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Das Ende einer Beziehung zu bewältigen ist nicht einfach, wenn aus einem gemeinsamen Leben wieder zwei unabhängige Existenzen entstehen. Nach einer Trennung muss alles aufgeteilt und entschieden werden, wem was gehört. Bei manchen Dingen lässt sich das nur schwer feststellen, wie etwa bei gemeinsame Fotos. Besonders heikel wird es, wenn es sich um intime Aufnahmen handelt, denn verletzte Gefühle können schon mal dazu führen, dem ehemaligen Partner durch die Veröffentlichung erotischer Fotos schaden zu wollen. Darf man nach der Trennung verlangen, diese Aufnahmen zu löschen?
Diese Frage hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem öffentlichen Urteil geklärt (AZ.: 3 U 1288/13). Eine Frau hatte geklagt, sämtliche Bilder und Videos im Besitz ihres ehemaligen Lebensgefährten, auf denen sie abgebildet war, zu löschen. Der Mann, ein Fotograf, hatte mit ihrer Zustimmung auch intime Bilder gemacht, deren Weiterverwendung die Klägerin unterbinden wollte.
Die Richter gaben ihr Recht – aber nur teilweise. Nur die intimen Aufnahmen müssen nach dem Urteil vernichtet werden, nicht aber Fotos aus Alltagssituationen. Intime Aufnahmen seien Teil des Kerns des Persönlichkeitsrechts und höher zu bewerten als das Eigentumsrecht des Fotografen. Weil Alltagsaufnahmen das Ansehen der abgebildeten Person nur in geringem Maße schädigen könnten, dürften sie auch auf Dauer im Besitz des Ex-Partners bleiben.
Wer die erotischen Schnappschüsse auch nach der Trennung behält und verwendet, macht sich in Zukunft strafbar.
Von Karoline Mai
Diese Frage hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem öffentlichen Urteil geklärt (AZ.: 3 U 1288/13). Eine Frau hatte geklagt, sämtliche Bilder und Videos im Besitz ihres ehemaligen Lebensgefährten, auf denen sie abgebildet war, zu löschen. Der Mann, ein Fotograf, hatte mit ihrer Zustimmung auch intime Bilder gemacht, deren Weiterverwendung die Klägerin unterbinden wollte.
Die Richter gaben ihr Recht – aber nur teilweise. Nur die intimen Aufnahmen müssen nach dem Urteil vernichtet werden, nicht aber Fotos aus Alltagssituationen. Intime Aufnahmen seien Teil des Kerns des Persönlichkeitsrechts und höher zu bewerten als das Eigentumsrecht des Fotografen. Weil Alltagsaufnahmen das Ansehen der abgebildeten Person nur in geringem Maße schädigen könnten, dürften sie auch auf Dauer im Besitz des Ex-Partners bleiben.
Wer die erotischen Schnappschüsse auch nach der Trennung behält und verwendet, macht sich in Zukunft strafbar.
Von Karoline Mai
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