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Die Zeiten, in denen es genügte drei bis vier Bewerbungen zu schreiben, sind längst vorbei. Der Arbeitsmarkt ist hart umkämpft und zuweilen ist es nötig 50 und mehr Bewerbungen rauszuschicken. Dass das ins Geld geht, liegt auf der Hand.
Schon bevor es an die Fahrt zu Vorstellungsgespräch & Co. geht müssen Kosten für die Bewerbungsunterlagen aufgewendet werden – Bewerbungsfotos, Mappen, Kopierkosten. Das können je nach Aufwand schnell mal bis zu 10€ pro Bewerbung werden. Doch hier gibt es Erleichterung auf zwei Wegen vom Staat. Zum einen erstattet die Arbeitsagentur bei vorherigem Antrag auf Kostenübernahme diese bis zu einem Betrag von 300€ im Jahr.
Zum anderen können die Kosten für Bewerbung, Vorstellungsgespräch und dergleichen am Jahresende in der Steuererklärung geltend gemacht werden – der Betrag ist hierbei nach oben offen. Jedoch sollte man darauf achten alle Angaben glaubwürdig erscheinen zu lassen und z.B. mit Schreiben von den einladenden Unternehmen belegen.
Wenn man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass zumindest die Fahrtkosten übernommen werden, da die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, alle anfallenden Ausgaben in Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch zu übernehmen. Es sei denn, das Unternehmen erklärt bereits im Voraus keine Kosten zu übernehmen. Während es bei den Fahrtkosten selten Probleme gibt, wird z.B. die Übernachtung im Hotel immer seltener übernommen. Selbstverständlich sollte sein, dass man auf dem günstigsten Wege zum Vorstellungsgespräch anreist und nicht etwa am Ende die Kosten für ein Bahnticket 1.Klasse einfordert, sofern dies nicht im Voraus vereinbart wurde.
Schon bevor es an die Fahrt zu Vorstellungsgespräch & Co. geht müssen Kosten für die Bewerbungsunterlagen aufgewendet werden – Bewerbungsfotos, Mappen, Kopierkosten. Das können je nach Aufwand schnell mal bis zu 10€ pro Bewerbung werden. Doch hier gibt es Erleichterung auf zwei Wegen vom Staat. Zum einen erstattet die Arbeitsagentur bei vorherigem Antrag auf Kostenübernahme diese bis zu einem Betrag von 300€ im Jahr.
Zum anderen können die Kosten für Bewerbung, Vorstellungsgespräch und dergleichen am Jahresende in der Steuererklärung geltend gemacht werden – der Betrag ist hierbei nach oben offen. Jedoch sollte man darauf achten alle Angaben glaubwürdig erscheinen zu lassen und z.B. mit Schreiben von den einladenden Unternehmen belegen.
Wenn man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass zumindest die Fahrtkosten übernommen werden, da die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, alle anfallenden Ausgaben in Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch zu übernehmen. Es sei denn, das Unternehmen erklärt bereits im Voraus keine Kosten zu übernehmen. Während es bei den Fahrtkosten selten Probleme gibt, wird z.B. die Übernachtung im Hotel immer seltener übernommen. Selbstverständlich sollte sein, dass man auf dem günstigsten Wege zum Vorstellungsgespräch anreist und nicht etwa am Ende die Kosten für ein Bahnticket 1.Klasse einfordert, sofern dies nicht im Voraus vereinbart wurde.
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