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Seit dem der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ersetzt hat muss eigentlich jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Ob und wie viel Geräte vorhanden sind spielt demnach keine Rolle mehr. Ob dies gerecht ist, denen gegenüber die auch ohne Fernsehen und Radio auskommen, sei mal dahingestellt, denn der Beitrag gilt für jeden, Befreiungsmöglichkeiten gibt es wenige. Man muss taub und blind sein, oder staatliche Leistungen beziehen: Wie auch BAföG!
Richtig: Studenten sind in der glücklichen Lage sich von den Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen! Voraussetzung hierfür ist der Bezug von Bafög und eine eigene Bleibe.
So funktioniert es!
Wer seine Bafög-Bewilligung bekommen hat, sollte unverzüglich aktiv werden und einen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice stellen. Auf der Website kann man sich ein entsprechendes Formular downloaden und es anschließend ausgefüllt zurückschicken. Dazu muss eine beglaubigte Kopie des Bafög-Bescheides hinzugefügt werden. Um Überschneidungen zu vermeiden sollte der Antrag möglichst zeitig gestellt werden. Spätestens zwei Monate nach Bewilligung des Bafög, ansonsten kann es dazu kommen das trotzdem gezahlt werden muss, und die Befreiung erst ab dem Monat gelten der der Antragstellung folgt. Die Befreiung gilt dann solange wie die Bewilligung von Bafög gilt.
Wenn Studenten mit einer Befreiung von dem Rundfunkbeitrag in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, so müssen sie auch hier keinen Anteil am Beitrag zahlen. In diesem Falle wird der Beitrag, der ja pro Wohnung entrichtet werden muss, von einem anderen Bewohner der keine Befreiung hat, eingefordert.
Von Natascha N.
Richtig: Studenten sind in der glücklichen Lage sich von den Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen! Voraussetzung hierfür ist der Bezug von Bafög und eine eigene Bleibe.
So funktioniert es!
Wer seine Bafög-Bewilligung bekommen hat, sollte unverzüglich aktiv werden und einen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice stellen. Auf der Website kann man sich ein entsprechendes Formular downloaden und es anschließend ausgefüllt zurückschicken. Dazu muss eine beglaubigte Kopie des Bafög-Bescheides hinzugefügt werden. Um Überschneidungen zu vermeiden sollte der Antrag möglichst zeitig gestellt werden. Spätestens zwei Monate nach Bewilligung des Bafög, ansonsten kann es dazu kommen das trotzdem gezahlt werden muss, und die Befreiung erst ab dem Monat gelten der der Antragstellung folgt. Die Befreiung gilt dann solange wie die Bewilligung von Bafög gilt.
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