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Sich eine Familie aufzubauen neben dem Studium ist zweifellos eine Herausforderung, dennoch ist das Studium eine schöne Zeit um ein Kind großzuziehen denn viele Studiengänge ermöglichen eine relativ flexible Zeitplanung im Vergleich zum späteren Berufsleben. Trotzdem ist es von erheblichem Vorteil in diesem Fall ein Organisationstalent zu sein, denn es erfordert eine Balance zwischen Kind, Studium, Partner, Nebenjob, und Haushalt. Aus diesem Grund bieten verschiedene Anlaufstellen Unterstützung.
Viele Hochschulen bieten speziell eingerichtete Beratungsstellen für Studierende mit Kind. Daneben gibt es auch Sozialberatungsstellen des Studentenwerks, bei denen man eine einmalige Pauschale für die Babyerstausstattung, oder als nicht Bafög-Empfänger einen Not-Fond beantragen kann.
Wer Bafög-berechtigt ist, hängt nach wie vor allein von dem Einkommen der Eltern der Studenten ab, unabhängig davon ob man selbst schon ein Kind hat.
In der Regel kann mindestens ein Elternteil von Studierenden mit Kind vom Studienbeitrag befreit werden. Die Semesteranzahl für die diese Befreiung gilt ist von Uni zu Uni verschieden. Grundsätzlich haben alle Studierende mit Kind auch einen Anspruch auf Kinder- und Elterngeld. Außerdem können, wenn das Einkommen nicht ausreicht Wohngeld und ALG2 für das Kind beantragt werden. Mittellose werdende Mütter haben auch die Möglichkeit bei der Bundesstiftung Mutter+Kind einen einmaligen Beitrag zu beantragen. Alleinerziehende können zudem unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, der später jedoch zurückgefordert wird.
Studentinnen, die vorher bereits gearbeitet haben, unabhängig davon ob es sich um einen Minijob handelt, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dass sich aus dem vorherigen Nettolohn in Höhe von maximal 13 € am Tag errechnet. Der Antrag dafür muss jedoch 7 Wochen vor dem Geburtstermin bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Neben der finanziellen Unterstützung, die Studierende mit Kind bekommen können, bieten Hochschulen auch Betreuungsmaßnahmen für die Kinder ihrer Studenten. Die Kindertagesstätten des Studentenwerks sind jedoch meist voll und haben keine Plätze für Kinder unter drei Jahren. An einigen Universitäten haben Eltern deshalb unter Eigenregie Mutter-Kind-Räume eingerichtet, in denen Wickeltische, Spielzeug, und Betten zur Verfügung stehen. Alternativ bezuschusst das Jugendamt Tagesmütter für Studierende mit Kind; dieser Zuschuss errechnet sich jedoch nach dem Einkommen der Studenten, und muss beantragt werden.
Hinsichtlich der Erbringung von Studienleistungen gibt es auch mit Kind keine Erleichterungen. Jedoch kann es manchmal von Vorteil sein mit den Dozenten persönlich zu sprechen, denn diese Zeigen sich in der Regel schon einsichtig. Kann ein Prüfungstermin beispielsweise nicht wahrgenommen werden weil das Kind krank ist können Sie die Prüfung am Nachschreibetermin mitschreiben.
Generell ist es also machbar sich während des Studiums eine Familie aufzubauen, sofern es zeitlich mit Ihrem Studiengang vereinbar ist.
Viele Hochschulen bieten speziell eingerichtete Beratungsstellen für Studierende mit Kind. Daneben gibt es auch Sozialberatungsstellen des Studentenwerks, bei denen man eine einmalige Pauschale für die Babyerstausstattung, oder als nicht Bafög-Empfänger einen Not-Fond beantragen kann.
Wer Bafög-berechtigt ist, hängt nach wie vor allein von dem Einkommen der Eltern der Studenten ab, unabhängig davon ob man selbst schon ein Kind hat.
In der Regel kann mindestens ein Elternteil von Studierenden mit Kind vom Studienbeitrag befreit werden. Die Semesteranzahl für die diese Befreiung gilt ist von Uni zu Uni verschieden. Grundsätzlich haben alle Studierende mit Kind auch einen Anspruch auf Kinder- und Elterngeld. Außerdem können, wenn das Einkommen nicht ausreicht Wohngeld und ALG2 für das Kind beantragt werden. Mittellose werdende Mütter haben auch die Möglichkeit bei der Bundesstiftung Mutter+Kind einen einmaligen Beitrag zu beantragen. Alleinerziehende können zudem unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, der später jedoch zurückgefordert wird.
Studentinnen, die vorher bereits gearbeitet haben, unabhängig davon ob es sich um einen Minijob handelt, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dass sich aus dem vorherigen Nettolohn in Höhe von maximal 13 € am Tag errechnet. Der Antrag dafür muss jedoch 7 Wochen vor dem Geburtstermin bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Neben der finanziellen Unterstützung, die Studierende mit Kind bekommen können, bieten Hochschulen auch Betreuungsmaßnahmen für die Kinder ihrer Studenten. Die Kindertagesstätten des Studentenwerks sind jedoch meist voll und haben keine Plätze für Kinder unter drei Jahren. An einigen Universitäten haben Eltern deshalb unter Eigenregie Mutter-Kind-Räume eingerichtet, in denen Wickeltische, Spielzeug, und Betten zur Verfügung stehen. Alternativ bezuschusst das Jugendamt Tagesmütter für Studierende mit Kind; dieser Zuschuss errechnet sich jedoch nach dem Einkommen der Studenten, und muss beantragt werden.
Hinsichtlich der Erbringung von Studienleistungen gibt es auch mit Kind keine Erleichterungen. Jedoch kann es manchmal von Vorteil sein mit den Dozenten persönlich zu sprechen, denn diese Zeigen sich in der Regel schon einsichtig. Kann ein Prüfungstermin beispielsweise nicht wahrgenommen werden weil das Kind krank ist können Sie die Prüfung am Nachschreibetermin mitschreiben.
Generell ist es also machbar sich während des Studiums eine Familie aufzubauen, sofern es zeitlich mit Ihrem Studiengang vereinbar ist.
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