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Studenten, die sich in Ihrer Universität z.B. aktiv in der Fachschaft beteiligen oder sich anderweitig in der Hochschulpolitik engagieren, können unter Umständen nicht immer an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Dies bedeutet mitunter, dass sie die Vorteile die die Studiengebühren für die Studenten mit sich bringen (z.B. verbesserte Lehre) gar nicht nutzen können, obwohl sie natürlich trotzdem zahlen. Dagegen hatte zuletzt ein Student aus Hamburg geklagt und vom zuständigen Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Er muss in Zukunft nicht mehr den vollen Semesterbeitrag zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nur für hochschulpolitische Aktivitäten, nicht für reguläre Hiwi-Jobs in der Uni.
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