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Durch die Abschaffung des Wehrdienstes zum 01.Juli 2010 gibt es auch den Zivildienst in der bekannten Form nicht mehr länger. Um der dadurch entstehende Lücke in der Besetzung von sozialen Einrichtungen entgegenzuwirken, wird ab jetzt der sogenannte Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Von nun an gibt es also keine Zivis mehr sondern nur noch „Bufdis“. Der Dienst unterscheidet sich stark vom Zivildienst und erinnert eher an ein freiwilliges soziales Jahr, obwohl es auch hier Unterschiede gibt. Im Folgenden werden die drei wichtigsten Fragen rund um den BFD kurz und knapp beantwortet.
Wie lange dauert ein BFD und wo kann man ihn absolvieren?
Ein BFD sollte über mindestens 6 und höchstens 18 Monate abgeleistet werden. Die Regel sind jedoch 12 Monate und in Ausnahmefällen kann sogar auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Möglichkeit, einen BFD zu absolvieren besteht in vielerlei sozialen Einrichtungen. Dazu gehören Museen und andere Kultureinrichtungen ebenso wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas oder Schulen. Wichtig ist zudem, dass der BFD nur in Deutschland abgeleistet werden kann. Über mögliche Stellen gibt die Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de Auskunft. Wer gern ins Ausland möchte, sollte sich über die Möglichkeit eines internationalen Jugendfreiwilligendienstes informieren.
Kann die Zeit des BFD als Wartezeit im Studium angerechnet werden?
Hierüber besteht kein eindeutiger Beschluss, zumindest gibt es keine gesetzliche Anrechnungspflicht. Feststeht jedoch, dass man sich ein BFD bei der Aufnahme in entsprechende Studiengängen als Praktikum anrechnen lassen kann. Im Zweifelsfall entscheiden die Ausbildungsbestimmungen der jeweiligen Hochschule, ob und inwieweit ein BFD angerechnet werden kann.
Bekommt man als „Bufdi“ Gehalt?
Von einem Gehalt im üblichen Sinn kann beim BFD keine Rede sein, weil es sich um einen freiwilligen Dienst handelt. Dennoch bekommen „Bufdis“ ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro, zuzüglich Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile. So ist diese Entlohnung zwar deutlich niedriger als noch zu Zivildienstzeiten, aber dafür können „Bufdis“ einen Nebenjob ausüben und somit nebenbei Geld hinzuverdienen. Dies ist möglich, weil es sich bei der Entlohnung nicht um ein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn handelt. Doch Achtung! Während eines BFD hat man in aller Regel keinen Anspruch auf Kindergeld.
Wie lange dauert ein BFD und wo kann man ihn absolvieren?
Ein BFD sollte über mindestens 6 und höchstens 18 Monate abgeleistet werden. Die Regel sind jedoch 12 Monate und in Ausnahmefällen kann sogar auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Möglichkeit, einen BFD zu absolvieren besteht in vielerlei sozialen Einrichtungen. Dazu gehören Museen und andere Kultureinrichtungen ebenso wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas oder Schulen. Wichtig ist zudem, dass der BFD nur in Deutschland abgeleistet werden kann. Über mögliche Stellen gibt die Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de Auskunft. Wer gern ins Ausland möchte, sollte sich über die Möglichkeit eines internationalen Jugendfreiwilligendienstes informieren.
Kann die Zeit des BFD als Wartezeit im Studium angerechnet werden?
Hierüber besteht kein eindeutiger Beschluss, zumindest gibt es keine gesetzliche Anrechnungspflicht. Feststeht jedoch, dass man sich ein BFD bei der Aufnahme in entsprechende Studiengängen als Praktikum anrechnen lassen kann. Im Zweifelsfall entscheiden die Ausbildungsbestimmungen der jeweiligen Hochschule, ob und inwieweit ein BFD angerechnet werden kann.
Bekommt man als „Bufdi“ Gehalt?
Von einem Gehalt im üblichen Sinn kann beim BFD keine Rede sein, weil es sich um einen freiwilligen Dienst handelt. Dennoch bekommen „Bufdis“ ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro, zuzüglich Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile. So ist diese Entlohnung zwar deutlich niedriger als noch zu Zivildienstzeiten, aber dafür können „Bufdis“ einen Nebenjob ausüben und somit nebenbei Geld hinzuverdienen. Dies ist möglich, weil es sich bei der Entlohnung nicht um ein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn handelt. Doch Achtung! Während eines BFD hat man in aller Regel keinen Anspruch auf Kindergeld.
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aktuelle Kommentare
von Mein Name | 01. Dezember 2011
330 Euro sind im Eneffekt viel zu wenig für die Arbeit. Unterkunft haben dabei die wenigsten und wenn dann sind diese meist sehr bescheiden. Klar kann man da sagen es sei ja freiwillig. Aber im Endeffekt nutzt man damit doch die Unerfahrenheit und die Unsicherheit in der beruflichen Orientierung junger Menschen aus, um sie billig zu engagieren.
von Peter | 10. Februar 2012
Dieser Job ist keine Spielerei und muss entsprechend entlohnt werden.
Mindestlohn 8,50€ /Std.sollte zur Pflicht werden!
von Gordon | 28. Februar 2012
Nicht ganz richtig mit dem Kindergeld !!!!!!!
Bundesfreiwilligendienst Kindergeld wird gezahlt
Eltern von volljährigen Jugendlichen, die die allgemeinen Kindergeldvoraussetzungen erfüllen, erhalten für ihr Kind auch im Bundesfreiwilligendienst Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
Gesetz zum Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst
Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird voraussichtlich zum Jahresende 2011 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben den entsprechenden Gesetzentwurf schon verabschiedet. Nun muss das Gesetz lediglich noch der Bundespräsident unterzeichnen und es muss eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Gleichstellung Bundesfreiwilligendienst und FSJ
Mit dieser neuen, schon lange angekündigten Reform des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt eine Gleichstellung des neuen Dienstes mit dem FSJ und FÖJ. Im Freiwilligen Sozialen Jahr wird für die Jugendlichen schon immer Kindergeld gezahlt. Ab Januar 2012 dürfte dies dann auch für die Bufdis gelten. Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst wird sogar rückwirkend ab Dienstantritt im Jahr 2011 gezahlt.
Quelle : http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/bundesfreiwilligendienst-kindergeld-wird-gezahlt/

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