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Studenten sind viel und gerne mit dem Fahrrad unterwegs. Ein eigenes Auto kostet schließlich eine Menge Geld und die S-Bahn ist ständig proppenvoll. Das tägliche Radeln ist zudem gesund und sorgt für Bewegung an der frischen Luft. Doch kennst du noch alle Regeln rund ums Radfahren? Für gewöhnlich lernt man diese in der Schule. Aber wie lange ist das schon her? Damit du auf dem Weg in die Uni bestens über die Regeln, aber auch über hartnäckige Irrtümer des Radfahrens informiert bist, findest du im Folgenden eine kleine Übersicht.
1. Regel: Der Fahrradweg
Du denkst, dass du immer den Radweg benutzen musst? Falsch gedacht! Es ist sogar sicherer, auf der Fahrbahn zu fahren, denn dort können dich die Autofahrer besser sehen. Der Fahrradweg muss nur dann benutzt werden, wenn dies durch das blaue Radwegschild vorgeschrieben ist. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Sollte der Fahrradweg durch parkenden Autos, Mülltonnen oder andere Gegenstände versperrt sein, dann bist du ebenfalls dazu berechtigt, auf der Fahrbahn zu fahren.
Übrigens: Sollte auf der rechten Straßenseite kein Fahrradweg sein, dafür aber auf der linken, so darfst du den linken nicht benutzen. Denn genau wie auch für Autofahrer gilt für alle Fahrradfahrer das Rechtsfahrgebot.
2. Irrtum: Kopfhörer beim Fahrradfahren zu tragen ist verboten
Das stimmt zum Glück nicht. Es gibt kein Gesetz, dass das Musikhören während des Fahrradfahrens verbietet. Du musst nur darauf achten, dass du den Verkehr und eventuelle Geräusche wie das Hupen eines Autos oder die Sirenen eines Krankenwagens hören kannst. Genauso wie auch Autofahrer so dürfen also auch Radfahrer Musik hören.
3. Regel: Betrunken Fahrradfahren
Wer betrunken am Straßenverkehr teilnimmt, wird bestraft. Das trifft auch diejenigen, die nur auf zwei Rädern unterwegs sind. Misst die Polizei 1,6 Promille, dann ist sogar der Führerschein weg. Und dass, obwohl das Auto sicher in der Garage geparkt ist. Wenn du dabei erwischt worden bist, wie du betrunken Fahrrad gefahren bist, kann dir sogar der sogenannte Idiotentest (MPU) drohen.
4. Irrtum: Das Tragen eines Helmes ist Pflicht
Das Gesetz schreibt vor, dass Führer von Krafträdern wie Mofas, Mopeds und Motorrädern einen Helm tragen müssen. Fahrradfahrer findet man in dieser Liste nicht. Das bedeutet zwar, dass du keinen Helm tragen musst, zu deiner eigenen Sicherheit wird dies allerdings dringend empfohlen. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann kann es sein, dass deine Schadensansprüche gesenkt werden wenn du keinen Helm getragen hast. Ganz zu schweigen vom erhöhten Verletzungsrisiko, dass du in Kauf nimmst, wenn du ohne Helm unterwegs bist.
5. Regel: Fahrradfahrer und Zebrastreifen
Nur weil Fußgänger beim Überqueren eines Zebrastreifens „Vorfahrt“ haben, gilt das gleiche nicht auch für Radfahrer. Hier gilt die Regel: Fahrradfahrer müssen an einem Zebrastreifen warten, sie dürfen diesen nicht einfach blind überfahren. Autos sind nämlich nicht dazu verpflichtet, für einen Radfahrer anzuhalten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn du von deinem Fahrrad absteigst, und den Zebrastreifen zu Fuß überquerst, bist du ja wieder ein Fußgänger und musst somit vorgelassen werden.
6. Irrtum: Fahrräder dürfen nicht nebeneinander fahren
Auch wenn es die Autofahrer noch so ärgert, ein Gesetzt, das dies verbietet, gibt es nicht. Es ist zwar sicherer, wenn Radfahrer hintereinander fahren, doch müssen sie es nicht. Eine Regel gibt es allerdings: Fahrradfahrer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. In einer Fahrradstraße ist das Nebeneinanderfahren allerdings kein Problem!
Von Jana Fast
Weitere Informationen zu diesem Thema:
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/regeln-fuer-radfahrer
http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
1. Regel: Der Fahrradweg
Du denkst, dass du immer den Radweg benutzen musst? Falsch gedacht! Es ist sogar sicherer, auf der Fahrbahn zu fahren, denn dort können dich die Autofahrer besser sehen. Der Fahrradweg muss nur dann benutzt werden, wenn dies durch das blaue Radwegschild vorgeschrieben ist. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Sollte der Fahrradweg durch parkenden Autos, Mülltonnen oder andere Gegenstände versperrt sein, dann bist du ebenfalls dazu berechtigt, auf der Fahrbahn zu fahren.
Übrigens: Sollte auf der rechten Straßenseite kein Fahrradweg sein, dafür aber auf der linken, so darfst du den linken nicht benutzen. Denn genau wie auch für Autofahrer gilt für alle Fahrradfahrer das Rechtsfahrgebot.
2. Irrtum: Kopfhörer beim Fahrradfahren zu tragen ist verboten
Das stimmt zum Glück nicht. Es gibt kein Gesetz, dass das Musikhören während des Fahrradfahrens verbietet. Du musst nur darauf achten, dass du den Verkehr und eventuelle Geräusche wie das Hupen eines Autos oder die Sirenen eines Krankenwagens hören kannst. Genauso wie auch Autofahrer so dürfen also auch Radfahrer Musik hören.
3. Regel: Betrunken Fahrradfahren
Wer betrunken am Straßenverkehr teilnimmt, wird bestraft. Das trifft auch diejenigen, die nur auf zwei Rädern unterwegs sind. Misst die Polizei 1,6 Promille, dann ist sogar der Führerschein weg. Und dass, obwohl das Auto sicher in der Garage geparkt ist. Wenn du dabei erwischt worden bist, wie du betrunken Fahrrad gefahren bist, kann dir sogar der sogenannte Idiotentest (MPU) drohen.
4. Irrtum: Das Tragen eines Helmes ist Pflicht
Das Gesetz schreibt vor, dass Führer von Krafträdern wie Mofas, Mopeds und Motorrädern einen Helm tragen müssen. Fahrradfahrer findet man in dieser Liste nicht. Das bedeutet zwar, dass du keinen Helm tragen musst, zu deiner eigenen Sicherheit wird dies allerdings dringend empfohlen. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann kann es sein, dass deine Schadensansprüche gesenkt werden wenn du keinen Helm getragen hast. Ganz zu schweigen vom erhöhten Verletzungsrisiko, dass du in Kauf nimmst, wenn du ohne Helm unterwegs bist.
5. Regel: Fahrradfahrer und Zebrastreifen
Nur weil Fußgänger beim Überqueren eines Zebrastreifens „Vorfahrt“ haben, gilt das gleiche nicht auch für Radfahrer. Hier gilt die Regel: Fahrradfahrer müssen an einem Zebrastreifen warten, sie dürfen diesen nicht einfach blind überfahren. Autos sind nämlich nicht dazu verpflichtet, für einen Radfahrer anzuhalten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn du von deinem Fahrrad absteigst, und den Zebrastreifen zu Fuß überquerst, bist du ja wieder ein Fußgänger und musst somit vorgelassen werden.
6. Irrtum: Fahrräder dürfen nicht nebeneinander fahren
Auch wenn es die Autofahrer noch so ärgert, ein Gesetzt, das dies verbietet, gibt es nicht. Es ist zwar sicherer, wenn Radfahrer hintereinander fahren, doch müssen sie es nicht. Eine Regel gibt es allerdings: Fahrradfahrer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. In einer Fahrradstraße ist das Nebeneinanderfahren allerdings kein Problem!
Von Jana Fast
Weitere Informationen zu diesem Thema:
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/regeln-fuer-radfahrer
http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
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