© lithian / www.shutterstock.com
Eine gefühlte Ewigkeit hast du damit verbracht, zu lernen und deinem Bachelor- und/oder Master-Abschluss entgegenzufiebern. Und tatsächlich: Du hast die Hürde gemeistert und deine Prüfung erfolgreich bestanden. Und dann weicht die vorübergehende Euphorie der bitteren Zukunftsangst, weil einfach kein Job in Sicht ist.
Doch keine Panik: Nur weil du nach deinem Studium nicht sofort einen Job findest, heißt das nicht, dass die Welt gleich untergeht! In dieser Phase kannst und solltest du dich an die Agentur für Arbeit wenden, denn diese können dir tatsächlich behilflich sein, einen passenden Job zu finden und dich vorübergehend finanziell unterstützen. Du musst den Schritt nur wagen!
Natürlich musst du dich nicht arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit kann dir auch unterschiedliche Trainings anbieten, zum Beispiel zum Thema Bewerbungen schreiben, aber auch zum Thema Weiterbildung kann sie dich beraten, denn oftmals kann eine Weiterbildung sehr hilfreich sein, um an eine bestimmte Stelle zu kommen.
Du bist auf die finanzielle Unterstützung angewiesen? Dann solltest du dich unbedingt rechtzeitig bei deinem zuständigen Amt melden. Hierbei gilt: Je eher du dich meldest, desto eher kannst du die finanzielle Unterstützung erhalten. Am besten beschäftigst du dich zu Beginn deines letzten Semesters mit diesem Thema, spätestens jedoch drei Monate vor Beendigung deines Studiums. Wenn du die Frist verpennst, so wirst du erst einmal gesperrt und erhältst kein Geld. Apropos kein Geld: Wenn dir die Agentur für Arbeit Jobs oder Weiterbildungen vorschlägt und du diese ablehnst, so wirst du ebenfalls gesperrt.
Wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst, musst du dir auch keine Sorgen um die Einhaltung von irgendwelchen Fristen machen, denn wer nichts bekommt, dem kann auch nichts gestrichen werden. Aber auch wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst, hast du die Möglichkeit dir Bewerbungskosten (und die sind nicht zu unterschätzen!) zurückzuholen. Es sind sogar bis zu fünf Euro pro Bewerbung drin, allerdings maximal 260 Euro auf das Jahr gerechnet, und Reisekosten zu den Bewerbungsgesprächen. Wenn du dies in Anspruch nehmen willst, musst du allerdings vorab einen Antrag stellen!
Wichtig ist aber, dass nur wer mindestens zwölf Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Auf Studenten trifft das also eher nicht zu, daher wirst du dich wohl mit dem Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) zufrieden geben müssen. Doch einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul! Der Regelsatz liegt zur Zeit bei 391 Euro, das Amt übernimmt aber auch Miete und Heizkosten.
Doch Achtung: Wenn du mit deinem Partner/deiner Partnerin in einer Wohnung lebst, so wird auch dieses Einkommen berücksichtigt, sodass es im schlimmsten Fall gar kein Geld gibt! Du lebst aber nur in einer WG? Dann zählt das nicht als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen deiner Mitbewohner wird dir keinen Strich durch die Rechnung machen.
Wenn du das Arbeitslosengeld 2 beziehst, so darfst du in einem Nebenjob höchstens 100 Euro monatlich dazu verdienen. Wenn du darüber kommst, so wird dir das angerechnet. Und wenn du das Arbeitslosengeld 2 beziehst, so musst du dir auch keine Gedanken über deine Krankenversicherung machen, denn in dieser Zeit ist die Agentur für Arbeit dafür zuständig. Du musst diese Leistung jedoch nicht in Anspruch nehmen! Du kannst dich auch freiwillig bei einer Krankenkasse versichern.
Und schließlich ist noch bei Praktika Vorsicht geboten: Ein Praktikum bindet dich natürlich für eine bestimmte Zeit. Die Agenturen wollen dich aber auch schnell vermitteln, wenn sich die Gelegenheit bietet. Daher solltest du Praktika lieber mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit besprechen.
Von Nelli Spenst
Doch keine Panik: Nur weil du nach deinem Studium nicht sofort einen Job findest, heißt das nicht, dass die Welt gleich untergeht! In dieser Phase kannst und solltest du dich an die Agentur für Arbeit wenden, denn diese können dir tatsächlich behilflich sein, einen passenden Job zu finden und dich vorübergehend finanziell unterstützen. Du musst den Schritt nur wagen!
Natürlich musst du dich nicht arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit kann dir auch unterschiedliche Trainings anbieten, zum Beispiel zum Thema Bewerbungen schreiben, aber auch zum Thema Weiterbildung kann sie dich beraten, denn oftmals kann eine Weiterbildung sehr hilfreich sein, um an eine bestimmte Stelle zu kommen.
Du bist auf die finanzielle Unterstützung angewiesen? Dann solltest du dich unbedingt rechtzeitig bei deinem zuständigen Amt melden. Hierbei gilt: Je eher du dich meldest, desto eher kannst du die finanzielle Unterstützung erhalten. Am besten beschäftigst du dich zu Beginn deines letzten Semesters mit diesem Thema, spätestens jedoch drei Monate vor Beendigung deines Studiums. Wenn du die Frist verpennst, so wirst du erst einmal gesperrt und erhältst kein Geld. Apropos kein Geld: Wenn dir die Agentur für Arbeit Jobs oder Weiterbildungen vorschlägt und du diese ablehnst, so wirst du ebenfalls gesperrt.
Wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst, musst du dir auch keine Sorgen um die Einhaltung von irgendwelchen Fristen machen, denn wer nichts bekommt, dem kann auch nichts gestrichen werden. Aber auch wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst, hast du die Möglichkeit dir Bewerbungskosten (und die sind nicht zu unterschätzen!) zurückzuholen. Es sind sogar bis zu fünf Euro pro Bewerbung drin, allerdings maximal 260 Euro auf das Jahr gerechnet, und Reisekosten zu den Bewerbungsgesprächen. Wenn du dies in Anspruch nehmen willst, musst du allerdings vorab einen Antrag stellen!
Wichtig ist aber, dass nur wer mindestens zwölf Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Auf Studenten trifft das also eher nicht zu, daher wirst du dich wohl mit dem Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) zufrieden geben müssen. Doch einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul! Der Regelsatz liegt zur Zeit bei 391 Euro, das Amt übernimmt aber auch Miete und Heizkosten.
Doch Achtung: Wenn du mit deinem Partner/deiner Partnerin in einer Wohnung lebst, so wird auch dieses Einkommen berücksichtigt, sodass es im schlimmsten Fall gar kein Geld gibt! Du lebst aber nur in einer WG? Dann zählt das nicht als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen deiner Mitbewohner wird dir keinen Strich durch die Rechnung machen.
Wenn du das Arbeitslosengeld 2 beziehst, so darfst du in einem Nebenjob höchstens 100 Euro monatlich dazu verdienen. Wenn du darüber kommst, so wird dir das angerechnet. Und wenn du das Arbeitslosengeld 2 beziehst, so musst du dir auch keine Gedanken über deine Krankenversicherung machen, denn in dieser Zeit ist die Agentur für Arbeit dafür zuständig. Du musst diese Leistung jedoch nicht in Anspruch nehmen! Du kannst dich auch freiwillig bei einer Krankenkasse versichern.
Und schließlich ist noch bei Praktika Vorsicht geboten: Ein Praktikum bindet dich natürlich für eine bestimmte Zeit. Die Agenturen wollen dich aber auch schnell vermitteln, wenn sich die Gelegenheit bietet. Daher solltest du Praktika lieber mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit besprechen.
Von Nelli Spenst
Kommentar: Wunderbar, Du möchtest einen Kommentar zu "Arbeitslos nach Studium: Was tun?" schreiben.
> Finanzen: Was bringt mir mein Studium?
> Mission Impossible: Jung, Weiblich sucht gut bezahlten Job
> Mission Impossible: Jung, Weiblich sucht gut bezahlten Job
Minijobs
Studienjournal
© Lisa S/www.shutterstock.com
Bildung ist heute wichtiger denn je. Eine gute Ausbildung legt das Fundament dazu. Da eine gute Ausbildung oftmals viel...
© Ismagilov/www.shutterstock.com
Bachelor: Check! Immer mehr Stundeten die ihren ersten akademischen Abschluss in der Tasche haben entscheiden sich dafür...
© PathDoc/www.shutterstock.com
Klischees bestimmen uns viel mehr als wir es wahrhaben wollen. Das Wort Klischee leitet sich aus dem Französischen von...
Bewerbungstipps
© Syda Productions / www.shutterstock.com
Das Anschreiben in Bewerbungen ist mittlerweile zu einem Standardpapier voller Floskeln verkommen. Besondere...
© Alexander Raths / www.shutterstock.com
Im Vorstellungsgespräch bekommt der Personaler den ersten persönlichen Eindruck vom Bewerber. Gerade deshalb ist es...
© Sergey Nivens / www.shutterstock.com
Die Zeiten, in denen es genügte drei bis vier Bewerbungen zu schreiben, sind längst vorbei. Der Arbeitsmarkt ist hart...
Weiterführende Informationen
Ähnliche Artikel finden? Suchen Sie weiter mit Google:
