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25. November 2016
Das Sorgerecht: Recht zur Sorge?
Es ist schon ironisch, wenn man sich durch den Kopf gehen lässt, dass das Gesetz die elterliche Sorge früher unter dem Begriff „elterliche Gewalt“ verstanden hat. Das Kindeswohl wird heute anders verstanden als zu anderen Zeiten – war damals ein autoritärer Stil akzeptiert, so wollen heute viele Eltern eher einen leichteren und verwöhnenden Stil pflegen. Auch ist die Eheschließung nicht mehr das Muss der jungen Generationen. War es damals nicht nur Gesprächsstoff für die Nachbarn, sondern sogar ein Grund zur gesellschaftlichen Ausgrenzung, ist eine nicht-eheliche Partnerschaft heute die Norm. Hier liegt das Problem.
Die gemeinsame Obsorge wird meist noch über die Ehe rechtlich gesichert und geklärt. Aber der Sorgerechtsstreit mit dem oder der Ex sorgt nicht nur nach der Scheidung für Probleme. Auch nicht-eheliche Beziehungen gehen zu Bruch. Es öffnet sich ein gewaltiges Gesetzbuch, das so manchen schon vor dem Streit um das Kind Sorge bereitet. Hier findest du nützliche Informationen zu deinen beziehungsweise euren Möglichkeiten, damit das Sorgerecht durch die Vorsorge etwas sorgenfreier nicht nur für dich, sondern für euch und euer Kind wird.
Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung der Vaterschaft dient in erster Linie nicht dem Vater, sondern der finanziellen sogenannten „Aufwuchssicherung“ des Kindes. Es geht darum, das Kind zum guten Bürger zu erziehen. Das erfolgt mit materiellen und inhaltlichen Ressourcen, also dem Unterhalt und der Erziehung. Das Sozialamt kann einen Unterhaltsanspruch geltend machen, aber nur, wenn die Vaterschaft durch Anerkennung des Mannes oder durch eine gerichtliche Feststellung bestätigt ist.
Dabei ist es das Recht der Mutter zu entscheiden, ob eine Prüfung der Vaterschaft oder eine Anerkennung auf Wunsch des Mannes möglich ist – die Annahme ist, dass Mütter eine stärkere leibliche Bindung zu ihrem Baby haben und so über sich hinaus für das Wohl ihres Kindes entscheiden. Hier wird gleich ersichtlich, dass es für den Vater schwierig werden könnte. Die Reform des Kindesunterhaltsrechts von 1998 berücksichtigt zum Glück die Väter. Nicht nur der Unterhalt wurde angepasst, sondern auch die Vater-Kind Beziehung wurde und wird stärker einbezogen.
Das gemeinsame Sorgerecht
Noch bevor ein neuer Mensch das Licht der Welt erblickt, sollte bereits einiges über gemeinsame Obsorge geklärt worden sein. Eheleute regeln diese Fragen oft über einen Ehevertrag. Wie macht man es also, wenn man nicht verheiratet ist? Um in Einigkeit, Recht und Freiheit zu handeln, muss das Gesetz her. Beim Bezirksgericht oder Standesamt kann und muss man diesen Antrag stellen, damit die Zukunft für Mama und Papa gleichermaßen gesichert ist. Dabei haben müsst ihr die Geburtsurkunden, Meldezettel, Vaterschaftsanerkennung und eure Ausweise.
Wenn sich ein Elternteil querstellt, dann kann man beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf die gemeinsame Obsorge stellen. Letztendlich geht es um die Zukunft des Kindes. Wenn rechtlich keine Klärung und damit sozusagen ein Versprechen vorliegt, friedlich die Fürsorge aufzuteilen wenn man sich trennen sollte, dann teilen beide Elternteile nur noch böse Worte füreinander aus – über das Kind.
Andere Prioritäten bei Gewalt
Grundsätzlich geht es bei der Obsorge um den Haushalt und das Kind. Inhalte sind Kochen, Aufräumen, Waschen, Arbeiten. Du sorgst für deine Gesundheit, damit die Gesundheit deines Kindes gesichert ist. Du spielst mit deinem Kind und förderst und forderst es. Klar, dass Gewalt in einer Partnerschaft nicht nur die Gesundheit eines Elternteils körperlich belastet. Auch psychisch kann Gewalt zu Wunden führen, die nicht so schnell verheilen. Kinder, die so einer Situation ausgesetzt sind, können in ihrer Gesundheit eingeschränkt werden.
Hier greift das Recht mit ein. Das Elternteil, das durch Gewalt physisch und psychisch beeinträchtigt wurde, kann einen Antrag auf Alleinsorge stellen. Dabei kommt es auf die Zumutbarkeit an, mit dem Partner zu kommunizieren. Zumindest eine friedliche soziale Beziehung muss es zwischen ihnen geben, um die gemeinsame Obsorge im Fall von häuslicher Gewalt zu bewahren.
Gleichberechtigung
Damit das Kind nicht zum Druckmittel wird und damit weder Mama noch Papa das Nachsehen haben, hilft nur eins – redet miteinander. Klärt vorher ab, was passieren sollte, wenn es doch zur Trennung kommt. Es geht nicht nur um euch, sondern vor allem um euer Kind. Wenn man zwischen den Fronten steht, dann steht man mitten im Kugelhagel. Das ist kein sicherer Ort für ein Kind.
Die „elterliche Gewalt“ sollte schließlich nicht mit einem Machtmissbrauch einhergehen. Heute ist es die „elterliche Sorge,“ und so sollten auch zerstrittene Eltern sich die Begriffe durch den Kopf gehen lassen, wenn es doch zur Schlammschlacht kommt.
Von Esther Bonkowski
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