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Was kostet ein Studium? Nicht nur Semesterbeiträge, Miete und Bücher gehören zu den Ausgaben von Studenten. Hin und wieder möchte man in seiner Freizeit schließlich auch etwas mit den Kommilitonen unternehmen, etwa einen Film im Kino anschauen oder am Wochenende zusammen feiern gehen. Auch das kostet Geld. Aber längst nicht jeder Student wird von den Eltern finanziell unterstützt. Wer dann auch noch gar kein oder zu wenig Bafög bekommt, dem bleibt nichts anderes übrig, als sein Studium mit Nebenjobs zu finanzieren.
Etwa jeder dritte Student jobbt nebenbei, um seine Lebenshaltungskosten zu decken. Einen Nebenjob zu finden ist möglich über Arbeitsagenturen, Hochschulen oder online über Jobbörsen. Besonders Stellen in der Universität als Hiwi (Wissenschaftliche Hilfskraft) sind sehr beliebt, oder auch die Arbeit als Tutor. Andere Nebenjobs umfassen Tätigkeiten als Werkstudent oder Aushilfe. Auch die Arbeit als Bürohilfskraft gehört zu den Favoriten unter den Nebenjobs bei Studenten. Nach wie vor ist auch die Beschäftigung in der Gastronomie, beispielsweise als Kellner ein klassischer Studentenjob.
Welcher Nebenjob am besten für den Einzelnen geeignet ist, hängt vom Charakter und der Studienrichtung ab: Wer introvertiert ist, sollte nicht unbedingt nach einem Job mit viel Kundenkontakt suchen. Medizinstudenten können auch schon als Nachtwachen oder OP-Assistenten etwas Geld verdienen. Neben dem finanziellen Verdienst lässt sich dadurch auch Berufserfahrung gewinnen.
Wer parallel zum Studium einen Nebenjob ausübt, muss aber nicht nur aufpassen, dass das Studium nicht leidet. Zu beachten sind auch Verdiensthöchstgrenzen, damit auch weiterhin Bafög gezahlt wird und das Einkommen nicht mit Steuern belastet wird.
Wer Bafög bezieht, darf im Jahr nicht mehr als 4800 Euro Einkommen beziehen. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von 400 Euro. Beim Kindergeld, das Studenten bis zum 25. Lebensjahr beziehen können, entfiel 2012 die Verdienstgrenze komplett. Das gilt aber nur für Studenten, die zuvor noch keine Ausbildung und kein Studium abgeschlossen haben.
Die Grenze für einen Minijob, der von Steuern und Sozialabgaben befreit ist, liegt seit Januar 2013 bei 450 Euro. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt aber auch die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Von 450 Euro Verdienst im Monat wären das 17,55 Euro, die in die Rentenkasse gezahlt werden. Wer das nicht möchte, kann einen Antrag auf Befreiung stellen.
Für selbstständige Tätigkeiten, etwa als Messehostess, wird unter Umständen ein Gewerbeschein benötigt. Außerdem muss man ab einem Einkommen von 8.130 Euro im Jahr Einkommenssteuer bezahlen.
Von Karoline Mai
Etwa jeder dritte Student jobbt nebenbei, um seine Lebenshaltungskosten zu decken. Einen Nebenjob zu finden ist möglich über Arbeitsagenturen, Hochschulen oder online über Jobbörsen. Besonders Stellen in der Universität als Hiwi (Wissenschaftliche Hilfskraft) sind sehr beliebt, oder auch die Arbeit als Tutor. Andere Nebenjobs umfassen Tätigkeiten als Werkstudent oder Aushilfe. Auch die Arbeit als Bürohilfskraft gehört zu den Favoriten unter den Nebenjobs bei Studenten. Nach wie vor ist auch die Beschäftigung in der Gastronomie, beispielsweise als Kellner ein klassischer Studentenjob.
Welcher Nebenjob am besten für den Einzelnen geeignet ist, hängt vom Charakter und der Studienrichtung ab: Wer introvertiert ist, sollte nicht unbedingt nach einem Job mit viel Kundenkontakt suchen. Medizinstudenten können auch schon als Nachtwachen oder OP-Assistenten etwas Geld verdienen. Neben dem finanziellen Verdienst lässt sich dadurch auch Berufserfahrung gewinnen.
Wer parallel zum Studium einen Nebenjob ausübt, muss aber nicht nur aufpassen, dass das Studium nicht leidet. Zu beachten sind auch Verdiensthöchstgrenzen, damit auch weiterhin Bafög gezahlt wird und das Einkommen nicht mit Steuern belastet wird.
Wer Bafög bezieht, darf im Jahr nicht mehr als 4800 Euro Einkommen beziehen. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von 400 Euro. Beim Kindergeld, das Studenten bis zum 25. Lebensjahr beziehen können, entfiel 2012 die Verdienstgrenze komplett. Das gilt aber nur für Studenten, die zuvor noch keine Ausbildung und kein Studium abgeschlossen haben.
Die Grenze für einen Minijob, der von Steuern und Sozialabgaben befreit ist, liegt seit Januar 2013 bei 450 Euro. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt aber auch die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Von 450 Euro Verdienst im Monat wären das 17,55 Euro, die in die Rentenkasse gezahlt werden. Wer das nicht möchte, kann einen Antrag auf Befreiung stellen.
Für selbstständige Tätigkeiten, etwa als Messehostess, wird unter Umständen ein Gewerbeschein benötigt. Außerdem muss man ab einem Einkommen von 8.130 Euro im Jahr Einkommenssteuer bezahlen.
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