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Viele Arbeitnehmer fragen sich vor der ersten Steuererklärung ob sie diese überhaupt ausfüllen und einreichen müssen.
Grundsätzlich müssen in Deutschland lebende Personen nur dann Steuererklärungen einreichen, wenn sie mehr als 7 664 € im Jahr an Einkünften aus selbstständiger Arbeit haben. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Grundfreibetrag auf 15 329 €.
Jedoch erzielen die meisten Personen in Deutschland ihr Einkommen aus einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis, dies ist separat geregelt. Verdienen Sie mehr als 410 € im Monat, oder haben Sie für mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig in einem Kalenderjahr gearbeitet, so sind Sie steuerpflichtig. Haben Sie im Laufe des Jahres Lohn- und Entgeltersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie Elterngeld, Arbeitsgeld etc., in Höhe von mehr als 410 € erhalten, so sind Sie ebenfalls abgabepflichtig. Auch wenn Sie Entschädigungen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt besteuert worden ist müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen.
Pauschalbeträge lösen ebenfalls eine Abgabepflicht aus, beispielsweise wenn Ihnen ein Freibetrag in Form einer Pendlerpauschale in die Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
Ehepaare haben eine Abgabepflicht, wenn beide ein Einkommen haben und einer von beiden der Steuerklasse V oder VI zugeteilt ist. Zu den Abgabepflichtigen gehören auch geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eltern, die eine Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags oder Behindertenpauschbetrags in einem anderen Verhältnis als je 50% beantragt haben. Außerdem sind Sie steuerpflichtig wenn Ihre Ehe sich im Laufe des Veranlagungszeitraums aus irgendwelchen Gründen beendet wurde und Sie oder der ehemalige Partner in diesem Zeitraum wieder geheiratet haben.
Sie müssen auch eine Steuererklärung abgeben, sollte Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet haben ohne auf Ihr früheres Dienstverhältnis des Kalenderjahres Rücksicht zu nehmen.
Wichtig, beachten Sie auch Ihre sonstigen Bezüge, zu denen insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen zählen, wie Weihnachtsgeld und Boni.
Freiwillig die Steuerklärung abgeben?
Es kann sich für den Arbeitnehmer auch lohnen freiwillig eine Steuerklärung abzugeben, also wenn er gar nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Dies könnte der Fall sein wenn:
•??? Sie im letzten Jahr Nachwuchs bekommen haben.
•??? Sie im letzten Jahr geheiratet haben.
•??? Sie im laufenden Jahr haushaltsnahe Dienstleistungen bezogen und bezahlt haben.
•??? Sie in eine günstigere Steuerklasse gewechselt sind, Ihr Arbeitgeber dies jedoch noch nicht berücksichtigt hat.
•??? Ihre Werbungskosten höher sind als der Pauschalbetrag von 920 €.
•??? Sie Versicherungs- oder Altersvorsorgeausgaben getätigt haben.
•??? Sie nicht das ganze Jahr über in einem Arbeitsverhältnis waren, und nur eine kurze Zeit auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben.
•??? Sie erhebliche außergewöhnliche Belastungen zu tragen hatten.
•??? Ihre Sonderausgaben den Pauschalbetrag übersteigen.
Setzen Sie Ihren privaten Computer steuerlich ab
Computer können als Arbeitsmittel grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, jedoch unterliegt dies einer prozentualen Aufteilung. Ihr Arbeitgeber muss dem Finanzamt bescheinigen, dass Sie Ihren privaten Computer auch beruflich oder betrieblich nutzen. So sollte es Ihnen möglich sein mindestens 50% der Kosten steuerlich abzusetzen.
Steuertipps für Pendler
Kosten die für die Fahrten zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Arbeitsplatz entstehen können Sie als Werbungskosten abziehen. Dies wird in Form der Entfernungs- oder Pendlerpauschale, unabhängig vom Verkehrsmittel und den tatsächlich entstandenen Kosten, mit 0,30 € für jeden Entfernungskilometer pro Arbeitstag für eine einfache Entfernung berechnet. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Sie jede Woche eine Fahrt zu Ihrer Familie mit 0,30 € pro Kilometer zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Beschäftigungsort absetzen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so liegen Ihre tatsächlichen Kosten wahrscheinlich über dem was Sie anhand der Entfernungspauschale absetzen können. Dann dürfen Sie jedoch den Betrag, der die Entfernungspauschale übersteigt, als Werbungskosten abziehen.
Setzen Sie Ihren Zweithaushalt steuerlich ab
Ist Ihr neuer Job zu weit von Ihrer Wohnung entfernt und sind Sie demnach gezwungen ein zweite Wohnung in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes zu beziehen, können Sie diese zusätzlichen Kosten als Werbungskosten absetzen. Das heißt, zur Pendlerpauschale kommen in Ihrer Steuererklärung auch Miete, jegliche Umzugs- und Renovierungskosten der neuen Wohnung, sowie Verpflegungskosten der ersten drei Monate hinzu. Sie können sogar die Fahrtkosten für die Wohnungssuche geltend machen. Für die finanzamtliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung brauchen Sie einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt, dies ist in der Regel der erste Wohnsitz. Ist Ihr Umzug privat veranlasst, können Sie zwar keine Werbungskosten abziehen, jedoch können Sie eine Steuerermäßigung in Form einer haushaltsnahen Dienstleistung von bis zu 600 € bekommen, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben.
Setzen Sie Telefon- und Internetgebühren steuerlich ab
Telefon- und Internetgebühren können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen wenn Sie dem Finanzamt eine Begründung, beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. So können Sie 20 % der Rechnung, aber maximal 20 € pro Monat absetzen. Wollen Sie mehr als 20 € angeben, müssen Sie jedes Gespräch einzeln nachweisen.
Gesundheitskosten steuerlich absetzen
Entstandene Ausgaben zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit sind klassische außergewöhnliche Belastungen und können deshalb auch als solche abgesetzt werden, sofern Sie etwaige Krankenkassen-, Arbeitgeber- und Beihilfestellenerstattungen von Ihren Ausgaben abgezogen haben, denn nur Ihr Eigenanteil ist ausschlaggebend. Steuermindernd geltend machen können Sie dann folgende Kosten:
•??? Heilpraktiker
•??? Alternative Heilmethoden, sofern notwendig
•??? Ärztlich verordnete Hilfsmittel wie orthopädische Stühle, Brillen, Schuheinlagen etc.
•??? Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt etc.
•??? Krankenhausbehandlungen
•??? Kuraufenthalte
•??? Ärztlich verordnete Medikamente und deren Rezeptgebühren
•??? Arzt- und Zahnarztgebühren einschließlich Ausgaben für IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)
Außerdem kann Ihr Arbeitgeber Ihnen pro Jahr Leistungen oder Zuschüsse im Wert von 500 € für Ihre Gesundheit steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, sofern er dies neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn tut (und nicht Ihr Gehalt umwandelt). Diese Leistungen und Zuschüsse müssen jedoch den Anforderungen der §§ 20, 20a Sozialgesetzbuch V entsprechen. Das heißt, es muss sich um Beiträge für spezielle Gesundheitsfördernde oder Krankheitsvorbeugende Programme handeln. Eine Fitnessstudiomitgliedschaft beispielsweise fällt nicht in diesen Bereich, da es sich um Qualifizierte Anbieter gesundheitsorientierter Maßnahmen handeln muss.
Steuerklassenwechsel für Elterngeld?
Erziehende Elternteile haben jetzt für Kinder die ab 2007 geboren wurden einen Anspruch auf Elterngeld. Generell beträgt das Elterngeld 67 % Ihres Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1 800 € im Monat. Ein Steuerklassenwechsel, beispielsweise während der Schwangerschaft, ist laut Bundessozialgericht bei der Messung des Elterngeldes zu berücksichtigen. Im Laufe eines Jahres können Arbeitnehmerehepaare einmal ohne Grund bis spätestens 30.11. die Steuerklasse wechseln. Vor Beginn des Jahres kann beliebig oft grundlos gewechselt.
Unfall- und Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten absetzen
Wenn Sie eine Unfall- oder Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben sollten Sie versuchen die Beiträge anteilig als Werbungskosten abzusetzen, dafür ist es empfehlenswert Ihre Versicherungsbeiträge in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufzuteilen, sofern Ihre Versicherung private und berufliche Risiken abdeckt. Denn falls Sie keine besondere Versicherungsbescheinigung vorlegen können, aus der der Beitragsanteil bezogen auf Ihr berufliches Risiko hervorgeht, wird das Finanzamt Ihnen im Falle eines beruflichen Unfalls 50% anerkennen. Mit einer Bescheinigung und einer Kalkulation der Versicherung kann der anerkannte Betrag erheblich höher sein. Personen, die im öffentlichen Dient tätig sind, können auch die Kosten von Diensthaftpflichtversicherungen absetzen.
Jegliche Arbeitsmittel sind steuerlich absetzbar
Sofern Sie einen Gegenständ überwiegend für berufliche Zwecke nutzen, kann dieser ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein. Typische Arbeitsmittel sind Schreibtisch, Bücherregal, Computer, Aktentasche etc. Bei einem Anschaffungspreis von nicht mehr als 410 € netto pro Arbeitsmittel können Sie diesen inklusive Umsatzsteuer sofort in voller Höhe steuerlich absetzen. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht notwendig. Auch Wirtschaftsgüter die Sie zunächst privat genutzt oder geschenkt bekommen haben, lassen sich als Werbungskosten abziehen, sofern diese zu einem Arbeitsmittel umgewidmet wurden und somit nun einem steuerlich relevanten Bereich zuzuordnen sind. Das Finanzamt wird wahrscheinlich von Ihnen einen Nachweis der ursprünglichen Anschaffungskosten dieser Arbeitsmittel verlangen.
Steuerliches Absetzen von Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können nur als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Weisen Sie Ihre Steuerberatungskosten durch eine aufgeschlüsselte Rechnung nach, denn Pauschal können bis zu 50 % steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für Beiträge bis zu 100 €, auch bei gemischten Steuerberatungskosten, können Sie den vollen Betrag als Werbungskosten abziehen. Dies gilt für Steuersoftware und -fachliteratur, wie auch für Steuerberater und die mit der Beratung verbundenen Nebenkosten.
Sind Ihre Privatverkäufe steuerpflichtig?
Wenn Sie Gegenstände aus Ihrem Privatvermögen über Internetauktionen oder Zeitungsannoncen verkaufen, sollten Sie vorsichtig sein. Zwar erzielen Sie mit solchen Geschäften nicht unbedingt steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte, auch wenn Sie dies öfter tun. Es kann jedoch durchaus sein, dass Sie als Privatperson genauer überwacht werden, wenn Sie viel über das Internet verkaufen. Deshalb dokumentieren Sie Ihre Erlöse und weisen Sie nach das alles gebraucht war. Sie können auch Vergleichspreise ermitteln. In der Regel findet das Finanzamt recht schnell heraus ob Sie mit diesen Verkäufen wirklich einen nennenswerten Gewinn erzielen. Bleibt das Finanzamt jedoch, trotz Ihrer Nachweise, bei der Ansicht Ihre Tätigkeit sei Gewerblich, so können Sie gegebenenfalls bei einem Veräußerungsverlust, diesen Verlust mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnen.
Steuerlicher Vorteil bei Haushaltshilfen
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben oft nur wenig Zeit sich um den Haushalt zu kümmern. Putzen, Waschen, Einkaufen und die Gartenarbeit kommen schnell zu kurz. Für diese Tätigkeiten müssen Sie jedoch nicht extra jemanden einstellen, denn es gibt auch selbstständige Unternehmen, die man für diese und andere Aufgaben rund um den Haushalt, die normalerweise von dessen Mitgliedern erledigt werden, beauftragen kann. 20 % der Kosten für ein solches Unternehmen, jedoch maximal 4 000 € können Sie in Form einer Steuerermäßigung fördern lassen. Um diese Ausgaben für Ihre Steuererklärung nachzuweisen genügen eine Rechnung und der Nachweis dass Sie den Betrag dem Dienstleister überwiesen haben.
Setzen Sie Handwerker von der Steuer ab
Die durch die Beauftragung eines Handwerkers entstandenen Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben um einen Steuerbonus zu bekommen. Bezuschusst werden in dieser Hinsicht Instandhaltungskosten sowie Modernisierungsmaßnahmen mit 20 Prozent der Kosten von Maximal 6 000 €. Es empfiehlt sich die Rechnung vom Handwerker sofort in Material und Lohnkosten aufzuteilen, da nur letztere begünstigt werden. Sie brauchen einen Beleg Ihrer Bank um diese Zahlung nachzuweisen, zahlen Sie auf keinen Fall bar, und lassen Sie sich eine offizielle Rechnung ausstellen. Auch wenn Sie die Überweisungsbelege nicht sofort zusammen mit der Steuererklärung einreichen müssen hat das Finanzamt das Recht die Belege nachzufordern.
Verrechnen Sie Spekulationsverluste mit -gewinnen
Verkaufen Sie ein Gebrauchsgut, wie beispielsweise Ihren Gebrauchtwagen, innerhalb der Spekulationsfrist, so können Sie den dabei erzielten Verlust mit Spekulationsgewinnen, beispielsweise aus Aktienverkäufen steuerwirksam verrechnen. Dabei ist es egal, ob Sie Ihr Auto, Ihren Fernseher oder Ihren Verlobungsring verkaufen. Solange es sich um einen kurzfristigen Verkauf von Gebrauchsgütern handelt erzielen Sie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit steuerwirksame Spekulationsverluste.
Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen
Oftmals erzielt nur ein Partner einer Partnerschaft ein vernünftiges Einkommen und zahlt dann Unterhalt an den anderen Partner. Wenn Sie Unterhalt an Ihre(n) Partner/in zahlen, können Sie dies unter Umständen steuerlich absetzen. Sind Sie nicht unterhaltsverpflichtet können Sie die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dem unterstützten Partner inländische öffentliche Mittel der Behörden aufgrund Ihrer Unterhaltszahlung gekürzt werden. Das ist insbesondere der Fall bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, woraufhin einem Partner Arbeitslosengeld und Sozialhilfeansprüche gekürzt werden.
Grundsätzlich müssen in Deutschland lebende Personen nur dann Steuererklärungen einreichen, wenn sie mehr als 7 664 € im Jahr an Einkünften aus selbstständiger Arbeit haben. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Grundfreibetrag auf 15 329 €.
Jedoch erzielen die meisten Personen in Deutschland ihr Einkommen aus einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis, dies ist separat geregelt. Verdienen Sie mehr als 410 € im Monat, oder haben Sie für mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig in einem Kalenderjahr gearbeitet, so sind Sie steuerpflichtig. Haben Sie im Laufe des Jahres Lohn- und Entgeltersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie Elterngeld, Arbeitsgeld etc., in Höhe von mehr als 410 € erhalten, so sind Sie ebenfalls abgabepflichtig. Auch wenn Sie Entschädigungen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt besteuert worden ist müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen.
Pauschalbeträge lösen ebenfalls eine Abgabepflicht aus, beispielsweise wenn Ihnen ein Freibetrag in Form einer Pendlerpauschale in die Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
Ehepaare haben eine Abgabepflicht, wenn beide ein Einkommen haben und einer von beiden der Steuerklasse V oder VI zugeteilt ist. Zu den Abgabepflichtigen gehören auch geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eltern, die eine Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags oder Behindertenpauschbetrags in einem anderen Verhältnis als je 50% beantragt haben. Außerdem sind Sie steuerpflichtig wenn Ihre Ehe sich im Laufe des Veranlagungszeitraums aus irgendwelchen Gründen beendet wurde und Sie oder der ehemalige Partner in diesem Zeitraum wieder geheiratet haben.
Sie müssen auch eine Steuererklärung abgeben, sollte Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet haben ohne auf Ihr früheres Dienstverhältnis des Kalenderjahres Rücksicht zu nehmen.
Wichtig, beachten Sie auch Ihre sonstigen Bezüge, zu denen insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen zählen, wie Weihnachtsgeld und Boni.
Freiwillig die Steuerklärung abgeben?
Es kann sich für den Arbeitnehmer auch lohnen freiwillig eine Steuerklärung abzugeben, also wenn er gar nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Dies könnte der Fall sein wenn:
•??? Sie im letzten Jahr Nachwuchs bekommen haben.
•??? Sie im letzten Jahr geheiratet haben.
•??? Sie im laufenden Jahr haushaltsnahe Dienstleistungen bezogen und bezahlt haben.
•??? Sie in eine günstigere Steuerklasse gewechselt sind, Ihr Arbeitgeber dies jedoch noch nicht berücksichtigt hat.
•??? Ihre Werbungskosten höher sind als der Pauschalbetrag von 920 €.
•??? Sie Versicherungs- oder Altersvorsorgeausgaben getätigt haben.
•??? Sie nicht das ganze Jahr über in einem Arbeitsverhältnis waren, und nur eine kurze Zeit auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben.
•??? Sie erhebliche außergewöhnliche Belastungen zu tragen hatten.
•??? Ihre Sonderausgaben den Pauschalbetrag übersteigen.
Setzen Sie Ihren privaten Computer steuerlich ab
Computer können als Arbeitsmittel grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, jedoch unterliegt dies einer prozentualen Aufteilung. Ihr Arbeitgeber muss dem Finanzamt bescheinigen, dass Sie Ihren privaten Computer auch beruflich oder betrieblich nutzen. So sollte es Ihnen möglich sein mindestens 50% der Kosten steuerlich abzusetzen.
Steuertipps für Pendler
Kosten die für die Fahrten zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Arbeitsplatz entstehen können Sie als Werbungskosten abziehen. Dies wird in Form der Entfernungs- oder Pendlerpauschale, unabhängig vom Verkehrsmittel und den tatsächlich entstandenen Kosten, mit 0,30 € für jeden Entfernungskilometer pro Arbeitstag für eine einfache Entfernung berechnet. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Sie jede Woche eine Fahrt zu Ihrer Familie mit 0,30 € pro Kilometer zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Beschäftigungsort absetzen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so liegen Ihre tatsächlichen Kosten wahrscheinlich über dem was Sie anhand der Entfernungspauschale absetzen können. Dann dürfen Sie jedoch den Betrag, der die Entfernungspauschale übersteigt, als Werbungskosten abziehen.
Setzen Sie Ihren Zweithaushalt steuerlich ab
Ist Ihr neuer Job zu weit von Ihrer Wohnung entfernt und sind Sie demnach gezwungen ein zweite Wohnung in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes zu beziehen, können Sie diese zusätzlichen Kosten als Werbungskosten absetzen. Das heißt, zur Pendlerpauschale kommen in Ihrer Steuererklärung auch Miete, jegliche Umzugs- und Renovierungskosten der neuen Wohnung, sowie Verpflegungskosten der ersten drei Monate hinzu. Sie können sogar die Fahrtkosten für die Wohnungssuche geltend machen. Für die finanzamtliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung brauchen Sie einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt, dies ist in der Regel der erste Wohnsitz. Ist Ihr Umzug privat veranlasst, können Sie zwar keine Werbungskosten abziehen, jedoch können Sie eine Steuerermäßigung in Form einer haushaltsnahen Dienstleistung von bis zu 600 € bekommen, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben.
Setzen Sie Telefon- und Internetgebühren steuerlich ab
Telefon- und Internetgebühren können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen wenn Sie dem Finanzamt eine Begründung, beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. So können Sie 20 % der Rechnung, aber maximal 20 € pro Monat absetzen. Wollen Sie mehr als 20 € angeben, müssen Sie jedes Gespräch einzeln nachweisen.
Gesundheitskosten steuerlich absetzen
Entstandene Ausgaben zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit sind klassische außergewöhnliche Belastungen und können deshalb auch als solche abgesetzt werden, sofern Sie etwaige Krankenkassen-, Arbeitgeber- und Beihilfestellenerstattungen von Ihren Ausgaben abgezogen haben, denn nur Ihr Eigenanteil ist ausschlaggebend. Steuermindernd geltend machen können Sie dann folgende Kosten:
•??? Heilpraktiker
•??? Alternative Heilmethoden, sofern notwendig
•??? Ärztlich verordnete Hilfsmittel wie orthopädische Stühle, Brillen, Schuheinlagen etc.
•??? Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt etc.
•??? Krankenhausbehandlungen
•??? Kuraufenthalte
•??? Ärztlich verordnete Medikamente und deren Rezeptgebühren
•??? Arzt- und Zahnarztgebühren einschließlich Ausgaben für IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)
Außerdem kann Ihr Arbeitgeber Ihnen pro Jahr Leistungen oder Zuschüsse im Wert von 500 € für Ihre Gesundheit steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, sofern er dies neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn tut (und nicht Ihr Gehalt umwandelt). Diese Leistungen und Zuschüsse müssen jedoch den Anforderungen der §§ 20, 20a Sozialgesetzbuch V entsprechen. Das heißt, es muss sich um Beiträge für spezielle Gesundheitsfördernde oder Krankheitsvorbeugende Programme handeln. Eine Fitnessstudiomitgliedschaft beispielsweise fällt nicht in diesen Bereich, da es sich um Qualifizierte Anbieter gesundheitsorientierter Maßnahmen handeln muss.
Steuerklassenwechsel für Elterngeld?
Erziehende Elternteile haben jetzt für Kinder die ab 2007 geboren wurden einen Anspruch auf Elterngeld. Generell beträgt das Elterngeld 67 % Ihres Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1 800 € im Monat. Ein Steuerklassenwechsel, beispielsweise während der Schwangerschaft, ist laut Bundessozialgericht bei der Messung des Elterngeldes zu berücksichtigen. Im Laufe eines Jahres können Arbeitnehmerehepaare einmal ohne Grund bis spätestens 30.11. die Steuerklasse wechseln. Vor Beginn des Jahres kann beliebig oft grundlos gewechselt.
Unfall- und Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten absetzen
Wenn Sie eine Unfall- oder Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben sollten Sie versuchen die Beiträge anteilig als Werbungskosten abzusetzen, dafür ist es empfehlenswert Ihre Versicherungsbeiträge in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufzuteilen, sofern Ihre Versicherung private und berufliche Risiken abdeckt. Denn falls Sie keine besondere Versicherungsbescheinigung vorlegen können, aus der der Beitragsanteil bezogen auf Ihr berufliches Risiko hervorgeht, wird das Finanzamt Ihnen im Falle eines beruflichen Unfalls 50% anerkennen. Mit einer Bescheinigung und einer Kalkulation der Versicherung kann der anerkannte Betrag erheblich höher sein. Personen, die im öffentlichen Dient tätig sind, können auch die Kosten von Diensthaftpflichtversicherungen absetzen.
Jegliche Arbeitsmittel sind steuerlich absetzbar
Sofern Sie einen Gegenständ überwiegend für berufliche Zwecke nutzen, kann dieser ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein. Typische Arbeitsmittel sind Schreibtisch, Bücherregal, Computer, Aktentasche etc. Bei einem Anschaffungspreis von nicht mehr als 410 € netto pro Arbeitsmittel können Sie diesen inklusive Umsatzsteuer sofort in voller Höhe steuerlich absetzen. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht notwendig. Auch Wirtschaftsgüter die Sie zunächst privat genutzt oder geschenkt bekommen haben, lassen sich als Werbungskosten abziehen, sofern diese zu einem Arbeitsmittel umgewidmet wurden und somit nun einem steuerlich relevanten Bereich zuzuordnen sind. Das Finanzamt wird wahrscheinlich von Ihnen einen Nachweis der ursprünglichen Anschaffungskosten dieser Arbeitsmittel verlangen.
Steuerliches Absetzen von Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können nur als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Weisen Sie Ihre Steuerberatungskosten durch eine aufgeschlüsselte Rechnung nach, denn Pauschal können bis zu 50 % steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für Beiträge bis zu 100 €, auch bei gemischten Steuerberatungskosten, können Sie den vollen Betrag als Werbungskosten abziehen. Dies gilt für Steuersoftware und -fachliteratur, wie auch für Steuerberater und die mit der Beratung verbundenen Nebenkosten.
Sind Ihre Privatverkäufe steuerpflichtig?
Wenn Sie Gegenstände aus Ihrem Privatvermögen über Internetauktionen oder Zeitungsannoncen verkaufen, sollten Sie vorsichtig sein. Zwar erzielen Sie mit solchen Geschäften nicht unbedingt steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte, auch wenn Sie dies öfter tun. Es kann jedoch durchaus sein, dass Sie als Privatperson genauer überwacht werden, wenn Sie viel über das Internet verkaufen. Deshalb dokumentieren Sie Ihre Erlöse und weisen Sie nach das alles gebraucht war. Sie können auch Vergleichspreise ermitteln. In der Regel findet das Finanzamt recht schnell heraus ob Sie mit diesen Verkäufen wirklich einen nennenswerten Gewinn erzielen. Bleibt das Finanzamt jedoch, trotz Ihrer Nachweise, bei der Ansicht Ihre Tätigkeit sei Gewerblich, so können Sie gegebenenfalls bei einem Veräußerungsverlust, diesen Verlust mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnen.
Steuerlicher Vorteil bei Haushaltshilfen
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben oft nur wenig Zeit sich um den Haushalt zu kümmern. Putzen, Waschen, Einkaufen und die Gartenarbeit kommen schnell zu kurz. Für diese Tätigkeiten müssen Sie jedoch nicht extra jemanden einstellen, denn es gibt auch selbstständige Unternehmen, die man für diese und andere Aufgaben rund um den Haushalt, die normalerweise von dessen Mitgliedern erledigt werden, beauftragen kann. 20 % der Kosten für ein solches Unternehmen, jedoch maximal 4 000 € können Sie in Form einer Steuerermäßigung fördern lassen. Um diese Ausgaben für Ihre Steuererklärung nachzuweisen genügen eine Rechnung und der Nachweis dass Sie den Betrag dem Dienstleister überwiesen haben.
Setzen Sie Handwerker von der Steuer ab
Die durch die Beauftragung eines Handwerkers entstandenen Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben um einen Steuerbonus zu bekommen. Bezuschusst werden in dieser Hinsicht Instandhaltungskosten sowie Modernisierungsmaßnahmen mit 20 Prozent der Kosten von Maximal 6 000 €. Es empfiehlt sich die Rechnung vom Handwerker sofort in Material und Lohnkosten aufzuteilen, da nur letztere begünstigt werden. Sie brauchen einen Beleg Ihrer Bank um diese Zahlung nachzuweisen, zahlen Sie auf keinen Fall bar, und lassen Sie sich eine offizielle Rechnung ausstellen. Auch wenn Sie die Überweisungsbelege nicht sofort zusammen mit der Steuererklärung einreichen müssen hat das Finanzamt das Recht die Belege nachzufordern.
Verrechnen Sie Spekulationsverluste mit -gewinnen
Verkaufen Sie ein Gebrauchsgut, wie beispielsweise Ihren Gebrauchtwagen, innerhalb der Spekulationsfrist, so können Sie den dabei erzielten Verlust mit Spekulationsgewinnen, beispielsweise aus Aktienverkäufen steuerwirksam verrechnen. Dabei ist es egal, ob Sie Ihr Auto, Ihren Fernseher oder Ihren Verlobungsring verkaufen. Solange es sich um einen kurzfristigen Verkauf von Gebrauchsgütern handelt erzielen Sie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit steuerwirksame Spekulationsverluste.
Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen
Oftmals erzielt nur ein Partner einer Partnerschaft ein vernünftiges Einkommen und zahlt dann Unterhalt an den anderen Partner. Wenn Sie Unterhalt an Ihre(n) Partner/in zahlen, können Sie dies unter Umständen steuerlich absetzen. Sind Sie nicht unterhaltsverpflichtet können Sie die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dem unterstützten Partner inländische öffentliche Mittel der Behörden aufgrund Ihrer Unterhaltszahlung gekürzt werden. Das ist insbesondere der Fall bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, woraufhin einem Partner Arbeitslosengeld und Sozialhilfeansprüche gekürzt werden.
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aktuelle Kommentare
von miguel | 05. Dezember 2009
Wollte fragen ob mann als verheiratete leute mit steuer klasse lll-V das steuer als einzeln abgeben kann und mann dazu steuer nachzahlen muss als mann das zusamenn abgebt

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