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Jobben neben dem Studium – Tipps für Studenten
Das Leben als Student ist nicht gerade günstig. Bei den monatlichen Ausgaben für Bücher, Lebenshaltung, Miete und Freizeit kommen bis zu 700 Euro zusammen. Das BAföG alleine reicht da meist nicht aus. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Studierende neben dem Studium arbeiten zu gehen. Die Zeit, um während des Studiums zu jobben, ist bei einigen sehr begrenzt. Selbst in den Semesterferien müssen Hausarbeiten angefertigt und Praktika absolviert werden. Ist dies der Fall, bleibt einem eigentlich nur noch eine Stelle in Teil- oder Vollzeit.
Während dem Studium jobben – Ist das überhaupt möglich?
Im Idealfall passen die Tätigkeiten in deinem Job oder die Branche zu deinem Studiengang. Du kannst vor beenden deines Studiums Berufserfahrungen sammeln und evtl. sogar hilfreiche Kontakte für den späteren Berufseinstieg knüpfen.
Aber wir wissen alle, „das Leben ist kein Ponyhof“ und in den meisten Fällen tritt der Idealfall nicht ein. Man benötigt oft direkt nach Studienbeginn einen Job, um seine laufenden Kosten decken zu können. Wenn ein Student/in mit der Fachrichtung Mode einen Job beim Supermarkt um die Ecke bekommen kann, nimmt er/sie ihn auch.
Die Grenze von 20 Stunden pro Woche darf von Studierenden, die während ihres Studiums und der Vorlesungszeit jobben gehen, nicht überschritten werden. Überschreitet ihr diese Angabe, kommen in Zukunft wieder Sozialversicherungsbeiträge auf euch zu. Die Höhe eures Einkommens ist hierbei unrelevant.
Ausnahmen:
• In den Semesterferien, also in der vorlesungsfreien Zeit, könnt ihr auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ihr solltet jedoch darauf achten, dass es bei 26 Wochen pro Jahr (182 Tage) bleibt. Überschreitet ihr diese Zeit, gehört ihr nicht mehr zur Gruppe Student/in, sondern werdet dann als Arbeitnehmer eingruppiert. Ihr seid somit (rückwirkend) versicherungspflichtig. Nicht abängig vom Einkommen.
• Arbeitet ihr in der Vorlesungszeit meistens am Wochenende, abends oder nachts, dann dürft ihr auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Studium und arbeiten: Welches Beschäftigungsverhältnis passt zu dir?
Dir stehen als Student 3 Arten der Beschäftigung zur Verfügung. Der Unterschied liegt bei den Sozialversicherungsabgaben, den Steuern und der Höhe des Einkommens.
Minijob - bis 450 Euro/Monat
Du fällst in die Kategorie Minijob, wenn du monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienst und während des Studiums, also in der Vorlesungszeit, jobbst. Bei dieser geringfügigen Beschäftigung müssen weder Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung von dir gezahlt werden. Nur die Beiträge zur Rentenversicherung werden abgezogen. Kommst du allerdings mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld über die Grenze von 450 Euro, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Du darfst monatlich bis zu 400 Euro (brutto) zum BAföG dazuverdienen, ohne das dir etwas gestrichen wird.
Midijob - bis 850 Euro/Monat
Man spricht von einem Midijob, wenn du zwischen 450,01 und 850,00 Euro verdienst. Die zu zahlenden Beiträge an die Rentenversicherung richten sich hier nach der Höhe deines Einkommens. Auch die Lohn- bzw. Einkommenssteuer kommt in diesem Fall auf dich zu. Wenn du weiterhin regelmäßig zu deinen Vorlesungen gehst und dich an die oben genannte 20 Stunden Regelung hältst, fallen für dich keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Solltest du also mit deinem Nebenjob-Einkommen über 450 Euro liegen, verfällt deine beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenkasse und du wirst pflichtversichert.
In den Semesterferien jobben
Möchtest du nur in den Semesterferien jobben, werden dir keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. Arbeitest du in diesem Job länger als 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr, können zusätzlich die Beiträge zu Rentenversicherung wegfallen. Voraussetzung hierfür ist ein befristeter Vertrag.
Arbeiten neben der Stipendiat-Förderung
Wenn du in deinem Studium durch ein Stipendium unterstützt wirst, musst du folgendes beachten:
• Möchtest du neben der Förderung arbeiten geben, darfst du bis zu 400 Euro (brutto) monatlich verdienen, sonst wird dein Einkommen auf dein Stipendium angerechnet.
• Bist du als Student selbstständig, was zum Beispiel bei einem Job als Promoter der Fall wäre, dürftest du nur 324 Euro (brutto) neben dem Stipendium dazuverdienen, damit dir dein volles Stipendium bleibt.
Jobben im Studium – Hältst du der Doppelbelastung stand?
Wenn du gerne neben dem Studium arbeiten gehen möchtest, um deine finanzielle Situation zu verbessern, solltest du dich mit folgenden Aussagen auseinandersetzen:
• Ich habe mich ausreichend mit meinem Studium beschäftigt und weiß, was von mir erwartet wird.
• Ich habe einen genauen Zeitplan und weiß, wann und wie lange ich neben dem Studium jobben kann.
• Neben dem Job und dem Studium komme ich selber nicht zu kurz. Ich habe genügend Zeit für meine Hobbies, Freunde, Partnerschaft und zum Entspannen.
• Ich weiß, wie ich meine Prioritäten zu setzen habe.
• Ich kenne meine Ziele hinsichtlich Beruf und Studium.
• Ich kann mich gut selbst organisieren, motivieren und managen.
• Die von mir benötigte und eingeplante Zeit für Studium und Job erachte ich als realistisch.
Es ist sehr wichtig seine Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Die Priorität im Studium sollte das studieren und nicht das jobben sein. Dass du finanziell gut aufgestellt sein möchtest, um dir nicht ständig über die Bezahlung der nächsten Rechnung Gedanken machen zu müssen, ist verständlich. Vernachlässige aber nicht das Studium für einen Nebenjob. Das Geld verdienen kommt noch früh genug. Im Vordergrund steht allerdings erstmal das Studium abzuschließen, denn das kann dir niemand mehr nehmen.
Von Nadine Lessing
Das Leben als Student ist nicht gerade günstig. Bei den monatlichen Ausgaben für Bücher, Lebenshaltung, Miete und Freizeit kommen bis zu 700 Euro zusammen. Das BAföG alleine reicht da meist nicht aus. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Studierende neben dem Studium arbeiten zu gehen. Die Zeit, um während des Studiums zu jobben, ist bei einigen sehr begrenzt. Selbst in den Semesterferien müssen Hausarbeiten angefertigt und Praktika absolviert werden. Ist dies der Fall, bleibt einem eigentlich nur noch eine Stelle in Teil- oder Vollzeit.
Während dem Studium jobben – Ist das überhaupt möglich?
Im Idealfall passen die Tätigkeiten in deinem Job oder die Branche zu deinem Studiengang. Du kannst vor beenden deines Studiums Berufserfahrungen sammeln und evtl. sogar hilfreiche Kontakte für den späteren Berufseinstieg knüpfen.
Aber wir wissen alle, „das Leben ist kein Ponyhof“ und in den meisten Fällen tritt der Idealfall nicht ein. Man benötigt oft direkt nach Studienbeginn einen Job, um seine laufenden Kosten decken zu können. Wenn ein Student/in mit der Fachrichtung Mode einen Job beim Supermarkt um die Ecke bekommen kann, nimmt er/sie ihn auch.
Die Grenze von 20 Stunden pro Woche darf von Studierenden, die während ihres Studiums und der Vorlesungszeit jobben gehen, nicht überschritten werden. Überschreitet ihr diese Angabe, kommen in Zukunft wieder Sozialversicherungsbeiträge auf euch zu. Die Höhe eures Einkommens ist hierbei unrelevant.
Ausnahmen:
• In den Semesterferien, also in der vorlesungsfreien Zeit, könnt ihr auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ihr solltet jedoch darauf achten, dass es bei 26 Wochen pro Jahr (182 Tage) bleibt. Überschreitet ihr diese Zeit, gehört ihr nicht mehr zur Gruppe Student/in, sondern werdet dann als Arbeitnehmer eingruppiert. Ihr seid somit (rückwirkend) versicherungspflichtig. Nicht abängig vom Einkommen.
• Arbeitet ihr in der Vorlesungszeit meistens am Wochenende, abends oder nachts, dann dürft ihr auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Studium und arbeiten: Welches Beschäftigungsverhältnis passt zu dir?
Dir stehen als Student 3 Arten der Beschäftigung zur Verfügung. Der Unterschied liegt bei den Sozialversicherungsabgaben, den Steuern und der Höhe des Einkommens.
Minijob - bis 450 Euro/Monat
Du fällst in die Kategorie Minijob, wenn du monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienst und während des Studiums, also in der Vorlesungszeit, jobbst. Bei dieser geringfügigen Beschäftigung müssen weder Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung von dir gezahlt werden. Nur die Beiträge zur Rentenversicherung werden abgezogen. Kommst du allerdings mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld über die Grenze von 450 Euro, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Du darfst monatlich bis zu 400 Euro (brutto) zum BAföG dazuverdienen, ohne das dir etwas gestrichen wird.
Midijob - bis 850 Euro/Monat
Man spricht von einem Midijob, wenn du zwischen 450,01 und 850,00 Euro verdienst. Die zu zahlenden Beiträge an die Rentenversicherung richten sich hier nach der Höhe deines Einkommens. Auch die Lohn- bzw. Einkommenssteuer kommt in diesem Fall auf dich zu. Wenn du weiterhin regelmäßig zu deinen Vorlesungen gehst und dich an die oben genannte 20 Stunden Regelung hältst, fallen für dich keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Solltest du also mit deinem Nebenjob-Einkommen über 450 Euro liegen, verfällt deine beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenkasse und du wirst pflichtversichert.
In den Semesterferien jobben
Möchtest du nur in den Semesterferien jobben, werden dir keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. Arbeitest du in diesem Job länger als 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr, können zusätzlich die Beiträge zu Rentenversicherung wegfallen. Voraussetzung hierfür ist ein befristeter Vertrag.
Arbeiten neben der Stipendiat-Förderung
Wenn du in deinem Studium durch ein Stipendium unterstützt wirst, musst du folgendes beachten:
• Möchtest du neben der Förderung arbeiten geben, darfst du bis zu 400 Euro (brutto) monatlich verdienen, sonst wird dein Einkommen auf dein Stipendium angerechnet.
• Bist du als Student selbstständig, was zum Beispiel bei einem Job als Promoter der Fall wäre, dürftest du nur 324 Euro (brutto) neben dem Stipendium dazuverdienen, damit dir dein volles Stipendium bleibt.
Jobben im Studium – Hältst du der Doppelbelastung stand?
Wenn du gerne neben dem Studium arbeiten gehen möchtest, um deine finanzielle Situation zu verbessern, solltest du dich mit folgenden Aussagen auseinandersetzen:
• Ich habe mich ausreichend mit meinem Studium beschäftigt und weiß, was von mir erwartet wird.
• Ich habe einen genauen Zeitplan und weiß, wann und wie lange ich neben dem Studium jobben kann.
• Neben dem Job und dem Studium komme ich selber nicht zu kurz. Ich habe genügend Zeit für meine Hobbies, Freunde, Partnerschaft und zum Entspannen.
• Ich weiß, wie ich meine Prioritäten zu setzen habe.
• Ich kenne meine Ziele hinsichtlich Beruf und Studium.
• Ich kann mich gut selbst organisieren, motivieren und managen.
• Die von mir benötigte und eingeplante Zeit für Studium und Job erachte ich als realistisch.
Es ist sehr wichtig seine Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Die Priorität im Studium sollte das studieren und nicht das jobben sein. Dass du finanziell gut aufgestellt sein möchtest, um dir nicht ständig über die Bezahlung der nächsten Rechnung Gedanken machen zu müssen, ist verständlich. Vernachlässige aber nicht das Studium für einen Nebenjob. Das Geld verdienen kommt noch früh genug. Im Vordergrund steht allerdings erstmal das Studium abzuschließen, denn das kann dir niemand mehr nehmen.
Von Nadine Lessing
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