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Auffällige Tattoos oder Piercings haben schon so manches Bewerbungsgespräch früher enden lassen. Zumindest behaupten dies unsere Eltern. Aber ist das wirklich so?
Grundsätzlich sind weder Tattoos noch Piercings ein Grund, jemanden nicht einzustellen, denn schließlich kommt es auf das Gesamtbild an, dass man als Mensch darstellt. Das sollte vor allem seriös und gepflegt sein. Es kommt zuweilen aber auch darauf an, in welcher Branche man später arbeiten möchte. Während es in der Medienbranche keine strengen Maßstäbe in Sachen Körperschmuck angelegt werden, sieht es z.B. in der Finanzbranche schon ganz anders aus, insbesondere dann, wenn es zu viel Kundenkontakt kommt.
Solange sich das Tattoo oder das Piercing gut verstecken lässt, ist dagegen jedoch nichts einzuwenden. Anders sieht es bei großflächigen oder auffälligen Tattoos und vielen Piercings aus, die nicht zu übersehen sind. Viele Arbeitgeber legen hier schnell ihr Veto ein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Diskriminierung, denn einen gewissen Anspruch an die Optik seiner Arbeitnehmer werden jedem Arbeitgeber eingestanden. Vor allem im öffentlichen Dienst kommen diese Ansprüche zum Tragen.
Ein Tattoo oder ein Piercing an einer auffälligen Stelle sollte daher gut überlegt sein, wenn man schon früh weiß in welche Richtung es später einmal beruflich gehen soll.
Grundsätzlich sind weder Tattoos noch Piercings ein Grund, jemanden nicht einzustellen, denn schließlich kommt es auf das Gesamtbild an, dass man als Mensch darstellt. Das sollte vor allem seriös und gepflegt sein. Es kommt zuweilen aber auch darauf an, in welcher Branche man später arbeiten möchte. Während es in der Medienbranche keine strengen Maßstäbe in Sachen Körperschmuck angelegt werden, sieht es z.B. in der Finanzbranche schon ganz anders aus, insbesondere dann, wenn es zu viel Kundenkontakt kommt.
Solange sich das Tattoo oder das Piercing gut verstecken lässt, ist dagegen jedoch nichts einzuwenden. Anders sieht es bei großflächigen oder auffälligen Tattoos und vielen Piercings aus, die nicht zu übersehen sind. Viele Arbeitgeber legen hier schnell ihr Veto ein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Diskriminierung, denn einen gewissen Anspruch an die Optik seiner Arbeitnehmer werden jedem Arbeitgeber eingestanden. Vor allem im öffentlichen Dienst kommen diese Ansprüche zum Tragen.
Ein Tattoo oder ein Piercing an einer auffälligen Stelle sollte daher gut überlegt sein, wenn man schon früh weiß in welche Richtung es später einmal beruflich gehen soll.
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