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Wochen und Monate, ja Jahre, wurden mit lernen, lernen und noch mal lernen verbracht, immer mit dem Ziel „Abschluss“ vor Augen. Ist dann der große Tag der Prüfung gekommen. Und nun das, Lärm dringt durch die geschlossenen Fenster, Vibrationen erschüttern den übervollen Raum. Luft ist Mangelware, die Konzentration auf dem Tiefpunkt...Verläuft dieser so wichtige Tag nicht so wie geplant, so ist das für viele Studenten eine riesengroße Enttäuschung und eine nicht minder große Katastrophe! Doch was tun, wenn guter Rat teuer ist, und das Studium vielleicht sogar auf der Kippe steht? Aufgeben, ist sicher keine Option. Erstmal gilt es sich zu informieren, was weiter zu tun ist.
Es kommt nicht selten vor, dass sich Studenten ungerecht bewertet fühlen. Ganz besonders häufig ist dies der Fall, wenn wichtige Klausuren die für die Zulassung zur Abschlussprüfung erforderlich sind, nicht so verlaufen wie gewünscht. Gleiches gilt aber auch bei Bachelor- oder Masterprüfungen. Wenn du das Gefühl nicht los wirst, dass du einer ungerechten Bewertung obliegst, lass die Unterlagen von jemanden gegenlesen der Ahnung davon hat. Eine unvoreingenommene Beurteilung der Prüfungsergebnisse ist unerlässlich! Lass einen Professor oder eine andere Person, die sich mit der Materie auskennt deine Unterlagen lesen. So erhältst du schon mal einen groben Anhaltspunkt dahingehend, ob du deine Prüfungsergebnisse anfechten solltest; dies ist in der Regel immer möglich! Studentenwerke, bieten hier hilfreiche Informationen und Unterstützung, auch in rechtlichen Fragen.
Schritt für Schritt zum Wiederspruch!
Wenn du mit deinen Prüfungsergebnissen nicht einverstanden bist, vielleicht weil du der Ansicht bist, das eine von deinem Prüfer als Fehler angesehene Frage, doch korrekt ist, oder du untre unwürdigen Bedingungen schreiben musstest, so hast du die Möglichkeit dagegen anzugehen. Lege Wiederspruch ein. Das geht auch bei Noten, die als unzureichend angesehen werden. Viele Unis bieten hierzu Vordrucke an, auf denen du dann den Grund deines Einspruches angibst. Hierzu hast du in der Regel einen Monat Zeit, unter gewissen Bedingungen kann sich diese Frist allerdings auch enorm verlängern, bis zu einem Jahr. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle. Bei einer nicht bestandenen Prüfung verfährt man folgendermaßen: Mit dem Bescheid, den man nach der Prüfung erhält, erhält man in der Regel auch eine Rechtsbelehrung. In dieser ist die Möglichkeit des Wiederspruches erläutert. Wenn man sich hierhin gehend äußert, so sollte man dringend auf einen sachlichen Ton und eine verständliche Ausdrucksweise achten. Wer unsicher ist kann sich auch von einem Anwalt dahingehend beraten lassen. Man setzt also gemäß der Belehrung ein Schreiben auf in dem man sachlich formuliert, warum man die Bewertung für nicht gerecht erachtet. Zeitgleich ist es auch sinnvoll beim Prüfungsamt Einblick in die Unterlagen zu beantragen, um eine weitere Korrektur durchführen zu lassen. Unterscheidet sich das Ergebnis dieser zweiten Korrektur nun erheblich von dem der ersten, so ist eine Drittkorrektur sogar Pflicht!
Fakt ist, es ist dein gutes Recht als Student deine Meinung zu äußern, und erst Recht wenn du das Gefühl hast ungerecht benotet worden zu sein. Es ist auch nicht selten das Studenten Wiederspruch einlegen. Im Grunde genommen ist die Uni nichts anderes als eine Behörde, es ist sogar vorgesehen dass Wiederspruch seinen Raum hat. Weitere Handlungsschritte werden hiermit erst ermöglicht, daher sollte niemand aus falscher Scham oder ähnliches auf sein Recht verzichten. In der Regel sind die Chancen für Studenten nicht schlecht, wenn sie beweisen und belegen können, dass sie Opfer einer ungerechten Beurteilung geworden sind. Zum Beispiel durch einen Ermessensfehler des Prüfers, oder durch ungültige Bewertungsformen wie der Malus-Regel. Hier werden falsche Antworten mit Punktabzug bestraft. Dies ist in der Regel unzulässig. Ebenso kann man die Prüfungsergebnisse anfechten wenn die Prüfung nur von einem Prüfer abgenommen wurde oder erhebliche Störfaktoren das konzentrieren unmöglich machten. Wenn etwa eine Baustelle oder ähnliches auf dem Campus ist, deren Lärm sehr stark in die Prüfungsräumlichkeiten dringt, oder wenn nicht genügend Sitzplätze vorhanden sind. Halte Rücksprache mit einem Studentenwerk deiner Wahl. Sie werden dich unterstützen und dir die Hilfe vermitteln die du nun benötigst. Auch eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein. Meist trägt die Rechtsschutzversicherung die Auslagen. Kommt die Sache vor ein Gericht können weitere Kosten anfallen.
Von Natascha Neufuss
Es kommt nicht selten vor, dass sich Studenten ungerecht bewertet fühlen. Ganz besonders häufig ist dies der Fall, wenn wichtige Klausuren die für die Zulassung zur Abschlussprüfung erforderlich sind, nicht so verlaufen wie gewünscht. Gleiches gilt aber auch bei Bachelor- oder Masterprüfungen. Wenn du das Gefühl nicht los wirst, dass du einer ungerechten Bewertung obliegst, lass die Unterlagen von jemanden gegenlesen der Ahnung davon hat. Eine unvoreingenommene Beurteilung der Prüfungsergebnisse ist unerlässlich! Lass einen Professor oder eine andere Person, die sich mit der Materie auskennt deine Unterlagen lesen. So erhältst du schon mal einen groben Anhaltspunkt dahingehend, ob du deine Prüfungsergebnisse anfechten solltest; dies ist in der Regel immer möglich! Studentenwerke, bieten hier hilfreiche Informationen und Unterstützung, auch in rechtlichen Fragen.
Schritt für Schritt zum Wiederspruch!
Wenn du mit deinen Prüfungsergebnissen nicht einverstanden bist, vielleicht weil du der Ansicht bist, das eine von deinem Prüfer als Fehler angesehene Frage, doch korrekt ist, oder du untre unwürdigen Bedingungen schreiben musstest, so hast du die Möglichkeit dagegen anzugehen. Lege Wiederspruch ein. Das geht auch bei Noten, die als unzureichend angesehen werden. Viele Unis bieten hierzu Vordrucke an, auf denen du dann den Grund deines Einspruches angibst. Hierzu hast du in der Regel einen Monat Zeit, unter gewissen Bedingungen kann sich diese Frist allerdings auch enorm verlängern, bis zu einem Jahr. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle. Bei einer nicht bestandenen Prüfung verfährt man folgendermaßen: Mit dem Bescheid, den man nach der Prüfung erhält, erhält man in der Regel auch eine Rechtsbelehrung. In dieser ist die Möglichkeit des Wiederspruches erläutert. Wenn man sich hierhin gehend äußert, so sollte man dringend auf einen sachlichen Ton und eine verständliche Ausdrucksweise achten. Wer unsicher ist kann sich auch von einem Anwalt dahingehend beraten lassen. Man setzt also gemäß der Belehrung ein Schreiben auf in dem man sachlich formuliert, warum man die Bewertung für nicht gerecht erachtet. Zeitgleich ist es auch sinnvoll beim Prüfungsamt Einblick in die Unterlagen zu beantragen, um eine weitere Korrektur durchführen zu lassen. Unterscheidet sich das Ergebnis dieser zweiten Korrektur nun erheblich von dem der ersten, so ist eine Drittkorrektur sogar Pflicht!
Fakt ist, es ist dein gutes Recht als Student deine Meinung zu äußern, und erst Recht wenn du das Gefühl hast ungerecht benotet worden zu sein. Es ist auch nicht selten das Studenten Wiederspruch einlegen. Im Grunde genommen ist die Uni nichts anderes als eine Behörde, es ist sogar vorgesehen dass Wiederspruch seinen Raum hat. Weitere Handlungsschritte werden hiermit erst ermöglicht, daher sollte niemand aus falscher Scham oder ähnliches auf sein Recht verzichten. In der Regel sind die Chancen für Studenten nicht schlecht, wenn sie beweisen und belegen können, dass sie Opfer einer ungerechten Beurteilung geworden sind. Zum Beispiel durch einen Ermessensfehler des Prüfers, oder durch ungültige Bewertungsformen wie der Malus-Regel. Hier werden falsche Antworten mit Punktabzug bestraft. Dies ist in der Regel unzulässig. Ebenso kann man die Prüfungsergebnisse anfechten wenn die Prüfung nur von einem Prüfer abgenommen wurde oder erhebliche Störfaktoren das konzentrieren unmöglich machten. Wenn etwa eine Baustelle oder ähnliches auf dem Campus ist, deren Lärm sehr stark in die Prüfungsräumlichkeiten dringt, oder wenn nicht genügend Sitzplätze vorhanden sind. Halte Rücksprache mit einem Studentenwerk deiner Wahl. Sie werden dich unterstützen und dir die Hilfe vermitteln die du nun benötigst. Auch eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein. Meist trägt die Rechtsschutzversicherung die Auslagen. Kommt die Sache vor ein Gericht können weitere Kosten anfallen.
Von Natascha Neufuss
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