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05. Mai 2017
Zwangsexmatrikulation: Das Aus der akademischen Laufbahn?
Eine Zwangsexmatrikulation ist ein Schock für jeden Studierenden. Meist kommt sie zwar wenig überraschend, da in der Regel gewisse Vorkommnisse zu diesem Beschluss Seitens der Universität geführt haben, die in den meisten Fällen auf den Studierenden zurückzuführen sind. Dennoch, ist und bleibt es ein Schock, wenn man damit konfrontiert wird. Immerhin bedeutet die Zwangsexmatrikulation das Aus für deine akademische Laufbahn. Die Uni kündigt dem Studierenden damit das Lehrverhältnis.
Zwangsexmatrikulation: Was führt dazu, was sind die Gründe?
Wer den Beschluss einer Zwangsexmatrikulation erhält, hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas getan, was der Hochschule nicht gefällt. Nicht bezahlte Semesterbeiträge können hierbei ebenso ein Grund sein wie nicht erbrachte Leistungen oder nicht abgelegte Prüfungen. Auch grobes Fehlverhalten, dass zu einer Behinderung des Studienalltags führt, kann ein Grund für diese rigorose Entscheidung seitens deiner Hochschule sein.
Die Gründe in Erfahrung bringen und handeln
Als erstes solltest du den Grund für deinen Ausschluss in Erfahrung bringen. Liegt es an nicht gezahlten Semesterbeiträgen oder anderen offenen Rechnungen der Uni gegenüber, so kann man den Beschluss oftmals durch das Zahlen der Ausstände inkl. Bearbeitungsgebühren, umkehren. Die meisten Unis sind hier kulant. Ein offener Dialog ist hier wichtig. Es gibt allerdings auch andere Gründe die zu einem Ausschluss führen:
Wie schon oben erwähnt, haben diejenigen die aufgrund von aufgelaufener Rechnungen exmatrikuliert werden, ganz gute Chancen den Beschluss umzukehren, wenn sie schnell handeln und sich einsichtig zeigen.
Exmatrikulation wegen nicht erbrachter Leistungen
Wer aufgrund nicht abgelegter Prüfungen oder nicht erbrachter Leistungen mit der Exmatrikulation bedroht wird, muss schon gute Gründe vorweisen können, weshalb keine Leistungen erbracht worden sind oder eben unzureichende Ergebnisse erzielt wurden. Gibt es persönliche Gründe dafür die Erwähnung finden sollten? Liegt vielleicht eine schwere Erkrankung vor oder gab es einen Trauerfall im nahen Umfeld? Sollte dies der Fall sein, hilft es in machen Fällen wirklich mit offenen Karten zu spielen. Es empfiehlt sich den Dialog mit der Universität zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Auch der Besuch der zentralen Studienberatung ist in diesem Fall sicherlich sinnvoll. Gemeinsam mit den Beratern lässt sich eine Analyse deiner Situation durchführen um zu schauen wo genau die Probleme liegen: Ist deine Fachrichtung die richtige für dich, ist das Studium generell dein Weg oder gibt es noch andere Wege? Wie geht es weiter... Es gibt viele Fragen die in diesem Rahmen beleuchtet werden können. Ein Gespräch kann auf jeden Fall eine Menge Unsicherheit und Verwirrung nehmen.
Wenn Fehlverhalten der Grund ist
Bei verhaltensbedingter Exmatrikulation sieht das schon etwas anders aus. Jeder der aus diesem Grunde ausgeschlossen wurde, weiß sicherlich was dazu geführt hat. Sollte dies nicht der Fall sein und die Vorwürfe deines Erachtens nach ungerechtfertigt sein, empfiehlt es sich in solchen Fällen den offenen Dialog mit der Uni zu suchen. Sollte dies nichts bringen kann eine juristische Beratung sinnvoll sein: Ein Anwalt weiß welche Handlungsweise nun die angemessene ist.
Juristisch gegen die Exmatrikulation vorgehen
Natürlich besteht immer die Möglichkeit die Dinge auf juristischem Wege zu klären. Im Falle von Leistungsbedingter Exmatrikulation kann ein Anwalt unter Angabe von wichtigen Gründen (schwerer Krankheit, persönliche Probleme, Trauerfall, etc.) entweder gegen die Prüfung oder direkt gegen die Zwangsexmatrikulation vorgehen. Während das Verfahren läuft ist die Exmatrikulation nicht wirksam. Sollte der Rechtsstreit allerdings zu Gunsten der Universität ausfallen ist die Exmatrikulation wirksam. Ein Verfahren dieser Art kann bis zu einem Jahr dauern und ziemlich ins Geld gehen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Eine außergerichtliche Lösung sollte immer favorisiert werden, denn oftmals kann man auf diesem Wege das Thema innerhalb weniger Wochen aus der Welt schaffen.
Schnell handeln: Ab zur Agentur für Arbeit
Wenn du deinen Exmatrikulationsbescheid vorliegen hast, solltest du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit vorstellen, denn ansonsten fließt bald kein Geld mehr auf dein Konto. Dies gilt vor allem für Bezieher von BAFöG oder Studienkrediten. In der Regel steht dir eine Unterstützung zur Sicherung des Grundbedarfs zu, bis du wieder auf eigenen Beinen stehen kannst.
Hast du dich bereits während der Studienzeit mit Nebenjobs über Wasser gehalten, solltest du das auch weiterhin tun. Beachte aber, dass mit deinem Studentenstatus auch gewisse Versicherungs- und Steuerentlastungen wegfallen werden.
Die Zukunft neu gestalten oder weiter studieren?
Die Exmatrikulation muss nicht per se schlecht sein, sie bietet dir auch die Möglichkeit dein bisheriges Vorgehen völlig neu zu beleuchten. Die Exmatrikulation muss nicht zwangsläufig dein akademisches Aus bedeuten. Dir bleibt die Möglichkeit deine Fachrichtung zu wechseln, was meistens unumgänglich ist, da es möglich ist das du bundesweit für deinen Studiengang gesperrt bist. Demnach ist es keine Option deinen Studiengang an einer anderen Uni weiter zu studieren. Wenn du dich dafür entscheidest eine Fachrichtung mit ähnlichem Schwerpunkt zu studieren, können erbrachte Leistungen eventuell angerechnet werden. Selbes gilt auch, wenn du dich für ein Fernstudium mit ähnlichen Inhalten entscheidest.
Studienabbruch
Wenn ein Abbruch des Studiums für dich unumgänglich ist, suche am besten die zentrale Studienberatung auf und mache dir einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Solltest du eine Ausbildung anstreben können auch hier erbrachte Leistungen angerechnet werden, was zu einer Verkürzung der Ausbildung führen kann. Ein Studienabbruch ist übrigens keine Schande, viele erfolgreiche Menschen sind diesen Weg gegangen. Es kommt immer darauf an, was man daraus macht. Wichtig ist das Aus der akademischen Laufbahn nicht als Scheitern sondern als Chance auf einen neuen Anfang zu sehen und dies auch in künftigen Bewerbungen entsprechend zu verkaufen. Fazit: Es muss nicht das Aus deines Studiums bedeuten wenn eine Zwangsexmatrikulation droht. Es hängt von dir ab, was du daraus machst.
Von Natascha Neufuß
Zwangsexmatrikulation: Was führt dazu, was sind die Gründe?
Wer den Beschluss einer Zwangsexmatrikulation erhält, hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas getan, was der Hochschule nicht gefällt. Nicht bezahlte Semesterbeiträge können hierbei ebenso ein Grund sein wie nicht erbrachte Leistungen oder nicht abgelegte Prüfungen. Auch grobes Fehlverhalten, dass zu einer Behinderung des Studienalltags führt, kann ein Grund für diese rigorose Entscheidung seitens deiner Hochschule sein.
Die Gründe in Erfahrung bringen und handeln
Als erstes solltest du den Grund für deinen Ausschluss in Erfahrung bringen. Liegt es an nicht gezahlten Semesterbeiträgen oder anderen offenen Rechnungen der Uni gegenüber, so kann man den Beschluss oftmals durch das Zahlen der Ausstände inkl. Bearbeitungsgebühren, umkehren. Die meisten Unis sind hier kulant. Ein offener Dialog ist hier wichtig. Es gibt allerdings auch andere Gründe die zu einem Ausschluss führen:
- Behinderung universitärer Einrichtungen
- Fehlverhalten gegenüber Kommilitonen
- Nicht erbrachte Leistungen
- Unbezahlte Krankenkassenbeiträge
Wie schon oben erwähnt, haben diejenigen die aufgrund von aufgelaufener Rechnungen exmatrikuliert werden, ganz gute Chancen den Beschluss umzukehren, wenn sie schnell handeln und sich einsichtig zeigen.
Exmatrikulation wegen nicht erbrachter Leistungen
Wer aufgrund nicht abgelegter Prüfungen oder nicht erbrachter Leistungen mit der Exmatrikulation bedroht wird, muss schon gute Gründe vorweisen können, weshalb keine Leistungen erbracht worden sind oder eben unzureichende Ergebnisse erzielt wurden. Gibt es persönliche Gründe dafür die Erwähnung finden sollten? Liegt vielleicht eine schwere Erkrankung vor oder gab es einen Trauerfall im nahen Umfeld? Sollte dies der Fall sein, hilft es in machen Fällen wirklich mit offenen Karten zu spielen. Es empfiehlt sich den Dialog mit der Universität zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Auch der Besuch der zentralen Studienberatung ist in diesem Fall sicherlich sinnvoll. Gemeinsam mit den Beratern lässt sich eine Analyse deiner Situation durchführen um zu schauen wo genau die Probleme liegen: Ist deine Fachrichtung die richtige für dich, ist das Studium generell dein Weg oder gibt es noch andere Wege? Wie geht es weiter... Es gibt viele Fragen die in diesem Rahmen beleuchtet werden können. Ein Gespräch kann auf jeden Fall eine Menge Unsicherheit und Verwirrung nehmen.
Wenn Fehlverhalten der Grund ist
Bei verhaltensbedingter Exmatrikulation sieht das schon etwas anders aus. Jeder der aus diesem Grunde ausgeschlossen wurde, weiß sicherlich was dazu geführt hat. Sollte dies nicht der Fall sein und die Vorwürfe deines Erachtens nach ungerechtfertigt sein, empfiehlt es sich in solchen Fällen den offenen Dialog mit der Uni zu suchen. Sollte dies nichts bringen kann eine juristische Beratung sinnvoll sein: Ein Anwalt weiß welche Handlungsweise nun die angemessene ist.
Juristisch gegen die Exmatrikulation vorgehen
Natürlich besteht immer die Möglichkeit die Dinge auf juristischem Wege zu klären. Im Falle von Leistungsbedingter Exmatrikulation kann ein Anwalt unter Angabe von wichtigen Gründen (schwerer Krankheit, persönliche Probleme, Trauerfall, etc.) entweder gegen die Prüfung oder direkt gegen die Zwangsexmatrikulation vorgehen. Während das Verfahren läuft ist die Exmatrikulation nicht wirksam. Sollte der Rechtsstreit allerdings zu Gunsten der Universität ausfallen ist die Exmatrikulation wirksam. Ein Verfahren dieser Art kann bis zu einem Jahr dauern und ziemlich ins Geld gehen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Eine außergerichtliche Lösung sollte immer favorisiert werden, denn oftmals kann man auf diesem Wege das Thema innerhalb weniger Wochen aus der Welt schaffen.
Schnell handeln: Ab zur Agentur für Arbeit
Wenn du deinen Exmatrikulationsbescheid vorliegen hast, solltest du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit vorstellen, denn ansonsten fließt bald kein Geld mehr auf dein Konto. Dies gilt vor allem für Bezieher von BAFöG oder Studienkrediten. In der Regel steht dir eine Unterstützung zur Sicherung des Grundbedarfs zu, bis du wieder auf eigenen Beinen stehen kannst.
Hast du dich bereits während der Studienzeit mit Nebenjobs über Wasser gehalten, solltest du das auch weiterhin tun. Beachte aber, dass mit deinem Studentenstatus auch gewisse Versicherungs- und Steuerentlastungen wegfallen werden.
Die Zukunft neu gestalten oder weiter studieren?
Die Exmatrikulation muss nicht per se schlecht sein, sie bietet dir auch die Möglichkeit dein bisheriges Vorgehen völlig neu zu beleuchten. Die Exmatrikulation muss nicht zwangsläufig dein akademisches Aus bedeuten. Dir bleibt die Möglichkeit deine Fachrichtung zu wechseln, was meistens unumgänglich ist, da es möglich ist das du bundesweit für deinen Studiengang gesperrt bist. Demnach ist es keine Option deinen Studiengang an einer anderen Uni weiter zu studieren. Wenn du dich dafür entscheidest eine Fachrichtung mit ähnlichem Schwerpunkt zu studieren, können erbrachte Leistungen eventuell angerechnet werden. Selbes gilt auch, wenn du dich für ein Fernstudium mit ähnlichen Inhalten entscheidest.
Studienabbruch
Wenn ein Abbruch des Studiums für dich unumgänglich ist, suche am besten die zentrale Studienberatung auf und mache dir einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Solltest du eine Ausbildung anstreben können auch hier erbrachte Leistungen angerechnet werden, was zu einer Verkürzung der Ausbildung führen kann. Ein Studienabbruch ist übrigens keine Schande, viele erfolgreiche Menschen sind diesen Weg gegangen. Es kommt immer darauf an, was man daraus macht. Wichtig ist das Aus der akademischen Laufbahn nicht als Scheitern sondern als Chance auf einen neuen Anfang zu sehen und dies auch in künftigen Bewerbungen entsprechend zu verkaufen. Fazit: Es muss nicht das Aus deines Studiums bedeuten wenn eine Zwangsexmatrikulation droht. Es hängt von dir ab, was du daraus machst.
Von Natascha Neufuß
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