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Fachhochschulen: Garantiert keine Unis zweiter Klasse – jetzt auch auf dem Papier!
22. Juni 2011
Wer sich theoretisch ausbilden lassen wollte, vor allem mit dem Ziel später in die wissenschaftliche Forschung zu gehen, studierte bisher immer an der Universität. Schließlich hieß es immer, dass Fachhochschulen sich eher an die Praktiker richten würden – eine berufs- und anwendungsorientierte Ausbildung stand im Mittelpunkt. Dieses Credo wurde in den achtziger Jahren durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und gesetzlich festgeschrieben.
Doch diese Zeiten sind laut einem erneuten Urteil aus Karlsruhe nun vorbei. Praxis und Forschung sind demnach unmittelbar miteinander verbunden. Professoren an Fachhochschulen unterstehen mit diesem Urteil eindeutig dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit, der im Grundgesetz Artikel 5 Abs. 3 festgehalten ist und können sich neben der Lehre nun vermehrt der Forschung widmen. Auch Fachhochschulstudierende können und sollen darüber hinaus zu wissenschaftlichem Arbeiten befähigt werden.
Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen an die Studierenden und Studienziele an Universitäten wie Fachhochschulen nähern sich immer weiter an. Dennoch wird bei den Fachhochschulen die Praxisorientierung weiterhin im Mittelpunkt stehen.
Doch diese Zeiten sind laut einem erneuten Urteil aus Karlsruhe nun vorbei. Praxis und Forschung sind demnach unmittelbar miteinander verbunden. Professoren an Fachhochschulen unterstehen mit diesem Urteil eindeutig dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit, der im Grundgesetz Artikel 5 Abs. 3 festgehalten ist und können sich neben der Lehre nun vermehrt der Forschung widmen. Auch Fachhochschulstudierende können und sollen darüber hinaus zu wissenschaftlichem Arbeiten befähigt werden.
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