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19. Februar 2018
Kindergeld im Studium – Das solltest du wissen
Wer kennt es nicht – das Klischee vom armen Studenten. Aber auch wenn es bei den meisten Studierenden nicht ganz so schlimm aussehen mag – im Luxus leben können während des Studiums wohl die Wenigsten. Dabei sind die wichtigsten Einnahmequellen – neben der finanziellen Unterstützung durch die Eltern und dem eigenen Nebenjob – das BAföG und das Kindergeld. Doch gerade Letzteres ist für alle über 18 Jahre an gewisse „Bedingungen“ geknüpft.
Was ist Kindergeld und wer bekommt es?
Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die die Versorgung des Nachwuchses sicherstellen soll. Sie wird vom Staat für alle Kinder bis zur Volljährigkeit gezahlt, egal wie viel die Eltern verdienen. Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden. In zwei Ausnahmefällen ist Kindergeld noch länger drin, nämlich:
Eine weitere Besonderheit sind sogenannte „Zählkinder“. Bei Patchworkfamilien kann es vorkommen, dass eines der Kinder im Haushalt des einen Elternteils lebt, der andere Elternteil aber das Kindergeld bekommt. In diesem Fall wird das Kind aber in die ganz normale Geschwisterzählung aufgenommen und mit einbezogen. So kannst du – obwohl du nur ein leibliches Geschwisterteil hast – kindergeldtechnisch zum dritten Kind werden.
Voraussetzungen
Das Kindergeld für über 18-jährige Studenten ist an folgende „Bedingungen“ geknüpft:
1. Ernsthaftigkeit
Du musst dein Studium ernsthaft betreiben, nur eingeschrieben sein reicht nicht. Darum kann die zuständige Familienkasse neben einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auch die Einreichung von Leistungsnachweisen verlangen. Zweifel an der Ernsthaftigkeit können aufkommen, wenn du weniger als zehn Wochenstunden für Lehrveranstaltungen investierst und wenn deine Studiendauer erheblich von der Regelstudienzeit abweicht. In diesem Fall können sogar geschriebene Hausarbeiten als Beweis eingefordert werden.
2. Erste Ausbildung
Kindergeld bis 25 wird während der ersten Berufsausbildung – das kann auch ein Studium sein – für gewöhnlich problemlos gewährt. Die Zeiten für Pflichtpraktika, die in der Studienordnung zwingend vorgeschrieben sind, sind ebenfalls abgedeckt egal ob du sie vor, während oder nach dem eigentlichen Studium absolvieren musst. Freiwillige Praktika hingegen berechtigen nicht zum Bezug von Kindergeld.
3. Zweit-/Aufbaustudium/Promotion
Ein strittiger, weil schwieriger Punkt ist der Kindergeldanspruch bei einem Zweit- oder Aufbaustudium. Reicht der Bachelorabschluss nicht aus um den angestrebten Beruf ausüben zu können, beispielsweise im Lehramt, bekommst du auch während deines Masterstudiums noch Kindergeld. Komplexer wird es, wenn der Bachelor dich bereits zur Berufsausübung befähigt – deine erste Ausbildung ist damit nämlich abgeschlossen. Damit dein Anspruch auch dann noch besteht, muss ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenen und dem weiterführenden Studium bestehen. Außerdem muss beides in kurzer Zeit aufeinanderfolgen. Und du darfst nicht über 20 Wochenstunden Arbeiten.
Um deine Jobaussichten zu verbessern, darfst du dich sogar – vom Kindergeld getragen – auf die Promotion vorbereiten, selbst wenn du deinem anvisierten Job genauso gut ohne Doktortitel nachgehen könntest.
4. Duales Studium
Absolvierst du ein duales Studium an der Hochschule und im Betrieb kannst du bis zum Abschluss beider Zweige Kindergeld bekommen, wenn du die theoretischen Kenntnisse aus dem Studium nachweislich im Arbeitsalltag umsetzen musst.
5. Achtung Nebenjob!
Ein Nebenjob zur zusätzlichen Studienfinanzierung ist vollkommen in Ordnung, sogar mehrere. Du musst allerdings darauf achten, dass du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Möchtest du während der Semesterferien intensiv jobben, damit du während des Semesters kürzertreten kannst, ist das allerdings kein Problem. Die 20 Stunden errechnen sich aus dem Durchschnitt der Wochen im Bewilligungszeitraum, der sich für gewöhnlich über ein Jahr erstreckt. Wer mehr arbeitet, verliert seinen Anspruch auf Kindergeld und muss das bereits bezogene anteilig wieder zurückzahlen. Eine vorausschauende Planung ist daher ratsam.
Vorgehen
Kindergeld für über 18-jährige Kinder kann grundsätzlich nur von deren Eltern bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt werden und wird auch an diese ausgezahlt. Kommen deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nach, können oder wollen sie dir keinen Unterhalt zahlen (beispielsweise weil du deine erste Ausbildung bereits abgeschlossen hast) so kannst du eine sogenannte „Abzweigung“ beantragen. In diesem Fall musst du einiges an Papieren ausfüllen, aber dann bekommst du das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf dein Konto überwiesen. Diverse Antragsformulare gibt es im Internet bei der Agentur für Arbeit.
Was noch wissenswert ist
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit dem Erreichen der Altersobergrenze von 25 Jahren oder mit Abbruch oder Abschluss des Studiums. Auf deinen BAföG-Anspruch und dessen Höhe hat der zusätzliche Bezug von Kindergeld keinerlei Einfluss. Lässt du dich während deines Studiums beurlauben, weil du erkrankt oder schwanger bist oder ins Ausland gehst, bekommst du Kindergeld wenn:
Fazit:
Bei jeglichen Fragen und Problemen in Bezug auf das Thema Kindergeld im Studium solltest du dich direkt an deine Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit wenden oder im Zweifelsfall juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Denn besonders in strittigen Fällen ist eine adäquate Beratung unerlässlich.
Kindergeld - Der Antrag
Was ist Kindergeld und wer bekommt es?
Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die die Versorgung des Nachwuchses sicherstellen soll. Sie wird vom Staat für alle Kinder bis zur Volljährigkeit gezahlt, egal wie viel die Eltern verdienen. Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden. In zwei Ausnahmefällen ist Kindergeld noch länger drin, nämlich:
- wenn du noch den gesetzlich vorgeschriebenen Wehr- oder Zivildienst ableisten musstest. (Aber Achtung: Der aktuelle freiwillige Wehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst zählen nicht.)
- und bei einer Behinderung, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, wenn die sonstigen Anforderungen erfüllt sind.
Eine weitere Besonderheit sind sogenannte „Zählkinder“. Bei Patchworkfamilien kann es vorkommen, dass eines der Kinder im Haushalt des einen Elternteils lebt, der andere Elternteil aber das Kindergeld bekommt. In diesem Fall wird das Kind aber in die ganz normale Geschwisterzählung aufgenommen und mit einbezogen. So kannst du – obwohl du nur ein leibliches Geschwisterteil hast – kindergeldtechnisch zum dritten Kind werden.
Voraussetzungen
Das Kindergeld für über 18-jährige Studenten ist an folgende „Bedingungen“ geknüpft:
1. Ernsthaftigkeit
Du musst dein Studium ernsthaft betreiben, nur eingeschrieben sein reicht nicht. Darum kann die zuständige Familienkasse neben einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auch die Einreichung von Leistungsnachweisen verlangen. Zweifel an der Ernsthaftigkeit können aufkommen, wenn du weniger als zehn Wochenstunden für Lehrveranstaltungen investierst und wenn deine Studiendauer erheblich von der Regelstudienzeit abweicht. In diesem Fall können sogar geschriebene Hausarbeiten als Beweis eingefordert werden.
2. Erste Ausbildung
Kindergeld bis 25 wird während der ersten Berufsausbildung – das kann auch ein Studium sein – für gewöhnlich problemlos gewährt. Die Zeiten für Pflichtpraktika, die in der Studienordnung zwingend vorgeschrieben sind, sind ebenfalls abgedeckt egal ob du sie vor, während oder nach dem eigentlichen Studium absolvieren musst. Freiwillige Praktika hingegen berechtigen nicht zum Bezug von Kindergeld.
3. Zweit-/Aufbaustudium/Promotion
Ein strittiger, weil schwieriger Punkt ist der Kindergeldanspruch bei einem Zweit- oder Aufbaustudium. Reicht der Bachelorabschluss nicht aus um den angestrebten Beruf ausüben zu können, beispielsweise im Lehramt, bekommst du auch während deines Masterstudiums noch Kindergeld. Komplexer wird es, wenn der Bachelor dich bereits zur Berufsausübung befähigt – deine erste Ausbildung ist damit nämlich abgeschlossen. Damit dein Anspruch auch dann noch besteht, muss ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenen und dem weiterführenden Studium bestehen. Außerdem muss beides in kurzer Zeit aufeinanderfolgen. Und du darfst nicht über 20 Wochenstunden Arbeiten.
Um deine Jobaussichten zu verbessern, darfst du dich sogar – vom Kindergeld getragen – auf die Promotion vorbereiten, selbst wenn du deinem anvisierten Job genauso gut ohne Doktortitel nachgehen könntest.
4. Duales Studium
Absolvierst du ein duales Studium an der Hochschule und im Betrieb kannst du bis zum Abschluss beider Zweige Kindergeld bekommen, wenn du die theoretischen Kenntnisse aus dem Studium nachweislich im Arbeitsalltag umsetzen musst.
5. Achtung Nebenjob!
Ein Nebenjob zur zusätzlichen Studienfinanzierung ist vollkommen in Ordnung, sogar mehrere. Du musst allerdings darauf achten, dass du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Möchtest du während der Semesterferien intensiv jobben, damit du während des Semesters kürzertreten kannst, ist das allerdings kein Problem. Die 20 Stunden errechnen sich aus dem Durchschnitt der Wochen im Bewilligungszeitraum, der sich für gewöhnlich über ein Jahr erstreckt. Wer mehr arbeitet, verliert seinen Anspruch auf Kindergeld und muss das bereits bezogene anteilig wieder zurückzahlen. Eine vorausschauende Planung ist daher ratsam.
Vorgehen
Kindergeld für über 18-jährige Kinder kann grundsätzlich nur von deren Eltern bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt werden und wird auch an diese ausgezahlt. Kommen deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nach, können oder wollen sie dir keinen Unterhalt zahlen (beispielsweise weil du deine erste Ausbildung bereits abgeschlossen hast) so kannst du eine sogenannte „Abzweigung“ beantragen. In diesem Fall musst du einiges an Papieren ausfüllen, aber dann bekommst du das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf dein Konto überwiesen. Diverse Antragsformulare gibt es im Internet bei der Agentur für Arbeit.
Was noch wissenswert ist
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit dem Erreichen der Altersobergrenze von 25 Jahren oder mit Abbruch oder Abschluss des Studiums. Auf deinen BAföG-Anspruch und dessen Höhe hat der zusätzliche Bezug von Kindergeld keinerlei Einfluss. Lässt du dich während deines Studiums beurlauben, weil du erkrankt oder schwanger bist oder ins Ausland gehst, bekommst du Kindergeld wenn:
- du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, in dem auch vermerkt ist, wann das Studium fortgesetzt werden kann – bei einer Krankenzeit, die länger als sechs Monate andauert, muss dieses von einem Amtsarzt ausgestellt werden.
- du dein Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Ende deines Mutterschutzes weiterführst.
- der Auslandsaufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert.
Fazit:
Bei jeglichen Fragen und Problemen in Bezug auf das Thema Kindergeld im Studium solltest du dich direkt an deine Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit wenden oder im Zweifelsfall juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Denn besonders in strittigen Fällen ist eine adäquate Beratung unerlässlich.
Kindergeld - Der Antrag
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