Generation Praktikum:Von rechtlichen Grauzonen zwischen Kaffeemaschine und Kopierer
14. August 2013
Praktika zu absolvieren ist heutzutage etwas völlig normales auf dem Weg ins Berufsleben. In der Schule geht’s los mit einem Schulpraktikum. Dies macht sicherlich auch Sinn, einfach um festzustellen ob das gewünschte Berufsfeld wirklich das richtige für dich ist. Auch ein Praktikum im Studium ist sicherlich sinnvoll, die theoretischen Erfahrungen aus der Uni werden so ergänzt durch praktische Erfahrung. Für diese Zwecke ist das Praktikum eine super Sache und dennoch, kann man eine besorgniserregende Entwicklung nicht leugnen. Es hat den Anschein als hängt eine ganze Generation im Praktikum fest. Schlecht bezahlt und mit wenigen Rechten ausgestatten, fristen viele ein Schattendasein zwischen Kopierer und Kaffeemaschine. Ein Leben in der Warteschleife? Verkommt das so gutgemeinte Praktikum zur Sklaverei unter dem Deckmantel der Bildung?
Das Praktikum wird gern genutzt um die Eignung eines evtl. zukünftigen Mitarbeiters auf die Probe zu stellen. Viele lassen sich viel zu viel gefallen, einfach aus dem Grund das sie unsicher sind und weder wissen wo ihre Rechte sind und zum anderen natürlich auch weil sie sich die Chance auf den möglichen Job nicht vermiesen wollen. Ein Desaster.
Das Problem ist vor allem eins und zwar das, dass die rechtliche Verantwortlichkeit in Sachen Praktikum verschiedenen Instanzen untersteht.
Ein Beispiel: Verschiedene Praktika unterstehen verschiedenen Zuständigkeiten, da wird unterschieden zwischen „echten“ Praktika, die Studien- oder ausbildungsbegleitend vorgeschrieben ist, und zwischen „unechten“ Praktika, die freiwillig sind. Die rechtliche Einordnung hängt hierbei von der Intention des Praktikanten ab. Sprich, stehen wirtschaftliche Interesen im Vordergrund greift das Arbeitsrecht und geht es um den Erwerb von Fähigkeiten und Wissen, so ist es das BBiG das verantwortlich ist. Beim echten, dem sogenannten Pflichtpraktikum, gilt weder das Bundes Bildungsgesetzt, BBiG, noch das Arbeitsrecht. Chapeau!
Die Verwirrung ist groß wenn es um die rechtliche Zuordnung von Praktika geht. Da wird doch der Ruf nach mehr Einfachheit und Einheitlichkeit laut, grade heute wo so viele Praktikanten beschäftigt werden wie noch nie zuvor, ist es doch von großer Wichtigkeit in dieser Hinsicht für Klärung zu sorgen, oder? Es halten sich Gerüchte und Halbwahrheiten, wie zum Beispiel das Praktikanten ohne Ende Überstunden machen müssten, und das Unbezahlt. Das stimmt so nicht! Es gibt eine Höchstarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche für Praktikanten, alles was darüber hinaus geht muss durch Freizeit ausgeglichen werden.
Jeder Tag kann der letzte sein? Dies ist ein hartnäckiges Gerücht, stimmt aber so nicht! Man kann nicht sagen das Praktikanten so gar keine Rechte haben. Sicherlich ist es möglich dass dein Arbeitgeber mit dir eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit, deren Länge sich nach der Länge deines Praktikums richtet, kannst du ohne Frist kündigen oder auch selbst gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt auch für Praktikanten der Kündigungsschutz, sprich es kann nur mit einer Frist von vier Wochen „ordentlich“ gekündigt werden. Dein Arbeitgeber hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und benötigt sehr triftige Gründe um eine „außerordentliche Kündigung“ gegen dich zu erwirken. Gründe hierfür wären beispielsweise ein Diebstahl, Betrug oder Arbeitsverweigerung. Andersherum kannst natürlich auch du eine derartige Härtefallkündigung anstreben, wenn du eine weitere Zusammenarbeit aus gegebenem Grund unzumutbar findest. Gründe hierfür wären beispielsweise Belästigung oder Gefährdung deiner Gesundheit oder unzumutbare Arbeiten. In solchen Fällen kann ohne Einhaltung einer Frist sofort gekündigt werden.
Jedem der in die Situation gerät ein Praktikum absolvieren zu müssen oder zu wollen, ist dringend dazu geraten sich eingehend zu informieren! Informiere dich an deiner Uni über deine Rechte und Pflichten während des Praktikums. Auch das Internet bietet viele Möglichkeiten in dieser Hinsicht, aber auch die Industrie und Handelskammer, IHK, ist ein kompetenter Ansprechpartner wenn es um Praktika geht. Von der IHK erhältst du Wissen und Informationen aus erster Hand.
Praktikanten dieser Welt lasst euch nicht veralbern, informiert euch und seid euch eurer Rechte bewusst! Und wer weiß, vielleicht gelingt es ja auch mal jemanden aus der Politik in nächster Zeit für eine eindeutigere und unkompliziertere Lösung bei der Klassifizierung von Praktika zu sorgen!
Das Praktikum wird gern genutzt um die Eignung eines evtl. zukünftigen Mitarbeiters auf die Probe zu stellen. Viele lassen sich viel zu viel gefallen, einfach aus dem Grund das sie unsicher sind und weder wissen wo ihre Rechte sind und zum anderen natürlich auch weil sie sich die Chance auf den möglichen Job nicht vermiesen wollen. Ein Desaster.
Das Problem ist vor allem eins und zwar das, dass die rechtliche Verantwortlichkeit in Sachen Praktikum verschiedenen Instanzen untersteht.
Ein Beispiel: Verschiedene Praktika unterstehen verschiedenen Zuständigkeiten, da wird unterschieden zwischen „echten“ Praktika, die Studien- oder ausbildungsbegleitend vorgeschrieben ist, und zwischen „unechten“ Praktika, die freiwillig sind. Die rechtliche Einordnung hängt hierbei von der Intention des Praktikanten ab. Sprich, stehen wirtschaftliche Interesen im Vordergrund greift das Arbeitsrecht und geht es um den Erwerb von Fähigkeiten und Wissen, so ist es das BBiG das verantwortlich ist. Beim echten, dem sogenannten Pflichtpraktikum, gilt weder das Bundes Bildungsgesetzt, BBiG, noch das Arbeitsrecht. Chapeau!
Die Verwirrung ist groß wenn es um die rechtliche Zuordnung von Praktika geht. Da wird doch der Ruf nach mehr Einfachheit und Einheitlichkeit laut, grade heute wo so viele Praktikanten beschäftigt werden wie noch nie zuvor, ist es doch von großer Wichtigkeit in dieser Hinsicht für Klärung zu sorgen, oder? Es halten sich Gerüchte und Halbwahrheiten, wie zum Beispiel das Praktikanten ohne Ende Überstunden machen müssten, und das Unbezahlt. Das stimmt so nicht! Es gibt eine Höchstarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche für Praktikanten, alles was darüber hinaus geht muss durch Freizeit ausgeglichen werden.
Jeder Tag kann der letzte sein? Dies ist ein hartnäckiges Gerücht, stimmt aber so nicht! Man kann nicht sagen das Praktikanten so gar keine Rechte haben. Sicherlich ist es möglich dass dein Arbeitgeber mit dir eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit, deren Länge sich nach der Länge deines Praktikums richtet, kannst du ohne Frist kündigen oder auch selbst gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt auch für Praktikanten der Kündigungsschutz, sprich es kann nur mit einer Frist von vier Wochen „ordentlich“ gekündigt werden. Dein Arbeitgeber hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und benötigt sehr triftige Gründe um eine „außerordentliche Kündigung“ gegen dich zu erwirken. Gründe hierfür wären beispielsweise ein Diebstahl, Betrug oder Arbeitsverweigerung. Andersherum kannst natürlich auch du eine derartige Härtefallkündigung anstreben, wenn du eine weitere Zusammenarbeit aus gegebenem Grund unzumutbar findest. Gründe hierfür wären beispielsweise Belästigung oder Gefährdung deiner Gesundheit oder unzumutbare Arbeiten. In solchen Fällen kann ohne Einhaltung einer Frist sofort gekündigt werden.
Jedem der in die Situation gerät ein Praktikum absolvieren zu müssen oder zu wollen, ist dringend dazu geraten sich eingehend zu informieren! Informiere dich an deiner Uni über deine Rechte und Pflichten während des Praktikums. Auch das Internet bietet viele Möglichkeiten in dieser Hinsicht, aber auch die Industrie und Handelskammer, IHK, ist ein kompetenter Ansprechpartner wenn es um Praktika geht. Von der IHK erhältst du Wissen und Informationen aus erster Hand.
Praktikanten dieser Welt lasst euch nicht veralbern, informiert euch und seid euch eurer Rechte bewusst! Und wer weiß, vielleicht gelingt es ja auch mal jemanden aus der Politik in nächster Zeit für eine eindeutigere und unkompliziertere Lösung bei der Klassifizierung von Praktika zu sorgen!
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