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Online einzukaufen erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit. Kein Wunder, ist es doch so herrlich einfach und bequem. Rund 30 Millionen Menschen kaufen regelmäßig im Internet ein und meistens läuft der Kauf völlig reibungslos ab. Manchmal jedoch klappt es nicht so wie es soll, bestellte Ware kommt nicht an oder ist fehlerhaft. In diesem Falle ist es gut seine Rechte und Pflichten in Sachen Online-Kauf zu kennen.
Die bestellte Ware kommt nicht an
Wenn es zu einem rechtmäßigen Kaufvertrag gekommen ist, ist der Verkäufer verpflichtet dem Kunden die Ware zu liefern, insofern der Käufer selbige bezahlt hat. Kommt die Ware dennoch nicht an, gibt es mehrere Möglichkeiten: Zuerst sollte man den Verkäufer kontaktieren. Seriöse Händler und Versandhäuser, nehmen die Belange ihrer Kunden sehr ernst und kümmern sich in der Regel schnell und unkompliziert. Sollte dies zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, kann man sein Recht mithilfe eines Briefes gelten machen, indem dem Händler eine Frist zur Übersendung der Waren eingeräumt wird. Zehn Tage sind ein realistischer Zeitraum hierfür. Am besten versendet man dieses per Einschreiben, um später nachweisen zu können, dass man sich auf diesem Wege bemüht hat.
Kommt die Ware dennoch nicht, so kann man juristische Hilfe in Anspruch nehmen oder wenn man die Ware nicht mehr will, vom Vertrag zurücktreten. Auch dies geschieht am besten mit einem Schreiben per Einschreiben. Wenn du bei einem gewerblichen Anbieter gekauft hast, kannst du auch von deinem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht gebrauch machen. Informationen dazu, findest du in der Regel auf den Internetseiten des Anbieters. Sollten deine Bemühungen dennoch im Sande verlaufen und du weder Geld noch Ware erhalten, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst dir Hilfe von einem Anwalt holen oder eine Verbraucherzentrale um Unterstützung bitten. Letzteres ist meistens die kostengünstigere Alternative. Aus eigener Erfahrung weiß ich zu berichten, dass Verbraucherzentralen sehr bemüht sind zu helfen. Sie durchleuchten den geschlossenen Vertrag und zeigen Möglichkeiten auf und verfassen auch Schreiben. Dazu wird meist nur ein kleiner Betrag fällig, in der Regel um die 25,-Euro. Ein solches Schreiben fruchtet in der Regel gut.
Was tun, wenn die Ware beim Versand verloren gegangen ist
Gewerbliche Anbieter tragen das Versandrisiko und müssen im Falle des Verlustes für Ersatz aufkommen. Bei privaten Anbietern sieht dies jedoch anders aus. Hier trägt der Käufer das Versandrisiko und muss bei Verlusten auf dem Postwege selbst in den saueren Apfel beißen. Daher ist es immer ratsam, einen versicherten Versand bei privaten Anbietern zu wählen. In diesem Falle, kann man Ansprüche beim Transportunternehmen geltend machen.
Widerrufs-und Rückgaberecht
Wer bei gewerblichen Anbietern kauft, verfügt über ein 14-tägiges Widerrufs-oder Rückgaberecht. Beim Rückgaberecht, kann der Kunde die gekaufte Ware, innerhalb dieser Frist, ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Dies entspricht dann einem zurücktreten vom Kaufvertrag. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, Lebensmittel und verderbliche Waren sowie eine andere Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Achtet auf das Kleingedruckte. Schickt der Kunde die Ware zurück, tritt er vom Kaufvertrag zurück und löst sich somit aus der Verantwortung. Für die Versandkosten kommt in einem solchen Fall der Verkäufer auf. Das Widerrufsrecht funktioniert ähnlich. Der Kunde sendet die Ware zurück und formuliert ein formloses Schreiben indem er feststellt das er vom Vertrag zurücktritt. Dies kann auch per Email geschehen. Sollte die Ware zu groß zum verschicken sein, muss der Verkäufer die Ware abholen lassen. Beim Widerrufsrecht kann dir, anders als beim Rückgaberecht, der Rückversand in Rechnung gestellt werden, insofern der Warenwert 40,-Euro nicht übersteigt.
Mangelhafte oder fehlerhafte Ware bekommen, was nun?
Wer mangelhafte Ware geliefert bekommen hat, hat bei gewerblichen Anbietern meist keine Probleme, diese ersetzt oder erstattet zu bekommen. Gewerbliche Anbieter haben die Pflicht zur Nacherfüllung, was bedeutet das sie Ware die tatsächlich fehlerhaft ist, entweder ersetzen oder durch Reparatur in einen einwandfreien Zustand versetzen müssen. Die meisten gewerblichen Anbieter sind hier kulant, viele liefern direkt entsprechende Vordrucke mit auf denen man den Grund des Rückversandes ankreuzen oder eintragen kann und sorgen schnell für Ersatz. Bei privaten Anbietern ist dies schon etwas schwieriger. Private Anbieter können die Gewährleistung von vorne herein ausschließen, in solchen Fällen hat der Käufer schlechte Karten wenn mangelhafte Ware geliefert wird. Hier kann man nur auf Kulanz hoffen oder sein Anliegen auf rechtlichem Wege versuchen durchzusetzen. Dies macht aber nur Sinn, wenn von einer vorsätzlichen Täuschung ausgegangen werden kann, was erst einmal bewiesen werden muss. Fazit: Online kaufen ist in der Regel sicher und unkompliziert. Mehr Rechte hat der, der bei gewerblichen Anbietern kauft, im Zweifelsfall helfen Verbraucherschutzorganisationen und in den meisten Fällen können Differenzen gut und einfach aus der Welt geräumt werden.
Von Natascha Neufuß
Weiterführende Informationen zum Artikel
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article2846820/Verbraucher-haben-beim-Online-Kauf-mehr-Rechte.html
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html
http://www.verbraucherzentrale.nrw/rechte-beim-online-kauf-1
Die bestellte Ware kommt nicht an
Wenn es zu einem rechtmäßigen Kaufvertrag gekommen ist, ist der Verkäufer verpflichtet dem Kunden die Ware zu liefern, insofern der Käufer selbige bezahlt hat. Kommt die Ware dennoch nicht an, gibt es mehrere Möglichkeiten: Zuerst sollte man den Verkäufer kontaktieren. Seriöse Händler und Versandhäuser, nehmen die Belange ihrer Kunden sehr ernst und kümmern sich in der Regel schnell und unkompliziert. Sollte dies zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, kann man sein Recht mithilfe eines Briefes gelten machen, indem dem Händler eine Frist zur Übersendung der Waren eingeräumt wird. Zehn Tage sind ein realistischer Zeitraum hierfür. Am besten versendet man dieses per Einschreiben, um später nachweisen zu können, dass man sich auf diesem Wege bemüht hat.
Kommt die Ware dennoch nicht, so kann man juristische Hilfe in Anspruch nehmen oder wenn man die Ware nicht mehr will, vom Vertrag zurücktreten. Auch dies geschieht am besten mit einem Schreiben per Einschreiben. Wenn du bei einem gewerblichen Anbieter gekauft hast, kannst du auch von deinem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht gebrauch machen. Informationen dazu, findest du in der Regel auf den Internetseiten des Anbieters. Sollten deine Bemühungen dennoch im Sande verlaufen und du weder Geld noch Ware erhalten, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst dir Hilfe von einem Anwalt holen oder eine Verbraucherzentrale um Unterstützung bitten. Letzteres ist meistens die kostengünstigere Alternative. Aus eigener Erfahrung weiß ich zu berichten, dass Verbraucherzentralen sehr bemüht sind zu helfen. Sie durchleuchten den geschlossenen Vertrag und zeigen Möglichkeiten auf und verfassen auch Schreiben. Dazu wird meist nur ein kleiner Betrag fällig, in der Regel um die 25,-Euro. Ein solches Schreiben fruchtet in der Regel gut.
Was tun, wenn die Ware beim Versand verloren gegangen ist
Gewerbliche Anbieter tragen das Versandrisiko und müssen im Falle des Verlustes für Ersatz aufkommen. Bei privaten Anbietern sieht dies jedoch anders aus. Hier trägt der Käufer das Versandrisiko und muss bei Verlusten auf dem Postwege selbst in den saueren Apfel beißen. Daher ist es immer ratsam, einen versicherten Versand bei privaten Anbietern zu wählen. In diesem Falle, kann man Ansprüche beim Transportunternehmen geltend machen.
Widerrufs-und Rückgaberecht
Wer bei gewerblichen Anbietern kauft, verfügt über ein 14-tägiges Widerrufs-oder Rückgaberecht. Beim Rückgaberecht, kann der Kunde die gekaufte Ware, innerhalb dieser Frist, ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Dies entspricht dann einem zurücktreten vom Kaufvertrag. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, Lebensmittel und verderbliche Waren sowie eine andere Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Achtet auf das Kleingedruckte. Schickt der Kunde die Ware zurück, tritt er vom Kaufvertrag zurück und löst sich somit aus der Verantwortung. Für die Versandkosten kommt in einem solchen Fall der Verkäufer auf. Das Widerrufsrecht funktioniert ähnlich. Der Kunde sendet die Ware zurück und formuliert ein formloses Schreiben indem er feststellt das er vom Vertrag zurücktritt. Dies kann auch per Email geschehen. Sollte die Ware zu groß zum verschicken sein, muss der Verkäufer die Ware abholen lassen. Beim Widerrufsrecht kann dir, anders als beim Rückgaberecht, der Rückversand in Rechnung gestellt werden, insofern der Warenwert 40,-Euro nicht übersteigt.
Mangelhafte oder fehlerhafte Ware bekommen, was nun?
Wer mangelhafte Ware geliefert bekommen hat, hat bei gewerblichen Anbietern meist keine Probleme, diese ersetzt oder erstattet zu bekommen. Gewerbliche Anbieter haben die Pflicht zur Nacherfüllung, was bedeutet das sie Ware die tatsächlich fehlerhaft ist, entweder ersetzen oder durch Reparatur in einen einwandfreien Zustand versetzen müssen. Die meisten gewerblichen Anbieter sind hier kulant, viele liefern direkt entsprechende Vordrucke mit auf denen man den Grund des Rückversandes ankreuzen oder eintragen kann und sorgen schnell für Ersatz. Bei privaten Anbietern ist dies schon etwas schwieriger. Private Anbieter können die Gewährleistung von vorne herein ausschließen, in solchen Fällen hat der Käufer schlechte Karten wenn mangelhafte Ware geliefert wird. Hier kann man nur auf Kulanz hoffen oder sein Anliegen auf rechtlichem Wege versuchen durchzusetzen. Dies macht aber nur Sinn, wenn von einer vorsätzlichen Täuschung ausgegangen werden kann, was erst einmal bewiesen werden muss. Fazit: Online kaufen ist in der Regel sicher und unkompliziert. Mehr Rechte hat der, der bei gewerblichen Anbietern kauft, im Zweifelsfall helfen Verbraucherschutzorganisationen und in den meisten Fällen können Differenzen gut und einfach aus der Welt geräumt werden.
Von Natascha Neufuß
Weiterführende Informationen zum Artikel
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article2846820/Verbraucher-haben-beim-Online-Kauf-mehr-Rechte.html
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html
http://www.verbraucherzentrale.nrw/rechte-beim-online-kauf-1
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