Alles wichtige Rund ums BAföG
23. Januar 2013
Das Studentenleben ist nicht immer günstig. Wenn nicht Studiengebühren zu zahlen sind, so sind es halbjährige Semesterbeiträge. Lebt man nicht mehr bei seinen Eltern kommen noch die Wohnungsmiete und der Lebensunterhalt hinzu. Wichtige Bücher und Kopierkosten muss man im Studium auch mitberechnen und natürlich sollte im Monat noch ein bisschen Geld für Freizeitaktivitäten übrig bleiben. Wie also finanziert man das alles?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, hilft jungen Erwachsenen ihr Studium oder ihre Schulausbildung zu finanzieren, wenn die Erziehungsberechtigen nicht (ausreichend) dazu in der Lage sind.
Grundsätzlich hat man Anrecht auf diese Hilfe, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das Alter 30 (bei Masterstudiengängen 35) nicht überschreitet.
Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden und muss anschließend jedes Jahr (nicht jedes Semester!) neu beantragt werden. Hierzu gibt es einen sogenannten Folgeantrag, der nicht so umfangreich ist wie der erste.
Der Höchstsatz, der im Elternhaus lebenden Studenten liegt bei 422 Euro und der allein Lebenden bei 597 Euro.
Was man letztendlich erhält wird individuell bestimmt, indem Ausgaben berücksichtigt und der individuelle Bedarf errechnet wird. Außerdem spielt der Gehalt der Eltern und das eigene Vermögen, z.B. ein Bausparvertrag, eine große Rolle.
Der Förderungsbetrag ist in zwei Hälften geteilt. Eine Hälfte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen.
Nach dem 4. Semester ist in der Regel nachzuweisen, dass man auch tatsächlich studiert, d.h. genügend Credit Points zusammen hat und nicht hinterherhinkt. Die minimale Anzahl an Leistungspunkten ist von Fach zu Fach unterschiedlich, man sollte sich erkundigen, wie viele Punkte vom eigenen Studiengang verlangt werden.
Die Förderung kann man erhalten solange man im Rahmen der Regelstudienzeit studiert. Jedoch gibt es bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft, die dazu berechtigt Förderungen über die Förderungshöchstdauer hinaus zu beziehen.
Es ist erlaubt einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen, ohne dass es Konsequenzen für den Erhalt von BAföG gibt. Jedoch sollte die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werden, sonst stehen Kürzungen an.
Spätesten 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungspflicht. Man hat höchstens 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung des Darlehens und zahlt unabhängig von dem, was man bekommen hat maximal 10.000 Euro.
Von Regina S.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, hilft jungen Erwachsenen ihr Studium oder ihre Schulausbildung zu finanzieren, wenn die Erziehungsberechtigen nicht (ausreichend) dazu in der Lage sind.
Grundsätzlich hat man Anrecht auf diese Hilfe, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das Alter 30 (bei Masterstudiengängen 35) nicht überschreitet.
Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden und muss anschließend jedes Jahr (nicht jedes Semester!) neu beantragt werden. Hierzu gibt es einen sogenannten Folgeantrag, der nicht so umfangreich ist wie der erste.
Der Höchstsatz, der im Elternhaus lebenden Studenten liegt bei 422 Euro und der allein Lebenden bei 597 Euro.
Was man letztendlich erhält wird individuell bestimmt, indem Ausgaben berücksichtigt und der individuelle Bedarf errechnet wird. Außerdem spielt der Gehalt der Eltern und das eigene Vermögen, z.B. ein Bausparvertrag, eine große Rolle.
Der Förderungsbetrag ist in zwei Hälften geteilt. Eine Hälfte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen.
Nach dem 4. Semester ist in der Regel nachzuweisen, dass man auch tatsächlich studiert, d.h. genügend Credit Points zusammen hat und nicht hinterherhinkt. Die minimale Anzahl an Leistungspunkten ist von Fach zu Fach unterschiedlich, man sollte sich erkundigen, wie viele Punkte vom eigenen Studiengang verlangt werden.
Die Förderung kann man erhalten solange man im Rahmen der Regelstudienzeit studiert. Jedoch gibt es bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft, die dazu berechtigt Förderungen über die Förderungshöchstdauer hinaus zu beziehen.
Es ist erlaubt einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen, ohne dass es Konsequenzen für den Erhalt von BAföG gibt. Jedoch sollte die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werden, sonst stehen Kürzungen an.
Spätesten 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungspflicht. Man hat höchstens 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung des Darlehens und zahlt unabhängig von dem, was man bekommen hat maximal 10.000 Euro.
Von Regina S.
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