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Wenn du von deinem Studium bis zum Gehtnichtmehr gestresst bist und denkst, du könntest doch mal ein Urlaubssemester einlegen, dann haben wir schlechte Neuigkeiten für dich: Ein Urlaubssemester kannst du nur einlegen, wenn du dafür einen triftigen Grund hast! Also aus der Traum mit Urlaub unter Palmen! Weswegen man ein Urlaubssemester beantragen kann, welche finanziellen Konsequenzen das für dich haben kann und einige andere wichtige Informationen haben wir hier für dich zusammen gestellt.
Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums. Das bedeutet, dass du in der Regel auch nicht mehr die Vorlesungen besuchen darfst und somit keine Leistungen erbringen darfst. In dieser Zeit bleibst du aber trotzdem immatrikuliert. In der Regel kannst du ein Semester aussetzen. Wenn der Grund nach diesem Semester weiterhin vorliegt, so kannst du ein weiteres Urlaubssemester beantragen. In der Regel hast du dann mit diesen zwei Urlaubssemestern das Potential für dein Studium voll ausgeschöpft. Eine Ausnahme bildet aber die Kindeserziehung.
Allerdings musst du der Uni einen triftigen Grund vorlegen können, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft, Krankheit, Erwerbstätigkeit oder ein mehrmonatiges Praktikum. Wenn du schon immer ein Auslandssemester einlegen wolltest, dann kannst du auch hierfür eine Beurlaubung beantragen. Welche Gründe deine Uni akzeptiert, musst du in der Einschreibordnung nachlesen. Kannst du keinen Nachweis vorlegen, wird die Beurlaubung auch nicht bewilligt. Wenn du aber unbedingt die Auszeit brauchst, dann bleibt dir nur noch die Exmatrikulation. Doch bedenke, dass du dich dann bei den zulassungsbeschränkten Studienfächern wieder erneut bewerben musst!
Der Vorteil an einem Urlaubssemester ist, dass es nicht als Fachsemester angesehen wird, allerdings als Hochschulsemester. Wenn du zum Beispiel drei Semester studiert hast und dann pausierst, so setzt du dann im vierten Fachsemester wieder ein, bist aber im fünften Hochschulsemester.
Wenn du BAföG bekommst, dann hat das für dich einen Nachteil, denn in dieser Zeit hast du keinen Anspruch mehr darauf. Allerdings kannst du Auslands-BAföG beantragen, wenn du tatsächlich ein Semester im Ausland studieren willst. Um deine Krankenversicherung musst du dir keine Sorgen machen, da du weiterhin versichert bleibst. Wenn du jedoch ins Ausland gehst, solltest du dich über eine Zusatzversicherung informieren. Wenn du Kindergeld bekommst, so wirst du es in der Regel auch weiterhin bekommen. Allerdings nicht, wenn du zum Beispiel Vollzeit arbeitest oder dich beurlauben lässt, um dich um deine Kinder zu kümmern. Apropos arbeiten: In deinem Urlaubssemester darfst du nicht als Student/-in beschäftigt werden!
Du solltest aber auf keinen Fall einfach klammheimlich ein Semester aussetzen, vor allem weil das finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. So wird BAföG zum Beispiel nur für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt. Wenn du diese überschreitest, bekommst du auch kein Geld mehr. Auch wenn du den Leistungsnachweis, den man nach dem vierten Semester erbringen musst, nicht erbringen kannst, wird dir ebenfalls die finanzielle Unterstützung gestrichen. Auch im Lebenslauf könnte die inoffizielle Pause Fragen aufkommen lassen, da du für dein Studium länger brauchtest, der Grund aber nicht sofort ersichtlich wird.
Wie üblich, musst du auch für dieses Vorhaben einen Antrag stellen und an die Fristen denken. Wenn du dein Urlaubssemester bewilligt bekommst, so denke unbedingt an deine Rückmeldung, damit dein Studium nach dem Urlaubssemester wie gewohnt weiter gehen kann.
Haben wir dein Interesse an einem Urlaubssemester geweckt? Dann solltest du als erste Anlaufstelle deine Uni anpeilen. Die kann dich über die Möglichkeiten aufklären, und dir zum Beispiel genau nennen, welche Gründe überhaupt tatsächlich akzeptiert werden. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist das „Erasmus“-Programm der Europäischen Union, die dich über Kosten, Unterkunft und finanzielle Unterstützung während eines Auslandsemesters informieren kann! Deinem Abenteuer im Ausland steht also nichts mehr im Wege! Und schließlich hast du während deines Auslandssemesters auch etwas Freizeit und so könnte es vielleicht doch etwas werden mit dem Urlaubsfeeling unter Palmen!
Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums. Das bedeutet, dass du in der Regel auch nicht mehr die Vorlesungen besuchen darfst und somit keine Leistungen erbringen darfst. In dieser Zeit bleibst du aber trotzdem immatrikuliert. In der Regel kannst du ein Semester aussetzen. Wenn der Grund nach diesem Semester weiterhin vorliegt, so kannst du ein weiteres Urlaubssemester beantragen. In der Regel hast du dann mit diesen zwei Urlaubssemestern das Potential für dein Studium voll ausgeschöpft. Eine Ausnahme bildet aber die Kindeserziehung.
Allerdings musst du der Uni einen triftigen Grund vorlegen können, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft, Krankheit, Erwerbstätigkeit oder ein mehrmonatiges Praktikum. Wenn du schon immer ein Auslandssemester einlegen wolltest, dann kannst du auch hierfür eine Beurlaubung beantragen. Welche Gründe deine Uni akzeptiert, musst du in der Einschreibordnung nachlesen. Kannst du keinen Nachweis vorlegen, wird die Beurlaubung auch nicht bewilligt. Wenn du aber unbedingt die Auszeit brauchst, dann bleibt dir nur noch die Exmatrikulation. Doch bedenke, dass du dich dann bei den zulassungsbeschränkten Studienfächern wieder erneut bewerben musst!
Der Vorteil an einem Urlaubssemester ist, dass es nicht als Fachsemester angesehen wird, allerdings als Hochschulsemester. Wenn du zum Beispiel drei Semester studiert hast und dann pausierst, so setzt du dann im vierten Fachsemester wieder ein, bist aber im fünften Hochschulsemester.
Wenn du BAföG bekommst, dann hat das für dich einen Nachteil, denn in dieser Zeit hast du keinen Anspruch mehr darauf. Allerdings kannst du Auslands-BAföG beantragen, wenn du tatsächlich ein Semester im Ausland studieren willst. Um deine Krankenversicherung musst du dir keine Sorgen machen, da du weiterhin versichert bleibst. Wenn du jedoch ins Ausland gehst, solltest du dich über eine Zusatzversicherung informieren. Wenn du Kindergeld bekommst, so wirst du es in der Regel auch weiterhin bekommen. Allerdings nicht, wenn du zum Beispiel Vollzeit arbeitest oder dich beurlauben lässt, um dich um deine Kinder zu kümmern. Apropos arbeiten: In deinem Urlaubssemester darfst du nicht als Student/-in beschäftigt werden!
Du solltest aber auf keinen Fall einfach klammheimlich ein Semester aussetzen, vor allem weil das finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. So wird BAföG zum Beispiel nur für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt. Wenn du diese überschreitest, bekommst du auch kein Geld mehr. Auch wenn du den Leistungsnachweis, den man nach dem vierten Semester erbringen musst, nicht erbringen kannst, wird dir ebenfalls die finanzielle Unterstützung gestrichen. Auch im Lebenslauf könnte die inoffizielle Pause Fragen aufkommen lassen, da du für dein Studium länger brauchtest, der Grund aber nicht sofort ersichtlich wird.
Wie üblich, musst du auch für dieses Vorhaben einen Antrag stellen und an die Fristen denken. Wenn du dein Urlaubssemester bewilligt bekommst, so denke unbedingt an deine Rückmeldung, damit dein Studium nach dem Urlaubssemester wie gewohnt weiter gehen kann.
Haben wir dein Interesse an einem Urlaubssemester geweckt? Dann solltest du als erste Anlaufstelle deine Uni anpeilen. Die kann dich über die Möglichkeiten aufklären, und dir zum Beispiel genau nennen, welche Gründe überhaupt tatsächlich akzeptiert werden. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist das „Erasmus“-Programm der Europäischen Union, die dich über Kosten, Unterkunft und finanzielle Unterstützung während eines Auslandsemesters informieren kann! Deinem Abenteuer im Ausland steht also nichts mehr im Wege! Und schließlich hast du während deines Auslandssemesters auch etwas Freizeit und so könnte es vielleicht doch etwas werden mit dem Urlaubsfeeling unter Palmen!
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