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22. November 2017
BAföG Rückzahlung: So läuft es ab
Stehst du vor dem Beginn deines Studiums und fragst dich, wie du das alles finanzieren sollst? Viele Studenten nehmen einen Studienkredit auf, den sie nach ihrem Studium voll abbezahlen müssen. Darüber hinaus gibt es das sogenannte staatliche BAföG, das einen finanziellen Zuschuss darstellt.
BAföG wird in jedem Einzelfall entschieden und erscheint auf den ersten Blick sehr komplexzu sein. Vor allem die Rückzahlung bereitet vielen Kopfzerbrechen, denn es geht schließlich um eine Menge Geld. Stehst du also am Anfang deines Studiums und fragst dich, ob du BAföG in Anspruch nehmen solltest? Oder bist du noch Schüler und stellst dir die Frage, ob du BAföG zurückzahlen musst?
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Rückzahlung? Der nachfolgende Artikel zeigt dir schrittweise, wie die allgemeine Rückzahlung von BAföG abläuft. Dabei werden verschiedene Alters- und Berufsgruppen sowie Besonderheiten wie etwa Studierende mit Kind, Alleinstehende usw. dargelegt. Des Weiteren stehen dir konkrete Daten und Fakten wie z. B. die Rückzahlungsfrist zur Verfügung. Das abschließende Fazit zeigt dir das Wesentliche des Artikels und die wichtigen Information rund um die BAföG Rückzahlung auf.
Was ist BAföG überhaupt?
Unter BAföG bezeichnet man das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das 1971 aus dem bereits existierenden Studienförderungsgesetz unter dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt hervorging. Anders als beim Vorgängermodell ist BAföG auch für Schüler und Auszubildende gedacht und soll Bildungs- und Chancengleichheit verschaffen. Der Staat verleiht den Schülern und Studenten einen Kredit in Höhe von bis zu 10.000 Euro, wobei der Kredit nur teilweise oder auch gar nicht zurückgezahlt werden muss.
Das kommt auf deine persönliche Situation an: Bist du noch Schüler, musst du z. B. keine Rückzahlung leisten. Das greift auch dann, wenn du z. B. eine Klasse wiederholen musst. Bei allen anderen Berufs- und Altersgruppen gilt: Es muss lediglich die Hälfte des Kredits abbezahlt werden. Die andere Hälfte ist eine Art Geschenk vom Staat, um das Bestmögliche aus deinem Leben zu machen.
Über die Förderungsart und -höhe wird also einzeln entschieden: Dabei kannst du zwischen einem Vollzuschuss, Zuschuss, Bank- oder Staatsdarlehen wählen. Nicht nur deine persönliche Lebenssituation wird beleuchtet, sondern auch das Einkommen deiner Eltern, deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Hinzu kommt, dass du dein Vermögen auflisten musst: Bei einem Vermögen von bis zu 7500 Euro musst du dieses voll zur Finanzierung deiner Ausbildung aufbringen. Dies trifft nur bei deinem Vermögen zu und nicht auf das deiner Eltern, deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Diese Regelungen gelten nicht nur für Studenten, sondern auch z. B. für Auszubildende.
Wie bekomme ich als Student BAföG?
BAföG ist für viele ein wichtiges Mittel zur Finanzierung des Studiums. Hast du BAföG beantragt und dein Antrag wurde erfolgreich zugestimmt, erhältst du einen entsprechenden Zuschuss.
Dafür musst du an einer:
Ein Teil des Geldes wird dir als Zuschuss, der andere als Darlehen gewilligt. Das bedeutet, dass du nur den Darlehensanteil zurückzahlen musst. Der Zuschuss ist also wie ein Taschengeld vom Staat. Monatlich kannst du bis zu maximal 735 Euro erhalten, wobei Kranken- und Pflegeversicherung inklusive zu verstehen sind. Das hängt von deiner Wohnsituation (z. B. im eigenen Elternhaus) und den genannten Einkommensverhältnissen ab.
Die Höchstsumme für Studenten-BAföG liegt bei 10.000 Euro. Darüber hinaus kann dir kein weiterer Zuschuss gewährleistet werden. Durch die Höchstsumme bekommst du einen weiteren Vorteil, denn dir wird mehr als die Hälfte des Darlehens geschenkt.
Hier ein Rechenbeispiel:
Erhälst du z. B. monatlich den Höchstsatz von 735 Euro inklusive Kranken- und Pflegeversicherung, müsstest du bei der Rückzahlung monatlich 368 Euro abbezahlen. Nach einer Studienzeit von über 60 Monaten kämst du auf eine Summe von über 22.000 Euro. Die Obergrenze tritt bei 10.000 Euro ein, sodass du mehr erhältst und weniger zurückzahlen musst.
Welche Leistungen muss ich erbringen?
Ab dem fünften Fachsemester musst du beim Bundesverwaltungsamt einen Leistungsnachweis einreichen wie z. B.:
Bei solchen Fällen hilft dir das BAföG-Amt gerne weiter. Außerdem kannst du dich an deine Hochschule oder Ausbildungsstätte wenden, wenn du weitere Fragen hast.
Ein Tipp: Lege dir vor dem Gespräch deine nötigen Unterlagen zusammen, sodass du alle Zahlen und Daten auf Anhieb angeben kannst.
Wann muss ich als Student BAföG zurückzahlen?
Deine Rückzahlung richtet sich nach der Regelstudienzeit deines Bachelor-Studiums. Das gilt auch, wenn du ein weiterführendes Master-Studium anhängst. Nach vier Jahren und sechs Monaten erhältst du vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass demnächst deine Rückzahlung beginnt. Diese tritt also nach fünf Jahren nach deiner Regelstudienzeit deines Bachelors an. Hast du ein Zweitstudium begonnen oder einen Studiengangwechsel unternommen, gilt die Rückzahlung des letzten absolvierten Studiengangs.
In dem Bescheid wird dir genau erklärt, wie die Rückzahlung abläuft und was du unternehmen musst. Du hast also genügend Zeit, um dein Bachelor-Studium zu absolvieren, ein Master-Studium zu beginnen und u. U. dieses nach Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden. Wenn alles nach Plan läuft, bist du bereits im Berufsleben und kannst die Rückzahlung problemlos tätigen. Sind besondere Fälle wie etwa Krankheit o. Ä. aufgetreten, kann dir eine verlängerte Förderungshöchstdauer von bis zu einem Jahr genehmigt werden.
Unternimmst du die Rückzahlung gleich und ohne Aufschub, kann dir zusätzlich ein Rabatt gewilligt werden. Dies soll als Motivation dienen, um das Studium schnell und erfolgreich zu beenden. So stehen weitere Gelder für andere Studenten zur Verfügung und du musst weniger Rückzahlungen leisten.
Wann muss ich als Studierende/r mit Kind BAföG zurückzahlen?
Auszubildende und Studierende mit Kind bekommen eine Sonderregelung: Pro Kind erhalten sie 130 Euro monatlich mehr, sofern das Kind unter 11 Jahren alt ist. Seit dem 31.12.2009 greift eine neue Regelung, die besagt, dass Studierende mit Kind auch Rückzahlungen vornehmen müssen. Das heißt, dass die eine Hälfte des Zuschusses für sie kostenlos bleibt, während die andere als Darlehen angesehen wird. Daneben ist es möglich, elternunabhängiges BAföG zu beantragen.
Das greift in verschiedenen Fällen wie etwa bei:
Bekomme ich BAföG auch in einem Auslandssemester?
Ein Auslandssemester macht sich in jedem Lebenslauf gut und hilft dir, dich selbst zu verwirklichen. Studierst du z. B. Finanzwesen in Tokio, kann dir das eine ganz andere Sichtweise deines Studiums bringen. Aber auch zur Verbesserung der Sprache wie etwa bei einem Anglistik- oder Romanistik-Studium sind Auslandssemester gern gesehen bzw. vorgeschrieben. Um das zu finanzieren, kannst du weiterhin BAföG beziehen.
Der Anteil bleibt gleich und auch die Höhe des Rückzahldarlehens summiert sich. Das gilt sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium. Möchtest du mehr als nur ein Auslandssemster verbringen, setzt sich dein BAföG-Darlehen ebenfalls fort. So musst du dir keine Gedanken machen, wie du deinen Aufenthalt im Ausland finanzierst. Um Kosten zu sparen, kannst du z. B. dein WG-Zimmer oder deine Wohnung untervermieten. So bezahlst du keine zwei Mieten und dein BAföG reicht für die Dauer des Auslandssemesters.
Musst du im Ausland Studiengebühren bezahlen, kannst du diese über den BAföG abschreiben lassen. Dieses Darlehen musst du nicht zurückzahlen. Dafür musst du einen Nachweis erbringen können wie etwa eine Immatrikulationsbescheinigung.
Was ist die Höchstdauer von BAföG Rückzahlungen?
BAföG erhalten alle Studierenden einer Hochschule bis zur Vollendigung ihres Studiums. Dabei solltest du allerdings die Förderungshöchstdauer im Auge behalten. Das Gleiche gilt auch für eingeschrieben Studenten an Akademien und Fachhochschulen.
Erhälst du ein geringes Netto-Einkommen, können dir gewisse Freibeträge gestattet werden. Dann pausiert die Rückzahlung, die jedoch nicht aufgehoben ist. Die Rückzahlung erfolgt spätestens nach 20 Jahren, wobei dein Darlehen aus deinem In- und Auslandstudium zusammengerechnet werden, sofern du ein Auslandssemester belegt hast. Bei der Freistellung wird dein Vermögen nicht mit eingerechnet.
Liegt dein Nettoeinkommen unter 1.145 Euro monatlich und kannst du eine Monatsrate von 105 Euro nicht leisten, kannst du um Freistellung bitten.Kannst du gar nicht zahlen, kannst du die sogenannte Stundung in Erwägung ziehen.
Fazit
BAföG kann dir eine gute Finanzspritze während deiner Ausbildung oder deines Studiums sein. Bis zu deinem 30. bzw. 35. Lebensjahr und u. U. noch länger kommt dir das Bundesausbildungsförderungsgesetz zugute. Erst nach fünf Jahren musst du eine Rückzahlung vollziehen. Das Datum hängt mit der Regelstudienzeit deines Bachelorstudiums zusammen. Hast du ein Zweitstudium oder eine Fachrichtung unternommen, gilt das letzte absolvierte Studienfach. Hast du ein oder mehrere Auslandssemester belegt, wird dein BAföG weiterhin gezahlt und auf dein Darlehenskonto angerechnet.
Für die Zahlung liegt eine Obergrenze von 10.000 Euro, die du darüber hinaus nicht bezahlen musst. So erhältst du weit mehr als 50 % als Zuschuss. Das Darlehen musst du innerhalb von 20 Jahren bezahlen, wobei besondere Freibeträge und -stellungen gelten. Monatlich musst du mindestens 105 Euro aufbringen können. Bei vorzeitiger Tilgung deines Darlehens kannst du satte Rabatte erhalten.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass BAföG eine gute Möglichkeit ist, um dein Studium zu finanzieren. Damit kannst du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren.
Einfach erklärt: die Studienförderung der Deutschen Bildung
BAföG wird in jedem Einzelfall entschieden und erscheint auf den ersten Blick sehr komplexzu sein. Vor allem die Rückzahlung bereitet vielen Kopfzerbrechen, denn es geht schließlich um eine Menge Geld. Stehst du also am Anfang deines Studiums und fragst dich, ob du BAföG in Anspruch nehmen solltest? Oder bist du noch Schüler und stellst dir die Frage, ob du BAföG zurückzahlen musst?
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Rückzahlung? Der nachfolgende Artikel zeigt dir schrittweise, wie die allgemeine Rückzahlung von BAföG abläuft. Dabei werden verschiedene Alters- und Berufsgruppen sowie Besonderheiten wie etwa Studierende mit Kind, Alleinstehende usw. dargelegt. Des Weiteren stehen dir konkrete Daten und Fakten wie z. B. die Rückzahlungsfrist zur Verfügung. Das abschließende Fazit zeigt dir das Wesentliche des Artikels und die wichtigen Information rund um die BAföG Rückzahlung auf.
Was ist BAföG überhaupt?
Unter BAföG bezeichnet man das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das 1971 aus dem bereits existierenden Studienförderungsgesetz unter dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt hervorging. Anders als beim Vorgängermodell ist BAföG auch für Schüler und Auszubildende gedacht und soll Bildungs- und Chancengleichheit verschaffen. Der Staat verleiht den Schülern und Studenten einen Kredit in Höhe von bis zu 10.000 Euro, wobei der Kredit nur teilweise oder auch gar nicht zurückgezahlt werden muss.
Das kommt auf deine persönliche Situation an: Bist du noch Schüler, musst du z. B. keine Rückzahlung leisten. Das greift auch dann, wenn du z. B. eine Klasse wiederholen musst. Bei allen anderen Berufs- und Altersgruppen gilt: Es muss lediglich die Hälfte des Kredits abbezahlt werden. Die andere Hälfte ist eine Art Geschenk vom Staat, um das Bestmögliche aus deinem Leben zu machen.
Über die Förderungsart und -höhe wird also einzeln entschieden: Dabei kannst du zwischen einem Vollzuschuss, Zuschuss, Bank- oder Staatsdarlehen wählen. Nicht nur deine persönliche Lebenssituation wird beleuchtet, sondern auch das Einkommen deiner Eltern, deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Hinzu kommt, dass du dein Vermögen auflisten musst: Bei einem Vermögen von bis zu 7500 Euro musst du dieses voll zur Finanzierung deiner Ausbildung aufbringen. Dies trifft nur bei deinem Vermögen zu und nicht auf das deiner Eltern, deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Diese Regelungen gelten nicht nur für Studenten, sondern auch z. B. für Auszubildende.
Wie bekomme ich als Student BAföG?
BAföG ist für viele ein wichtiges Mittel zur Finanzierung des Studiums. Hast du BAföG beantragt und dein Antrag wurde erfolgreich zugestimmt, erhältst du einen entsprechenden Zuschuss.
Dafür musst du an einer:
- Hochschule
- Höheren Fachhochschule
- oder Akademie
Ein Teil des Geldes wird dir als Zuschuss, der andere als Darlehen gewilligt. Das bedeutet, dass du nur den Darlehensanteil zurückzahlen musst. Der Zuschuss ist also wie ein Taschengeld vom Staat. Monatlich kannst du bis zu maximal 735 Euro erhalten, wobei Kranken- und Pflegeversicherung inklusive zu verstehen sind. Das hängt von deiner Wohnsituation (z. B. im eigenen Elternhaus) und den genannten Einkommensverhältnissen ab.
Die Höchstsumme für Studenten-BAföG liegt bei 10.000 Euro. Darüber hinaus kann dir kein weiterer Zuschuss gewährleistet werden. Durch die Höchstsumme bekommst du einen weiteren Vorteil, denn dir wird mehr als die Hälfte des Darlehens geschenkt.
Hier ein Rechenbeispiel:
Erhälst du z. B. monatlich den Höchstsatz von 735 Euro inklusive Kranken- und Pflegeversicherung, müsstest du bei der Rückzahlung monatlich 368 Euro abbezahlen. Nach einer Studienzeit von über 60 Monaten kämst du auf eine Summe von über 22.000 Euro. Die Obergrenze tritt bei 10.000 Euro ein, sodass du mehr erhältst und weniger zurückzahlen musst.
Welche Leistungen muss ich erbringen?
Ab dem fünften Fachsemester musst du beim Bundesverwaltungsamt einen Leistungsnachweis einreichen wie z. B.:
- erreichte ECTS-Leitungspunkte
- eine Zwischenprüfung
- oder ein Zwischenzeugnis
Bei solchen Fällen hilft dir das BAföG-Amt gerne weiter. Außerdem kannst du dich an deine Hochschule oder Ausbildungsstätte wenden, wenn du weitere Fragen hast.
Ein Tipp: Lege dir vor dem Gespräch deine nötigen Unterlagen zusammen, sodass du alle Zahlen und Daten auf Anhieb angeben kannst.
Wann muss ich als Student BAföG zurückzahlen?
Deine Rückzahlung richtet sich nach der Regelstudienzeit deines Bachelor-Studiums. Das gilt auch, wenn du ein weiterführendes Master-Studium anhängst. Nach vier Jahren und sechs Monaten erhältst du vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass demnächst deine Rückzahlung beginnt. Diese tritt also nach fünf Jahren nach deiner Regelstudienzeit deines Bachelors an. Hast du ein Zweitstudium begonnen oder einen Studiengangwechsel unternommen, gilt die Rückzahlung des letzten absolvierten Studiengangs.
In dem Bescheid wird dir genau erklärt, wie die Rückzahlung abläuft und was du unternehmen musst. Du hast also genügend Zeit, um dein Bachelor-Studium zu absolvieren, ein Master-Studium zu beginnen und u. U. dieses nach Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden. Wenn alles nach Plan läuft, bist du bereits im Berufsleben und kannst die Rückzahlung problemlos tätigen. Sind besondere Fälle wie etwa Krankheit o. Ä. aufgetreten, kann dir eine verlängerte Förderungshöchstdauer von bis zu einem Jahr genehmigt werden.
Unternimmst du die Rückzahlung gleich und ohne Aufschub, kann dir zusätzlich ein Rabatt gewilligt werden. Dies soll als Motivation dienen, um das Studium schnell und erfolgreich zu beenden. So stehen weitere Gelder für andere Studenten zur Verfügung und du musst weniger Rückzahlungen leisten.
Wann muss ich als Studierende/r mit Kind BAföG zurückzahlen?
Auszubildende und Studierende mit Kind bekommen eine Sonderregelung: Pro Kind erhalten sie 130 Euro monatlich mehr, sofern das Kind unter 11 Jahren alt ist. Seit dem 31.12.2009 greift eine neue Regelung, die besagt, dass Studierende mit Kind auch Rückzahlungen vornehmen müssen. Das heißt, dass die eine Hälfte des Zuschusses für sie kostenlos bleibt, während die andere als Darlehen angesehen wird. Daneben ist es möglich, elternunabhängiges BAföG zu beantragen.
Das greift in verschiedenen Fällen wie etwa bei:
- Eltern, die nachweislich nicht aufzufinden oder bereits verstorben sind
- Studierenden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Studierenden, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung vorweisen können
Bekomme ich BAföG auch in einem Auslandssemester?
Ein Auslandssemester macht sich in jedem Lebenslauf gut und hilft dir, dich selbst zu verwirklichen. Studierst du z. B. Finanzwesen in Tokio, kann dir das eine ganz andere Sichtweise deines Studiums bringen. Aber auch zur Verbesserung der Sprache wie etwa bei einem Anglistik- oder Romanistik-Studium sind Auslandssemester gern gesehen bzw. vorgeschrieben. Um das zu finanzieren, kannst du weiterhin BAföG beziehen.
Der Anteil bleibt gleich und auch die Höhe des Rückzahldarlehens summiert sich. Das gilt sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium. Möchtest du mehr als nur ein Auslandssemster verbringen, setzt sich dein BAföG-Darlehen ebenfalls fort. So musst du dir keine Gedanken machen, wie du deinen Aufenthalt im Ausland finanzierst. Um Kosten zu sparen, kannst du z. B. dein WG-Zimmer oder deine Wohnung untervermieten. So bezahlst du keine zwei Mieten und dein BAföG reicht für die Dauer des Auslandssemesters.
Musst du im Ausland Studiengebühren bezahlen, kannst du diese über den BAföG abschreiben lassen. Dieses Darlehen musst du nicht zurückzahlen. Dafür musst du einen Nachweis erbringen können wie etwa eine Immatrikulationsbescheinigung.
Was ist die Höchstdauer von BAföG Rückzahlungen?
BAföG erhalten alle Studierenden einer Hochschule bis zur Vollendigung ihres Studiums. Dabei solltest du allerdings die Förderungshöchstdauer im Auge behalten. Das Gleiche gilt auch für eingeschrieben Studenten an Akademien und Fachhochschulen.
Erhälst du ein geringes Netto-Einkommen, können dir gewisse Freibeträge gestattet werden. Dann pausiert die Rückzahlung, die jedoch nicht aufgehoben ist. Die Rückzahlung erfolgt spätestens nach 20 Jahren, wobei dein Darlehen aus deinem In- und Auslandstudium zusammengerechnet werden, sofern du ein Auslandssemester belegt hast. Bei der Freistellung wird dein Vermögen nicht mit eingerechnet.
Liegt dein Nettoeinkommen unter 1.145 Euro monatlich und kannst du eine Monatsrate von 105 Euro nicht leisten, kannst du um Freistellung bitten.Kannst du gar nicht zahlen, kannst du die sogenannte Stundung in Erwägung ziehen.
Fazit
BAföG kann dir eine gute Finanzspritze während deiner Ausbildung oder deines Studiums sein. Bis zu deinem 30. bzw. 35. Lebensjahr und u. U. noch länger kommt dir das Bundesausbildungsförderungsgesetz zugute. Erst nach fünf Jahren musst du eine Rückzahlung vollziehen. Das Datum hängt mit der Regelstudienzeit deines Bachelorstudiums zusammen. Hast du ein Zweitstudium oder eine Fachrichtung unternommen, gilt das letzte absolvierte Studienfach. Hast du ein oder mehrere Auslandssemester belegt, wird dein BAföG weiterhin gezahlt und auf dein Darlehenskonto angerechnet.
Für die Zahlung liegt eine Obergrenze von 10.000 Euro, die du darüber hinaus nicht bezahlen musst. So erhältst du weit mehr als 50 % als Zuschuss. Das Darlehen musst du innerhalb von 20 Jahren bezahlen, wobei besondere Freibeträge und -stellungen gelten. Monatlich musst du mindestens 105 Euro aufbringen können. Bei vorzeitiger Tilgung deines Darlehens kannst du satte Rabatte erhalten.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass BAföG eine gute Möglichkeit ist, um dein Studium zu finanzieren. Damit kannst du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren.
Einfach erklärt: die Studienförderung der Deutschen Bildung
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