristen und Verwaltungsfachkräften.
Anerkennung von Studienleistungen
In der Regel gibt es bei der Anerkennung der in Österreich erbrachten Studienleistungen keine Probleme. Aufgrund europäischer Abkommen werden die Abschlüsse „Bachelor“ und „Master“ in ganz Europa und somit auch in Deutschland anerkannt. Für Studiengänge, die in Deutschland mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden, gelten jedoch zumeist Sonderregelungen in puncto Anerkennung. Im Allgemeinen ist es ratsam, sich schon vor Studienantritt über die Details zur Anerkennung der jeweiligen Studienleistungen zu informieren, um möglichen Problemen vorzubeugen.
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