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Nicht immer ist man im Laufe des Studiums mit der Bewertung seines Prüfers einverstanden. Manchmal handelt es sich um kleine Meinungsverschiedenheiten. Du bist der Meinung, du hast eine Frage richtig beantwortet und deine Antwort plausibel begründet. Dein Professor hingegen findet das nicht. Da kann man nichts machen, denkst du. Falsch! Eine Universität ist nichts anderes als eine Behörde. Sprich: Auch hier unterlaufen den Angestellten Fehler. Hängt deine Note von dieser einen Meinungsverschiedenheit ab, ist es dein gutes Recht Einspruch einzulegen! Vor allem bei Abschlussarbeiten kommt es immer wieder vor, dass Studenten gegen Ihre Benotung protestieren. Wie das geht und was du dabei zu Beachten hast:
Unfaire Benotung in der Uni
Für die Anfechtung einer Note solltest du wissen, dass dies bei jeder Form von staatlichen Prüfungen möglich ist. Also nicht nur bei Abschlussprüfungen, sondern auch bei Klausuren. Du brauchst dich nicht davor zu scheuen, schließlich bettelst du nicht um eine bessere Note, sondern möchtest auf eine fehlerhafte Benotung hinweisen. Und das ist dein gutes Recht! Auch andere Dinge kannst du Anfechten: Beispielsweise, wenn bei einer falschen Antwort Punkte abgezogen werden.
Die Prüfungsumstände, sofern bereits während der Prüfung moniert, sind ebenfalls ein rechtmäßiger Grund um diese anzufechten. Das ist dann der Fall, wenn die Prüfung unter unzumutbaren Bedingungen stattgefunden hat. Zum Beispiel bei Baulärm im Nebenzimmer, wenn du keinen Platz mehr bekommen hast und die Prüfung auf dem Boden schreiben musstest, oder ähnliches.
Einspruch einlegen: Wehr dich gegen ungerechte Noten
Um schon präventiv gegen eine unfaire Benotung vorzugehen ist es immer ganz hilfreich, wenn man sich gut mit dem jeweiligen Professor oder Dozenten versteht. Kennt der Prüfer nicht einmal deinen Namen, hat er auch keinen Grund, besondere Milde walten zu lassen. Sei ein ehrgeiziger Studierender und gehe ab und zu in die Sprechstunde, um dir Literaturhinweise geben zu lassen und dein Interesse für die Vorlesung zu bekunden.
Hast du nach der Klausur begründete Zweifel an der Benotung, kannst du direkt zum Lehrenden gehen und mit ihm oder ihr darüber sprechen. Sollte dies allerdings nicht erfolgversprechend sein, ist das Prüfungsamt und danach der Prüfungsausschuss die nächste Anlaufstelle für dich. Stimmen Sie dir zu, wird deine Note neu berechnet. Das kommt übrigens häufiger vor, als man vielleicht denkt.
Kommt es bei einer Abschlussarbeit zu stark auseinandergehenden Meinungen zwischen Erst- und Zweitprüfer, wird ein dritter Gutachter eingeschaltet. Auch bei Klausuren kannst du darum bitten, dass ein anderer Prüfer deine Arbeit noch einmal durchgeht. Gehe dafür einfach zum zuständigen Prüfungsamt und leg Widerspruch ein. Bist du irgendwo durchgefallen, gibt es häufig eine Rechtsbelehrung. Darin stehen die einzelnen Schritte die du unternehmen kannst, um offiziell Einspruch einzulegen.
Wichtig ist, dass du den Einspruch innerhalb von einem Monat einlegst. Ansonsten verfällt dein Rechtsanspruch. Lege deine Beschwerde so schnell wie möglich ein, damit du auch im weiteren Verlauf keine Fristen verpasst.
Halte schriftlich fest, wo du die Bewertung deiner Arbeit für fehlerhaft empfindest und versuche Belege beizufügen. Schreibe genau auf, woher du die Information hast, die du für richtig hältst, der Prüfer aber für falsch.
Im Regelfall kostet es nichts, Widerspruch gegen eine Benotung einzulegen. Wenn du aber Unrecht gehabt haben solltest, könntest es sein dass du eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand begleichen musst. Natürlich trägst du in dem Fall auch alle eventuell angefallenen Anwaltskosten.
Prüfungsanfechtung – ja oder nein?
Ungerechte Benotungen musst du dir nicht gefallen lassen- schon gar nicht, wenn deine Abschlussnote davon abhängt. Allerdings macht ein Widerspruch oder eine Prüfungsanfechtung nur dann Sinn, wenn du dir wirklich sicher bist, dass du im Recht bist. Einfach mal probieren, ob das mit dem Einspruch klappt, ist keine gute Idee. Denn ein Widerspruch gegen eine Prüfungsnote ist mit viel Aufwand verbunden. Außerdem entstehen eventuell sogar noch Kosten. Diesen Weg solltest du nur gehen, wenn du dir ganz sicher bist, dass der Uni eine Fehlentscheidung unterlaufen ist. In diesem Fall ist es ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Von Jana Fast
Weitere Informationen zu dem Thema "Einspruch gegen ungerechte Noten":
http://pruefung-anfechten.de/
http://www.pruefungsanfechtung.net/
http://tarneden-inhestern.de/pruefungsanfechtung-ein-ueberblick.html
Unfaire Benotung in der Uni
Für die Anfechtung einer Note solltest du wissen, dass dies bei jeder Form von staatlichen Prüfungen möglich ist. Also nicht nur bei Abschlussprüfungen, sondern auch bei Klausuren. Du brauchst dich nicht davor zu scheuen, schließlich bettelst du nicht um eine bessere Note, sondern möchtest auf eine fehlerhafte Benotung hinweisen. Und das ist dein gutes Recht! Auch andere Dinge kannst du Anfechten: Beispielsweise, wenn bei einer falschen Antwort Punkte abgezogen werden.
Die Prüfungsumstände, sofern bereits während der Prüfung moniert, sind ebenfalls ein rechtmäßiger Grund um diese anzufechten. Das ist dann der Fall, wenn die Prüfung unter unzumutbaren Bedingungen stattgefunden hat. Zum Beispiel bei Baulärm im Nebenzimmer, wenn du keinen Platz mehr bekommen hast und die Prüfung auf dem Boden schreiben musstest, oder ähnliches.
Einspruch einlegen: Wehr dich gegen ungerechte Noten
Um schon präventiv gegen eine unfaire Benotung vorzugehen ist es immer ganz hilfreich, wenn man sich gut mit dem jeweiligen Professor oder Dozenten versteht. Kennt der Prüfer nicht einmal deinen Namen, hat er auch keinen Grund, besondere Milde walten zu lassen. Sei ein ehrgeiziger Studierender und gehe ab und zu in die Sprechstunde, um dir Literaturhinweise geben zu lassen und dein Interesse für die Vorlesung zu bekunden.
Hast du nach der Klausur begründete Zweifel an der Benotung, kannst du direkt zum Lehrenden gehen und mit ihm oder ihr darüber sprechen. Sollte dies allerdings nicht erfolgversprechend sein, ist das Prüfungsamt und danach der Prüfungsausschuss die nächste Anlaufstelle für dich. Stimmen Sie dir zu, wird deine Note neu berechnet. Das kommt übrigens häufiger vor, als man vielleicht denkt.
Kommt es bei einer Abschlussarbeit zu stark auseinandergehenden Meinungen zwischen Erst- und Zweitprüfer, wird ein dritter Gutachter eingeschaltet. Auch bei Klausuren kannst du darum bitten, dass ein anderer Prüfer deine Arbeit noch einmal durchgeht. Gehe dafür einfach zum zuständigen Prüfungsamt und leg Widerspruch ein. Bist du irgendwo durchgefallen, gibt es häufig eine Rechtsbelehrung. Darin stehen die einzelnen Schritte die du unternehmen kannst, um offiziell Einspruch einzulegen.
Wichtig ist, dass du den Einspruch innerhalb von einem Monat einlegst. Ansonsten verfällt dein Rechtsanspruch. Lege deine Beschwerde so schnell wie möglich ein, damit du auch im weiteren Verlauf keine Fristen verpasst.
Halte schriftlich fest, wo du die Bewertung deiner Arbeit für fehlerhaft empfindest und versuche Belege beizufügen. Schreibe genau auf, woher du die Information hast, die du für richtig hältst, der Prüfer aber für falsch.
Im Regelfall kostet es nichts, Widerspruch gegen eine Benotung einzulegen. Wenn du aber Unrecht gehabt haben solltest, könntest es sein dass du eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand begleichen musst. Natürlich trägst du in dem Fall auch alle eventuell angefallenen Anwaltskosten.
Prüfungsanfechtung – ja oder nein?
Ungerechte Benotungen musst du dir nicht gefallen lassen- schon gar nicht, wenn deine Abschlussnote davon abhängt. Allerdings macht ein Widerspruch oder eine Prüfungsanfechtung nur dann Sinn, wenn du dir wirklich sicher bist, dass du im Recht bist. Einfach mal probieren, ob das mit dem Einspruch klappt, ist keine gute Idee. Denn ein Widerspruch gegen eine Prüfungsnote ist mit viel Aufwand verbunden. Außerdem entstehen eventuell sogar noch Kosten. Diesen Weg solltest du nur gehen, wenn du dir ganz sicher bist, dass der Uni eine Fehlentscheidung unterlaufen ist. In diesem Fall ist es ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Von Jana Fast
Weitere Informationen zu dem Thema "Einspruch gegen ungerechte Noten":
http://pruefung-anfechten.de/
http://www.pruefungsanfechtung.net/
http://tarneden-inhestern.de/pruefungsanfechtung-ein-ueberblick.html
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This film is a collection of audiovisual moments and memories of a 3-week railway journey through Japan in 2015. We were whizzing through the country with the Shinkansen visiting Tokyo, Osaka, Hiroshima and Kyoto as well as lots of wonderful little places along the way, meeting the most friendly people and experiencing a culture that somehow balances its rich tradition with a very futuristic present.
Filmed by: Vincent Urban, Alex Schiller, Alex Tank
Edit & Sounddesign by: Vincent Urban
Grading by: Alex Schiller
In Japan - 2015 from Vincent Urban on Vimeo.
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