Wartesemester: was als Wartezeit anerkannt wird
25. März 2011
Nicht immer hat man das Glück, sofort einen Platz im Wunschstudiengang zu bekommen; mal liegt es an der Note, ein anderes Mal ist der Studiengang zu überlaufen. In diesem Fall muss man ein bisschen Wartezeit einplanen, die hinterher jedoch bei der erneuten Bewerbung angerechnet werden kann. So bekam schon manch einer seinen Studienplatz über viele angesammelte Wartesemester.
Doch was genau zählt eigentlich als Wartezeit und was nicht? Darf ich in der Wartezeit etwa nichts tun außer warten? Nichts tun sollte man auf keinen Fall und die Zeit stattdessen sinnvoll nutzen. Mit dem Wegfall der Wehrpflicht können die Herren der Schöpfung keine Wartesemester über Wehr- oder Zivildienst ansammeln. Die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr zu machen, bietet sich aber weiterhin an, sowohl für Männer als auch Frauen.
Eine Berufsausbildung oder verschiedene Praktika, die in Zusammenhang mit dem Wunschstudiengang stehen sind ebenfalls sinnvolle Beschäftigungen, mit denen man die Wartezeit auf den Studienplatz überbrücken kann. Einfach nur Jobben, um am Ende etwas Geld auf der hohen Kante zu haben, ist natürlich auch möglich.
Berufstätige, die nach dem Abitur eine Ausbildung begonnen haben und nun arbeiten und während dieser Zeit niemals an einer Uni eingeschrieben waren, haben es leicht. Die gesamte Zeit seit dem Abitur wird ihnen als Wartezeit angerechnet. Dementsprechend gut sind die Chancen für sie, über die Wartesemester an einen Studienplatz zu kommen.
Wer sich allerdings entscheidet, erst mal etwas anderes zu studieren, hat Pech gehabt. Wer in einer Hochschule immatrikuliert ist, ob er wirklich studiert oder damit nur die Zeit überbrücken will, kann dieses Semester nicht mehr als Wartesemester anerkennen lassen.
Doch was genau zählt eigentlich als Wartezeit und was nicht? Darf ich in der Wartezeit etwa nichts tun außer warten? Nichts tun sollte man auf keinen Fall und die Zeit stattdessen sinnvoll nutzen. Mit dem Wegfall der Wehrpflicht können die Herren der Schöpfung keine Wartesemester über Wehr- oder Zivildienst ansammeln. Die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr zu machen, bietet sich aber weiterhin an, sowohl für Männer als auch Frauen.
Eine Berufsausbildung oder verschiedene Praktika, die in Zusammenhang mit dem Wunschstudiengang stehen sind ebenfalls sinnvolle Beschäftigungen, mit denen man die Wartezeit auf den Studienplatz überbrücken kann. Einfach nur Jobben, um am Ende etwas Geld auf der hohen Kante zu haben, ist natürlich auch möglich.
Berufstätige, die nach dem Abitur eine Ausbildung begonnen haben und nun arbeiten und während dieser Zeit niemals an einer Uni eingeschrieben waren, haben es leicht. Die gesamte Zeit seit dem Abitur wird ihnen als Wartezeit angerechnet. Dementsprechend gut sind die Chancen für sie, über die Wartesemester an einen Studienplatz zu kommen.
Wer sich allerdings entscheidet, erst mal etwas anderes zu studieren, hat Pech gehabt. Wer in einer Hochschule immatrikuliert ist, ob er wirklich studiert oder damit nur die Zeit überbrücken will, kann dieses Semester nicht mehr als Wartesemester anerkennen lassen.
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aktuelle Kommentare
von Helge | 26. März 2011
Man sollte noch hinzufügen, dass man sogar während der Wartezeit studieren darf und trotzdem Wartesemester angerechnet bekommt. Jedenfalls dann, wenn man an einer Uni im Ausland eingeschrieben ist (Quelle: Wartesemester.de).
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