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Du hast den Bachelor-Abschluss in der Tasche, doch schon wartet die nächste Hürde auf dich: Der Master-Studienplatz. Die Zulassungskriterien für diesen sind von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich und teilweise knallhart: Ein bestimmter NC, ein Eignungstest und/oder ein Empfehlungsschreiben sind die häufigsten Kriterien, die über deine studentische Laufbahn entscheiden. Besonders die Empfehlungsschreiben werden immer häufiger gefordert und werden als eine Art Einstiegshürde angesehen. Sie sind zwar nicht so wichtig wie das Motivationsschreiben, können jedoch vereinzelt über das Schicksal eines Wackelkandidaten entscheiden.
Wenn du dich für mehrere Master-Studienplätze beworben hast, kann es durchaus passieren, dass du auch mehrere Gutachten vorlegen musst. Du kannst jedoch versuchen dir ein allgemeines Gutachten ausstellen zu lassen, das du häufiger vorlegen kannst. Somit sparst du nicht nur dir Zeit und Nerven, sondern auch dem/der Gutachter/-in.
Doch wer soll dir ein Gutachten ausstellen? Du solltest dich unbedingt früh genug mit diesem Thema befassen, denn die Dozenten sitzen nicht in ihren Büros und warten nur darauf dir ein Empfehlungsschreiben auszustellen. Plane also ruhig drei bis vier Wochen ein, um dem/der Gutachter/-in deiner Wahl nicht noch unter zeitlichen Druck zu stellen. Idealerweise hat er/sie einen Doktortitel und kennt dich relativ gut, damit du ein halbwegs individuelles und authentisches Schreiben erhältst.
Wenn du so gar nicht weiter weißt wer dir ein Empfehlungsschreiben ausstellen soll, dann kannst du dich an deine Fachschaft wenden, die kann dir einige wichtige Tipps geben, wer diese Aufgabe in den letzten Jahren gut gemacht hat und wer eher überfordert war.
Wenn du endlich einen Gutachter gefunden hast, ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt. Manche Gutachter schreiben ihre Empfehlungsschreiben selbst, andere wiederum sind über anregende Vorschläge dankbar. Falle also nicht gleich mit der Tür ins Haus und erfrage vorsichtig, wie der/die Gutachter/-in sonst bei den Empfehlungsschreiben vorgeht.
Wenn in den Zugangsvoraussetzungen definiert ist welche Themen unbedingt im Gutachten erwähnt werden müssen, solltest du dies unbedingt deinem/deiner Gutachter/-in mitteilen. Nicht mündlich, denn so kann es schnell in Vergessenheit geraten, also am besten in schriftlicher Form. Wenn jedoch nichts vorgegeben ist, dann sollte in dem Empfehlungsschreiben unbedingt enthalten sein, welche Kurse du bei deinem Gutachter belegt hast, welche Leistungen du dort erbracht hast und somit auch welche Noten du erzielen konntest. Wenn du noch zusätzliche Leistungen erbracht hast, sollte dies ebenfalls unbedingt erwähnt werden. Doch auch deine persönlichen Qualifikationen, besonders dein Engagement, sollte in dem Schreiben beurteilt werden.
TIPP: Achte besonders auf die Formulierungen, denn schon der kleinste Unterschied kann zwischen Sieg und Niederlage entscheiden. Die Formulierungen „mit der Leistung zufrieden“ und „mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“ unterscheiden sich lediglich in vier Wörtern, doch die Bedeutung ist vernichtend. Während die letztere Formulierung eine sehr gute Beurteilung ist, ist die erste nur eine ausreichende.
von Nelli Spenst
Wenn du dich für mehrere Master-Studienplätze beworben hast, kann es durchaus passieren, dass du auch mehrere Gutachten vorlegen musst. Du kannst jedoch versuchen dir ein allgemeines Gutachten ausstellen zu lassen, das du häufiger vorlegen kannst. Somit sparst du nicht nur dir Zeit und Nerven, sondern auch dem/der Gutachter/-in.
Doch wer soll dir ein Gutachten ausstellen? Du solltest dich unbedingt früh genug mit diesem Thema befassen, denn die Dozenten sitzen nicht in ihren Büros und warten nur darauf dir ein Empfehlungsschreiben auszustellen. Plane also ruhig drei bis vier Wochen ein, um dem/der Gutachter/-in deiner Wahl nicht noch unter zeitlichen Druck zu stellen. Idealerweise hat er/sie einen Doktortitel und kennt dich relativ gut, damit du ein halbwegs individuelles und authentisches Schreiben erhältst.
Wenn du so gar nicht weiter weißt wer dir ein Empfehlungsschreiben ausstellen soll, dann kannst du dich an deine Fachschaft wenden, die kann dir einige wichtige Tipps geben, wer diese Aufgabe in den letzten Jahren gut gemacht hat und wer eher überfordert war.
Wenn du endlich einen Gutachter gefunden hast, ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt. Manche Gutachter schreiben ihre Empfehlungsschreiben selbst, andere wiederum sind über anregende Vorschläge dankbar. Falle also nicht gleich mit der Tür ins Haus und erfrage vorsichtig, wie der/die Gutachter/-in sonst bei den Empfehlungsschreiben vorgeht.
Wenn in den Zugangsvoraussetzungen definiert ist welche Themen unbedingt im Gutachten erwähnt werden müssen, solltest du dies unbedingt deinem/deiner Gutachter/-in mitteilen. Nicht mündlich, denn so kann es schnell in Vergessenheit geraten, also am besten in schriftlicher Form. Wenn jedoch nichts vorgegeben ist, dann sollte in dem Empfehlungsschreiben unbedingt enthalten sein, welche Kurse du bei deinem Gutachter belegt hast, welche Leistungen du dort erbracht hast und somit auch welche Noten du erzielen konntest. Wenn du noch zusätzliche Leistungen erbracht hast, sollte dies ebenfalls unbedingt erwähnt werden. Doch auch deine persönlichen Qualifikationen, besonders dein Engagement, sollte in dem Schreiben beurteilt werden.
TIPP: Achte besonders auf die Formulierungen, denn schon der kleinste Unterschied kann zwischen Sieg und Niederlage entscheiden. Die Formulierungen „mit der Leistung zufrieden“ und „mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“ unterscheiden sich lediglich in vier Wörtern, doch die Bedeutung ist vernichtend. Während die letztere Formulierung eine sehr gute Beurteilung ist, ist die erste nur eine ausreichende.
von Nelli Spenst
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