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Gerade das Abitur bestanden, fühlen sich viele Schulabsolventen so richtig erwachsen, denn jetzt ruft das Studium. Doch für viele Minderjährige endet dieser Höhenflug spätestens bei der Einschreibung, für die sie wieder in alte Rollenmuster zurückgeworfen werden und sich die Unterschrift der Eltern einholen müssen.
Dank der G8-Reform und dem doppelten Abiturjahrgang, stoßen die Universitäten nicht nur platztechnisch an die Grenzen ihre Kapazitäten, sondern müssen sich auch bürokratischen und gesetzlichen Problemen stellen, da immer mehr Studienanfänger minderjährig und daher nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.
Nicht nur die Immatrikulation klappt nicht ohne die schriftliche Einwilligung der Eltern, auch sämtliche Ausweise und Ausflüge müssten von den Erziehungsberechtigten theoretisch abgesegnet werden. Um jedoch zu vermeiden, dass die minderjährigen Studenten für jede Kleinigkeit zu ihren Eltern rennen müssen, werden an manchen Unis die Minderjährigen trotzdem als junge Erwachsene angesehen und für alle Belange, die das Studium betreffen, für rechtsfähig erklärt. Eine andere Möglichkeit dieses Problem aus der Welt zu schaffen ist, sich gleich zu Beginn des Studiums eine Generalvollmacht der Eltern einzuholen. Bis jetzt steht es jedoch jeder Uni frei, wie sie die Situation handhabt, eine langfristige und gesetzliche Regelung ist jedoch wünschenswert.
Besonders aus psychologischer Sicht ist es von Bedeutung, dass auch Minderjährige in ihrem Studium als junge Erwachsene angesehen werden und ebenso behandelt werden, wie ihre volljährigen Kommilitonen und nicht wie Grundschüler. Sei es von Seiten der Hochschulen, aber auch von ihren eigenen Eltern, die teilweise sogar mit in der Studienberatung sitzen.
Trotz des zusätzlichen Aufwandes, die die minderjährigen Studenten den Hochschulen bereiten, fördern manche Universitäten diese, indem sie zum Beispiel für Minderjährige eine bestimmte Anzahl an Plätzen reservieren. Es gibt sogar Hochschulen an denen sie bis zu ihrer Volljährigkeit keine Semesterbeiträge zahlen müssen.
Doch so ein ganz uneingeschränktes Studentenleben wird ihnen auch dank der Generalvollmacht nie ganz möglich sein. Streng genommen dürfen sie auf Uni-Feten keinen Alkohol konsumieren und müssen sich gegen 24 Uhr auf den Heimweg machen. Hier können sie dann schon mal den Kalender aus der Tasche ziehen und die Tage bis zum 18. Geburtstag zählen…
Von Nelli Spenst
Dank der G8-Reform und dem doppelten Abiturjahrgang, stoßen die Universitäten nicht nur platztechnisch an die Grenzen ihre Kapazitäten, sondern müssen sich auch bürokratischen und gesetzlichen Problemen stellen, da immer mehr Studienanfänger minderjährig und daher nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.
Nicht nur die Immatrikulation klappt nicht ohne die schriftliche Einwilligung der Eltern, auch sämtliche Ausweise und Ausflüge müssten von den Erziehungsberechtigten theoretisch abgesegnet werden. Um jedoch zu vermeiden, dass die minderjährigen Studenten für jede Kleinigkeit zu ihren Eltern rennen müssen, werden an manchen Unis die Minderjährigen trotzdem als junge Erwachsene angesehen und für alle Belange, die das Studium betreffen, für rechtsfähig erklärt. Eine andere Möglichkeit dieses Problem aus der Welt zu schaffen ist, sich gleich zu Beginn des Studiums eine Generalvollmacht der Eltern einzuholen. Bis jetzt steht es jedoch jeder Uni frei, wie sie die Situation handhabt, eine langfristige und gesetzliche Regelung ist jedoch wünschenswert.
Besonders aus psychologischer Sicht ist es von Bedeutung, dass auch Minderjährige in ihrem Studium als junge Erwachsene angesehen werden und ebenso behandelt werden, wie ihre volljährigen Kommilitonen und nicht wie Grundschüler. Sei es von Seiten der Hochschulen, aber auch von ihren eigenen Eltern, die teilweise sogar mit in der Studienberatung sitzen.
Trotz des zusätzlichen Aufwandes, die die minderjährigen Studenten den Hochschulen bereiten, fördern manche Universitäten diese, indem sie zum Beispiel für Minderjährige eine bestimmte Anzahl an Plätzen reservieren. Es gibt sogar Hochschulen an denen sie bis zu ihrer Volljährigkeit keine Semesterbeiträge zahlen müssen.
Doch so ein ganz uneingeschränktes Studentenleben wird ihnen auch dank der Generalvollmacht nie ganz möglich sein. Streng genommen dürfen sie auf Uni-Feten keinen Alkohol konsumieren und müssen sich gegen 24 Uhr auf den Heimweg machen. Hier können sie dann schon mal den Kalender aus der Tasche ziehen und die Tage bis zum 18. Geburtstag zählen…
Von Nelli Spenst
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