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Die meisten Universitäten verlangen ein Praktikum, das entweder eine Voraussetzung für ein Studium ist oder das während des Studiums absolviert werden muss. Einige Studenten sehen Praktika als legale Ausbeutung, andere als Chance ein Berufsfeld näher kennen zu lernen. Egal welche Einstellung man dazu hat. Die meisten Studiengänge können nur beendet werden, wenn ein Pflichtpraktikum absolviert wurde. Damit es gut und sinnvoll verläuft, gibt es drei wichtige Punkte, die zu Beginn geklärt werden sollten:
Praktikumsvertrag
Obwohl ein Praktikumsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden muss, ist es dennoch wichtig das zu tun! Der Vertrag sollte Name und Anschrift der Vertragsparteien beinhalten und sowohl den Beginn als auch die Dauer des Praktikums festhalten. Besonders Ausbildungsinhalt, die tägliche Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs sollten aufgeführt sein. Auf diese Weise können sich sowohl Praktikant als auch Praktikumsgeber absichern, da sie sich auf die Rechtsgrundlage beziehen können, falls Probleme auftreten. Nicht zu vergessen sind aus diesem Grund also auch eventuelle Kündigungsfristen. Falls die Praktikumsgeber keinen Vertrag parat haben, so bieten die meisten Universitäten einen allgemeinen Vertrag an, der die wichtigsten Punkte enthält.
Betreuung
Praktikanten sollten immer einen direkten Ansprechpartner und Betreuer haben, der während der gesamten Praktikumszeit bei Fragen zur Stelle ist. Gemeinsam kann ein Praktikumsplan erarbeitet werden, indem alle wichtigen Lernziele vorhanden sind. Bei regelmäßigen Gesprächen über den Verlauf, können beide Parteien darüber sprechen, ob sie zufrieden sind.
Vergütung
Auch wenn es den meisten Menschen unangenehm ist: Auch Praktikanten haben das Recht auf eine Vergütung. Sie sind eine Arbeitskraft, die einen Wert hat! Das sollte bei einem Vorstellungsgespräch zur Sprache kommen. Während des Studiums sind 300 Euro ein Minimum an Vergütung. Ist es dem Praktikumsgeber nicht möglich eine zusätzliche Hilfskraft zu bezahlen, so kann z.B. auch darüber verhandelt werden, ob eventuelle Fahrtkosten oder die Kosten für ein Hotelzimmer übernommen werden.
Was ist zu tun, wenn ihr diese drei Punkte nicht beachtet habt?
Manche Studierende dürfen nur Kaffeekochen und Botengänge erledigen, anderen wird eine starke Verantwortung aufgelastet, indem sie direkt wichtige Aufgaben übernehmen müssen.
Doch auch Praktikanten haben Rechte und sollten sich nicht damit zufrieden geben, dass in der Gesellschaft die Ausbeutung billiger, zum Teil kostenloser, Arbeitkräfte in Ordnung ist. Das Bundesarbeitsgericht definiert das Praktikum als einen Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. In erster Linie steht also das Lernen im Vordergrund.
Wer also bei wichtigen beruflichen Tätigkeiten nicht einmal zusehen darf, hat Grund zur Beschwerde! Auch all jene, welche bereits zu Anfang alle möglichen wichtigen Aufgaben übernehmen müssen, sollten mit dem Betreuer oder dem direkten Vorgesetzten sprechen, sofern eine Überforderung auftritt. Ist dies nicht der Fall, könnte ein Gespräch trotzdem von Nutzen sein, da sie Anspruch auf vollen Lohn haben, wenn die Arbeitsleitung den bloßen Erwerb beruflicher Kenntnisse überschreitet.
Zur Not könnt ihr euch immer an die Ansprechpartner in der Universität wenden. Sie wissen sehr gut über die Rechte von Praktikanten bescheid und können, wenn eigene Gespräche mit dem Praktikumsgeber nichts genutzt haben, auch ein Wörtchen mit den Verantwortlichen sprechen und sich für euch einsetzen.
Praktikumsvertrag
Obwohl ein Praktikumsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden muss, ist es dennoch wichtig das zu tun! Der Vertrag sollte Name und Anschrift der Vertragsparteien beinhalten und sowohl den Beginn als auch die Dauer des Praktikums festhalten. Besonders Ausbildungsinhalt, die tägliche Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs sollten aufgeführt sein. Auf diese Weise können sich sowohl Praktikant als auch Praktikumsgeber absichern, da sie sich auf die Rechtsgrundlage beziehen können, falls Probleme auftreten. Nicht zu vergessen sind aus diesem Grund also auch eventuelle Kündigungsfristen. Falls die Praktikumsgeber keinen Vertrag parat haben, so bieten die meisten Universitäten einen allgemeinen Vertrag an, der die wichtigsten Punkte enthält.
Betreuung
Praktikanten sollten immer einen direkten Ansprechpartner und Betreuer haben, der während der gesamten Praktikumszeit bei Fragen zur Stelle ist. Gemeinsam kann ein Praktikumsplan erarbeitet werden, indem alle wichtigen Lernziele vorhanden sind. Bei regelmäßigen Gesprächen über den Verlauf, können beide Parteien darüber sprechen, ob sie zufrieden sind.
Vergütung
Auch wenn es den meisten Menschen unangenehm ist: Auch Praktikanten haben das Recht auf eine Vergütung. Sie sind eine Arbeitskraft, die einen Wert hat! Das sollte bei einem Vorstellungsgespräch zur Sprache kommen. Während des Studiums sind 300 Euro ein Minimum an Vergütung. Ist es dem Praktikumsgeber nicht möglich eine zusätzliche Hilfskraft zu bezahlen, so kann z.B. auch darüber verhandelt werden, ob eventuelle Fahrtkosten oder die Kosten für ein Hotelzimmer übernommen werden.
Was ist zu tun, wenn ihr diese drei Punkte nicht beachtet habt?
Manche Studierende dürfen nur Kaffeekochen und Botengänge erledigen, anderen wird eine starke Verantwortung aufgelastet, indem sie direkt wichtige Aufgaben übernehmen müssen.
Doch auch Praktikanten haben Rechte und sollten sich nicht damit zufrieden geben, dass in der Gesellschaft die Ausbeutung billiger, zum Teil kostenloser, Arbeitkräfte in Ordnung ist. Das Bundesarbeitsgericht definiert das Praktikum als einen Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. In erster Linie steht also das Lernen im Vordergrund.
Wer also bei wichtigen beruflichen Tätigkeiten nicht einmal zusehen darf, hat Grund zur Beschwerde! Auch all jene, welche bereits zu Anfang alle möglichen wichtigen Aufgaben übernehmen müssen, sollten mit dem Betreuer oder dem direkten Vorgesetzten sprechen, sofern eine Überforderung auftritt. Ist dies nicht der Fall, könnte ein Gespräch trotzdem von Nutzen sein, da sie Anspruch auf vollen Lohn haben, wenn die Arbeitsleitung den bloßen Erwerb beruflicher Kenntnisse überschreitet.
Zur Not könnt ihr euch immer an die Ansprechpartner in der Universität wenden. Sie wissen sehr gut über die Rechte von Praktikanten bescheid und können, wenn eigene Gespräche mit dem Praktikumsgeber nichts genutzt haben, auch ein Wörtchen mit den Verantwortlichen sprechen und sich für euch einsetzen.
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