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Die meisten Studenten sind auf einen Nebenverdienst angewiesen. Früher oder später wird man im Laufe seines Studiums damit konfrontiert, dass es mit den Finanzen nicht allzu rosig aussieht. Dies gilt auch für diejenigen, die von ihren Eltern unterstützt werden oder Bafög beziehen. Einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung gehen zwei Drittel aller Studierenden nach. Arbeitsplätze für die angehenden Akademiker gibt es daher in den unterschiedlichsten Bereichen. Es kann sich dabei um Jobs im Einzelhandel handeln, in der Gastronomie oder an der Universität selbst. Es gilt allerdings, einiges zu beachten: Denn mit dem Minijob kommt zwar mehr Geld in die Kasse, aber es gelten auch bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen. Wie sieht es zum Beispiel mit der Krankenversicherung aus? Welche Abgaben muss man leisten und was sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden? Alles, was du über den Minijob wissen musst, findest du im folgenden erklärt.
Allgemeine Infos: Der Minijob
Der Minijob ist ein Nebenjob, bei dem in einem Zeitraum von 12 Monaten ein Verdienst von maximal 5.400 Euro nicht überschritten werden darf. Das macht einen monatlichen Höchstsatz von 450 Euro. Es besteht die Möglichkeit, mehr als einen Minijob auszuüben. Die Gesamteinnahmen im Monat dürfen die 450 Euro-Grenze jedoch nicht überschreiten. Wer in Vollzeit beschäftigt ist, kann ebenfalls einen Minijob ausüben, allerdings nur einen. Als Minijobber kannst du selbst entscheiden, ob du in die Rentenkasse einzahlen möchtest oder nicht. Der Eigenbetrag für die Rentenversicherung beträgt derzeit 17,55 Euro. Von weiteren Ausgaben bleibst du im Regelfall befreit. 15 % deines Gehalts werden vom Arbeitgeber in deine Rentenversicherung gezahlt. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber: Studenten können somit von einem Stundensatz von 8,50 Euro rechnen.
Minijobber oder Werkstudent?
Werkstudenten dürfen während der Semesterferien, im Gegensatz zu Minijobbern, Vollzeit arbeiten. Der Zeitraum, in dem in Vollzeit gearbeitet werden kann, darf 26 Wochen im Jahr nicht überschreiten, sonst drohen Abgaben. Ein weiterer Vorteil von einem Job als Werkstudent: Der Verdienst ist meist etwas höher und die Gesamtabgaben etwas geringer. Im Idealfall hat so ein Job auch direkten Bezug zu deinem Studienfach. Man sammelt dann bereites während des Studiums wertvolle Berufserfahrung. Wer allerdings ein Urlaubssemester einlegt, darf nicht als Werkstudent tätig sein.
Der Arbeitsvertrag
Achte beim Arbeitsvertrag darauf, dass er folgende Punkte enthält:
Wenn einer dieser Punkte fehlt, bitte deinen Vorgesetzten darum, den Vertrag zu ergänzen. Solche Ergänzungen und Nachträge gelten auch, wenn diese handschriftlich festgehalten werden. Mit diesen Infos in deinem Arbeitsvertrag solltest du immer auf der sicheren Seite sein.
Das Kindergeld
Jeder Student hat ein Anrecht auf Kindergeld, solange er jünger als 25 Jahre ist. Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat auf den Betrag, der dir zusteht, keine Auswirkungen. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich danach, wie viele Geschwister du hast. Zurzeit schwankt diese zwischen 188 Euro - 219 Euro. Sobald du dein Studium beendet hast und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst, erlischt dein Anspruch auf Kindergeld.
Die Krankenversicherung
Die Art der Versicherung richtet sich nach deinem Alter. Wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, kannst du wie bisher weiter über deine Familie versichert sein. Hier ändert sich für Studenten, die einen Minijob antreten, nichts. Hast du allerdings das 25. Lebensjahr überschritten, und wenn du monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienst, musst du dich selbst versichern. Die Krankenkassen haben allerdings einen Studententarif von rund 80 Euro im Monat. Bist du älter als 30 Jahre alt oder hast du bereits mehr als 14 Fachsemester studiert, gilt der Studententarif leider nicht mehr. Auch, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, gilt die günstige Studentenversicherung nicht mehr.
Von Jana Fast
Allgemeine Infos: Der Minijob
Der Minijob ist ein Nebenjob, bei dem in einem Zeitraum von 12 Monaten ein Verdienst von maximal 5.400 Euro nicht überschritten werden darf. Das macht einen monatlichen Höchstsatz von 450 Euro. Es besteht die Möglichkeit, mehr als einen Minijob auszuüben. Die Gesamteinnahmen im Monat dürfen die 450 Euro-Grenze jedoch nicht überschreiten. Wer in Vollzeit beschäftigt ist, kann ebenfalls einen Minijob ausüben, allerdings nur einen. Als Minijobber kannst du selbst entscheiden, ob du in die Rentenkasse einzahlen möchtest oder nicht. Der Eigenbetrag für die Rentenversicherung beträgt derzeit 17,55 Euro. Von weiteren Ausgaben bleibst du im Regelfall befreit. 15 % deines Gehalts werden vom Arbeitgeber in deine Rentenversicherung gezahlt. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber: Studenten können somit von einem Stundensatz von 8,50 Euro rechnen.
Minijobber oder Werkstudent?
Werkstudenten dürfen während der Semesterferien, im Gegensatz zu Minijobbern, Vollzeit arbeiten. Der Zeitraum, in dem in Vollzeit gearbeitet werden kann, darf 26 Wochen im Jahr nicht überschreiten, sonst drohen Abgaben. Ein weiterer Vorteil von einem Job als Werkstudent: Der Verdienst ist meist etwas höher und die Gesamtabgaben etwas geringer. Im Idealfall hat so ein Job auch direkten Bezug zu deinem Studienfach. Man sammelt dann bereites während des Studiums wertvolle Berufserfahrung. Wer allerdings ein Urlaubssemester einlegt, darf nicht als Werkstudent tätig sein.
Der Arbeitsvertrag
Achte beim Arbeitsvertrag darauf, dass er folgende Punkte enthält:
- Die Art der Arbeit / deine Aufgaben
- Das Datum des Arbeitsbeginns
- Die Dauer der Probezeit
- Die Kündigungsfrist
- Deine Arbeitszeiten
- Deine Urlaubstage
- Dein Verdienst
Wenn einer dieser Punkte fehlt, bitte deinen Vorgesetzten darum, den Vertrag zu ergänzen. Solche Ergänzungen und Nachträge gelten auch, wenn diese handschriftlich festgehalten werden. Mit diesen Infos in deinem Arbeitsvertrag solltest du immer auf der sicheren Seite sein.
Das Kindergeld
Jeder Student hat ein Anrecht auf Kindergeld, solange er jünger als 25 Jahre ist. Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat auf den Betrag, der dir zusteht, keine Auswirkungen. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich danach, wie viele Geschwister du hast. Zurzeit schwankt diese zwischen 188 Euro - 219 Euro. Sobald du dein Studium beendet hast und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst, erlischt dein Anspruch auf Kindergeld.
Die Krankenversicherung
Die Art der Versicherung richtet sich nach deinem Alter. Wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, kannst du wie bisher weiter über deine Familie versichert sein. Hier ändert sich für Studenten, die einen Minijob antreten, nichts. Hast du allerdings das 25. Lebensjahr überschritten, und wenn du monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienst, musst du dich selbst versichern. Die Krankenkassen haben allerdings einen Studententarif von rund 80 Euro im Monat. Bist du älter als 30 Jahre alt oder hast du bereits mehr als 14 Fachsemester studiert, gilt der Studententarif leider nicht mehr. Auch, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, gilt die günstige Studentenversicherung nicht mehr.
Von Jana Fast
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