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Ein Platz im Studenten-Wohnheim kann für eine gewisse Zeitspanne eine ganz gute Lösung sein. Die meisten dieser Häuser sind besser als ihr Ruf und stellen eine weitere preiswerte Alternative dar um während der Studienzeit unterzukommen. Die Zimmer sind oftmals schon möbliert und sozusagen bezugsfertig. Da der Andrang auf Wohnheimplätze, besonders in den beliebten Studenten Städten wie Berlin und Köln, riesig ist, empfiehlt es sich auf jeden Fall frühzeitig dafür Sorge zu tragen sich um einen Platz zu bewerben. Des Weiteren gilt oftmals eine Beschränkung der Wohnzeit auf sechs bis zehn Semester. Diese Regelung gilt nicht in allen Studentenwohnheimen, welche genau zu treffen, erfährst du bei dem Träger des Heimes.
Studentenwohnheim: Was kann ich mir darunter vorstellen?
Die Bilder, die die meisten im Kopf haben wenn sie an Studentenwohnheime denken sind meist alles andere als hygienisch. Nicht selten werden Studentenwohnheime als Biotope von Ungeziefer und Parasiten erdacht, dies entspricht allerdings nicht der Realität. In den Heimen hat sich so einiges getan, und in den meisten Fällen sind die Gemeinschaftsräume und auch die Zimmer renoviert und ordentlich. Meistens sind die Zimmer klein und funktional. Toiletten und Sanitäre Einrichtungen befinden sich auf dem Flur und werden gemeinschaftlich genutzt. Ebenso verhält es sich mit Küchen und Gemeinschaftsräumen. Die deutschen Studentenwerke bieten allerdings auch unterschiedliche Wohnformen in ihren Unterkünften an: Neben Einzelzimmern in einer abgeschlossenen Wohneinheit, die man sich mit zwei bis sieben Leuten teilt, gibt es außerdem Appartements mit ein bis zwei Zimmern die als 2er WG vermietet werden. In diesen WGs sind dann Aufenthaltsräume, sowie Küche und Bad in der Wohnung. Darüber hinaus vergeben die Studentenwerke auch Unterkünfte speziell für Studierende mit Kindern oder für behinderte Studierende.
Was gibt es rechtlich zu beachten?
Wer in ein Studentenwohnheim einzieht, der schließt einen Mietvertrag mit dem Träger des Wohnheimes. Es gelten hier zahlreiche Sonderregelungen: So ist der Mietvertrag meist befristet. Das heißt meistens dass entweder für ein Semester oder die Länge des Studiums als Laufzeit gewählt wird. Während dieser Laufzeit kann von Seiten des Mieters nicht gekündigt werden! Es gibt keinen Kündigungsschutz und die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten. Diese richten sich nach der Länge der Mietzeit, und tendieren zwischen drei bis zwölf Monaten.
Gezahlt wird im Wohnheim oft eine Brutto-Warmmiete. Diese schließt alle Kosten wie Strom, Heizung und Co., also die klassischen Nebenkosten, ein. Das erspart zwar die Nebenkostenabrechnung die oftmals gefürchtet ist , kann aber auch entsprechend zu hoch angesetzt sein. Eine Rückzahlung ist dann ebenfalls ausgeschlossen. Staatliche Studentenwohnheime sind allerdings an das Studentenwerksgesetz gebunden und dürfen lediglich eine kostendeckende Miete verlangen.
Fazit
Wer sich in einem Studentenwohnheim einmietet sollte sich dies gut überlegt haben, da er aus der Mietverpflichtung so einfach nicht mehr raus kommt. Seine Nachbarn kann man sich in den meisten Fällen nicht aussuchen und so kann es unter Umständen zu unangenehmen Situationen kommen, da der gemeinschaftlich genutzte Raum, sprich Küche und Bad, ja von allen benutzt wird. Andersherum kann es auch schön sein in Gemeinschaft mit sehr unterschiedlichen Menschen zu leben. Das ist eine Typfrage!
Von Natascha N.
Studentenwohnheim: Was kann ich mir darunter vorstellen?
Die Bilder, die die meisten im Kopf haben wenn sie an Studentenwohnheime denken sind meist alles andere als hygienisch. Nicht selten werden Studentenwohnheime als Biotope von Ungeziefer und Parasiten erdacht, dies entspricht allerdings nicht der Realität. In den Heimen hat sich so einiges getan, und in den meisten Fällen sind die Gemeinschaftsräume und auch die Zimmer renoviert und ordentlich. Meistens sind die Zimmer klein und funktional. Toiletten und Sanitäre Einrichtungen befinden sich auf dem Flur und werden gemeinschaftlich genutzt. Ebenso verhält es sich mit Küchen und Gemeinschaftsräumen. Die deutschen Studentenwerke bieten allerdings auch unterschiedliche Wohnformen in ihren Unterkünften an: Neben Einzelzimmern in einer abgeschlossenen Wohneinheit, die man sich mit zwei bis sieben Leuten teilt, gibt es außerdem Appartements mit ein bis zwei Zimmern die als 2er WG vermietet werden. In diesen WGs sind dann Aufenthaltsräume, sowie Küche und Bad in der Wohnung. Darüber hinaus vergeben die Studentenwerke auch Unterkünfte speziell für Studierende mit Kindern oder für behinderte Studierende.
Was gibt es rechtlich zu beachten?
Wer in ein Studentenwohnheim einzieht, der schließt einen Mietvertrag mit dem Träger des Wohnheimes. Es gelten hier zahlreiche Sonderregelungen: So ist der Mietvertrag meist befristet. Das heißt meistens dass entweder für ein Semester oder die Länge des Studiums als Laufzeit gewählt wird. Während dieser Laufzeit kann von Seiten des Mieters nicht gekündigt werden! Es gibt keinen Kündigungsschutz und die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten. Diese richten sich nach der Länge der Mietzeit, und tendieren zwischen drei bis zwölf Monaten.
Gezahlt wird im Wohnheim oft eine Brutto-Warmmiete. Diese schließt alle Kosten wie Strom, Heizung und Co., also die klassischen Nebenkosten, ein. Das erspart zwar die Nebenkostenabrechnung die oftmals gefürchtet ist , kann aber auch entsprechend zu hoch angesetzt sein. Eine Rückzahlung ist dann ebenfalls ausgeschlossen. Staatliche Studentenwohnheime sind allerdings an das Studentenwerksgesetz gebunden und dürfen lediglich eine kostendeckende Miete verlangen.
Fazit
Wer sich in einem Studentenwohnheim einmietet sollte sich dies gut überlegt haben, da er aus der Mietverpflichtung so einfach nicht mehr raus kommt. Seine Nachbarn kann man sich in den meisten Fällen nicht aussuchen und so kann es unter Umständen zu unangenehmen Situationen kommen, da der gemeinschaftlich genutzte Raum, sprich Küche und Bad, ja von allen benutzt wird. Andersherum kann es auch schön sein in Gemeinschaft mit sehr unterschiedlichen Menschen zu leben. Das ist eine Typfrage!
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