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Frankreich, als Deutschlands Nachbarland und ihr engster Partner auf politischer und wirtschaftlicher Ebene, ist ein nahegelegenes Ziel für ein Auslandspraktikum. Mit Englisch als Weltsprache und einer immer schneller kommenden Globalisierung ist es von großem Vorteil eine weitere Fremdsprache, wie Französisch zu beherrschen. Deshalb ist Frankreich weiterhin ein begehrtes Land um Auslandserfahrung zu sammeln.
Als EU-Bürger dürfen Deutsche sich bis zu drei Monate lang in Frankreich aufhalten bevor ein Visum von Nutzen sein könnte. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt, da man als EU-Bürger in einem EU-Mitgliedstaat ohne weiteres Arbeiten darf. Sollte das Praktikum aber beispielsweise länger als drei? Monate dauern, so sollte eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture), im Rathaus (Mairie) oder bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police) beantragt werden. Diese ist nämlich noch für Formalitäten wie die Eröffnung eines Kontos erforderlich.
Auch mit der Europäischen Union ist es leider noch oft so, dass deutsche Schul- und Hochschulabschlüsse nicht einfach so von Arbeitgebern anerkannt werden. Es könnte daher erforderlich sein, sich Zeugnisse vorher von einer gesonderten Stelle anerkennen zu lassen. Bei staatlich geregelten Ausbildungen (Mediziner, Jurist, etc) ist dies noch problematischer. Mehr dazu unter: http://www.admifrance.gouv.fr/ und http://www.education.gouv.fr/.?
Französische Unternehmen planen gerne frühzeitig und sind es nicht gewohnt Praktikanten einzustellen, da Praktika in Frankreich – wenn überhaupt –? Pflicht sind und über Universitäten laufen. Dementsprechend gibt es viele Formalitäten die vorher geregelt werden müssen. Am einfachsten ist es wenn eine Convention de Stage vorliegt. Eine Convention de Stage ist eine in Deutschland eher unübliche vertragliche Vereinbarung zwischen der deutschen Universität und dem französischen Arbeitgeber, welches den Arbeitgeber von jeglicher Versicherungslast befreit. Dies erleichtert dem Arbeitgeber die Einstellung des Praktikanten, und macht diese somit attraktiver. Ein Praktikum? in Frankreich sollte demnach möglichst frühzeitig geplant werden.
Eine Bewerbung in Frankreich besteht nur aus einem Bewerbungsschreiben (lettre de motivation / lettre de candidature) und einem Lebenslauf, es sei denn weitere Dokumente werden laut Annonce explizit angefordert. Üblicherweise wird das Anschreiben in Frankreich handschriftlich gemacht, deshalb ist es ebenso wichtig auf das Briefpapier zu achten, wie auf die Handschrift. Des Weiteren sollte das Anschreiben eine Seite nicht überschreiten. Gehaltsvorstellungen sollten nicht im Bewerbungsschreiben auftauchen, sondern erst im Bewerbungsgespräch besprochen werden. Der Lebenslauf jedoch sollte abgetippt und antichronologisch sein. Er sieht etwas anders aus als der Deutsche, da er keine Überschrift, und normalerweise kein Foto enthält, und auch nicht unterschrieben wird. Der Lebenslauf sollte ebenfalls etwas detailierter sein als ein deutscher, da keine sonstigen Dokumente hinzugefügt werden. Er sollte also Abschluss- oder Zeugnisnoten enthalten, sowie die besonderen Fähigkeiten des Bewerbers entsprechend darstellen.
Jeder Arbeitnehmer in Frankreich wird von seinem Arbeitgeber sozialversichert. Die Kosten dafür gehen automatisch von dem Gehalt des Arbeitnehmers ab. Da die Sozialversicherung nicht alle Kosten für Arzneimittel und Arztbesuche deckt, ist es empfehlenswert eine Zusatzversicherung abzuschließen. Handelt es sich jedoch um einen kurzen befristeten Aufenthalt so könnte die deutsche Krankenversicherung genügen. Darüber sollten Sie sich aber bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse weiter informieren.
Einwanderer müssen erst ab dem zweiten Jahr ihres Aufenthalts eine Steuererklärung anfertigen.
Als EU-Bürger dürfen Deutsche sich bis zu drei Monate lang in Frankreich aufhalten bevor ein Visum von Nutzen sein könnte. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt, da man als EU-Bürger in einem EU-Mitgliedstaat ohne weiteres Arbeiten darf. Sollte das Praktikum aber beispielsweise länger als drei? Monate dauern, so sollte eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture), im Rathaus (Mairie) oder bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police) beantragt werden. Diese ist nämlich noch für Formalitäten wie die Eröffnung eines Kontos erforderlich.
Auch mit der Europäischen Union ist es leider noch oft so, dass deutsche Schul- und Hochschulabschlüsse nicht einfach so von Arbeitgebern anerkannt werden. Es könnte daher erforderlich sein, sich Zeugnisse vorher von einer gesonderten Stelle anerkennen zu lassen. Bei staatlich geregelten Ausbildungen (Mediziner, Jurist, etc) ist dies noch problematischer. Mehr dazu unter: http://www.admifrance.gouv.fr/ und http://www.education.gouv.fr/.?
Französische Unternehmen planen gerne frühzeitig und sind es nicht gewohnt Praktikanten einzustellen, da Praktika in Frankreich – wenn überhaupt –? Pflicht sind und über Universitäten laufen. Dementsprechend gibt es viele Formalitäten die vorher geregelt werden müssen. Am einfachsten ist es wenn eine Convention de Stage vorliegt. Eine Convention de Stage ist eine in Deutschland eher unübliche vertragliche Vereinbarung zwischen der deutschen Universität und dem französischen Arbeitgeber, welches den Arbeitgeber von jeglicher Versicherungslast befreit. Dies erleichtert dem Arbeitgeber die Einstellung des Praktikanten, und macht diese somit attraktiver. Ein Praktikum? in Frankreich sollte demnach möglichst frühzeitig geplant werden.
Eine Bewerbung in Frankreich besteht nur aus einem Bewerbungsschreiben (lettre de motivation / lettre de candidature) und einem Lebenslauf, es sei denn weitere Dokumente werden laut Annonce explizit angefordert. Üblicherweise wird das Anschreiben in Frankreich handschriftlich gemacht, deshalb ist es ebenso wichtig auf das Briefpapier zu achten, wie auf die Handschrift. Des Weiteren sollte das Anschreiben eine Seite nicht überschreiten. Gehaltsvorstellungen sollten nicht im Bewerbungsschreiben auftauchen, sondern erst im Bewerbungsgespräch besprochen werden. Der Lebenslauf jedoch sollte abgetippt und antichronologisch sein. Er sieht etwas anders aus als der Deutsche, da er keine Überschrift, und normalerweise kein Foto enthält, und auch nicht unterschrieben wird. Der Lebenslauf sollte ebenfalls etwas detailierter sein als ein deutscher, da keine sonstigen Dokumente hinzugefügt werden. Er sollte also Abschluss- oder Zeugnisnoten enthalten, sowie die besonderen Fähigkeiten des Bewerbers entsprechend darstellen.
Jeder Arbeitnehmer in Frankreich wird von seinem Arbeitgeber sozialversichert. Die Kosten dafür gehen automatisch von dem Gehalt des Arbeitnehmers ab. Da die Sozialversicherung nicht alle Kosten für Arzneimittel und Arztbesuche deckt, ist es empfehlenswert eine Zusatzversicherung abzuschließen. Handelt es sich jedoch um einen kurzen befristeten Aufenthalt so könnte die deutsche Krankenversicherung genügen. Darüber sollten Sie sich aber bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse weiter informieren.
Einwanderer müssen erst ab dem zweiten Jahr ihres Aufenthalts eine Steuererklärung anfertigen.
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