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06. Juni 2016
Steuererklärung für Studenten – So spart ihr euch viel Geld und Frust!
Steuererklärung. Allein das Wort jagt den meisten Menschen schon einen eiskalten Schauer über den Rücken. Viele Zahlen, viel Hin-und-Her mit dem Finanzamt, viel Frust und jede Menge verlorene Zeit… Und das alles für… Ja, für was eigentlich? Wir erklären euch, was ihr wirklich vom Finanzamt erstattet bekommt, ob sich die ganze Arbeit überhaupt lohnt und wie ihr ganz ohne Frust durch eure erste Steuererklärung kommen könnt.
Wer noch nie eine Steuererklärung gemacht hat, der denkt dabei vermutlich zuerst einmal an die Berge von Zetteln, die früher immer über dem gesamten Esstisch ausgebreitet wurden und das stundenlange Geschimpfe des Vaters, ob der vielen Arbeit. Aber keine Angst; das muss gar nicht sein! Inzwischen gibt es nämlich zahlreiche Computerprogramme, die euch die Arbeit wesentlich leichter machen können. Und auch, wer seine Steuererklärung lieber ganz altmodisch per Hand machen möchte, muss dies keineswegs in Frust und immensen Zeitverlust ausarten lassen.
Außerdem gilt: Wer alles richtig macht, der kann am Ende, quasi als kleine Entschädigung für die ganze Arbeit, richtig viel Geld zurück bekommen! Werft eure Vorurteile also über Bord und macht euch Schritt für Schritt an eure erste Steuererklärung – Es lohnt sich!
Wer muss wann eine Steuererklärung einreichen?
Es muss natürlich nicht jeder eine Steuererklärung abgeben. Wenn du allerdings mehrere Arbeitgeber hast, im vergangenen Jahr unversteuerte Einkünfte über 410 € bekommen hast, ein Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, du Lohnersatzleistungen (wie beispielsweise Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitsgeld) bekommen hast oder in einer Ehe lebst, in der beide Partner in Steuerklasse IV oder einer in Steuerklasse V ist, bist du sogar verpflichtet eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Aber auch wer per Gesetz nicht zur Pflichtgruppe gehört, sollte sich die Möglichkeit der Steuerrückerstattung nicht durch die Finger gehen lassen. Gerade dann, wenn ihr frisch verheiratet seid, könnt ihr nämlich einiges an Geld erstattet bekommen. Gleiches gilt übrigens auch für diejenigen unter euch, die einen langen Anfahrtsweg zur Arbeit auf sich nehmen müssen.
Was muss ich alles einreichen und welche Fristen sind mir gesetzt?
Der 31. Mai ist der Tag, bis zu dem ihr eure Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben müsst. Bei einer schweren Erkrankung kann diese Frist gegebenenfalls verlängert werden – in den meisten Fällen jedoch nicht. Lediglich wer einen Steuerberater zu Hilfe nimmt, darf sich bis zum 31. Dezember Zeit lassen.
Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums könnt ihr euch alle notwendigen Formulare herunterladen. Über das kostenlose, amtliche Programm „Elster“ könnt ihr eure Steuererklärung darüber hinaus ganz einfach ausfüllen und abgeben.
In jedem Fall benötigt ihr hierfür jedoch eure Steuer-Identifikationsnummer, eure letzte Jahreslohnbestätigung und alle anderen absetzbaren Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge. Darüber hinaus solltet ihr auch die Belege für Sonderausgaben (wie Versicherungen und Spenden), medizinische Ausgaben und Werbungskosten (zusätzliche Beträge, die durch euren Arbeitsplatz entstanden sind) bereithalten.
Werbungskosten – So könnt ihr Kleidung, Zweitstudium und Umzüge absetzen
Am meisten Geld könnt ihr meist durch die sogenannten „Werbungskosten“ zurückerhalten. Absetzbar sind hierbei zum Beispiel jene Kosten, die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstanden sind. Auch ein Zweitstudium, Fortbildungs- und Bewerbungskosten und in manchen Fällen sogar Berufskleidung, PCs oder Fachliteratur fallen unter diese Rubrik. Aber Vorsicht: Die Kostenaufstellung lohnt sich nur dann, wenn euer Pauschalbetrag die 1.000€ Marke überschritten hat. Ansonsten ist eure ganze Arbeit am Ende für die Katz.
Was sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen?
Sonderausgaben sind nichts anderes als Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise die gesetzlichen Renten-, Kranken und Pflegeversicherungen. Mit bis zu 6.000€ sind auch euer Erststudium oder eure erste Ausbildung absetzbar. Allerdings werden Sonderausgaben immer nur mit den Einkünften des betreffenden Jahres verrechnet, sodass Studenten meistens gar keine Steuern erstattet bekommen. Der zu überschreitende Pauschalbetrag bei diesen Ausgaben liegt übrigens bei 36 €.
Neben den Sonderausgaben könnt ihr allerdings auch Geld für außergewöhnliche Belastungen, wie Arztkosten, Medikamente und Sehhilfen, zurückbekommen. Hierfür müssen die Kosten jedoch die zumutbare Eigenbelastung von (je nach Verdienst) 5-7% überschreiten.
Wer zur Miete wohnt, aber die Kosten für die Reinigung des Hausflurs oder der Gartenpflege bezahlen muss, kann diese darüber hinaus im Mantelbogen der Steuererklärung als „Dienstleistung“ aufführen. Auch eure privaten Renovierungskosten lassen sich unter dem Punkt „Steuerermäßigungen“ absetzen.
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Sobald ihr alle Formulare ausgefüllt und abgeschickt habt, heißt es erstmal: Warten. Bis zu acht Wochen können nämlich vergehen, ehe ihr Post vom Finanzamt bekommt. Prüft den enthaltenden Steuerbescheid aber unbedingt noch einmal gründlich, anstatt euch einfach nur über das Geld zu freuen. Denn auch das Finanzamt kann einmal einen Fehler machen.
Hilfe bei der Steuererklärung
Wer sich trotz allem noch immer nicht ganz wohl beim Thema Steuererklärung fühlt, der kann sich natürlich auch Hilfe holen. Am besten eignen sich dafür eure Eltern oder ein Steuerberater. Ihr könnt jedoch auch im Internet nach Programmen suchen, die die Steuererklärung für euch übernehmen. Nach und nach werdet ihr so in ein paar Jahren auch ganz alleine durch den Steuerdschungel finden. Denn wie bei Klausuren gilt auch bei der Steuererklärung: Was Anfangs erstmal sehr schwierig klingt, ist letzten Endes gar nicht so schlimm!
Von Sarah Kleemeye
Wieso Steuererklärung? Ich bin doch Student!Kommentar: Wunderbar, Du möchtest einen Kommentar zu "Steuererklärung für Studenten – So spart ihr euch viel Geld und Frust!" schreiben.
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