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Das bisherige Hochschulfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen ist ein liberaler Entwurf, der den Hochschulen wie der Name schon sagt „ Freiheit“ lässt. Freiheit in Sachen Haushaltung, Personalwesen, Studienangebot und vielem mehr. Aus Universitäten werden wirtschaftlich geführte Unternehmen. Das Gesetz hat für viele Entwicklungen in der Hochschullandschaft NRWs gesorgt: Die Hochschulen haben viele neue Studienplätze geschaffen, neue Angebote und Möglichkeiten für die wachsende Zahl der Studenten geschaffen und den immensen Andrang des doppelten Abiturjahrganges mehr oder minder erfolgreich gemeistert. Dennoch sieht die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze dringenden Handlungsbedarf. Ihr haben die Hochschulen zu viel Selbstbestimmungsrecht, sie möchte mehr Mitspracherecht und mehr Kontrolle staatlicherseits, immerhin kosten die Universitäten das Land Milliarden an öffentlichen Geldern, Steuergeldern. Transparenz soll her. Die freie Handhabe der Universitäten wäre damit größtenteils dahin.
Das Hochschulfreiheitsgesetz das im Jahre 2006 vom FDP-Minister Andreas Pinkwart eingeführt wurde, stellte den Betrieb der Universitäten in Nordrhein Westfalen gründlich auf den Kopf! Das Gesetz sah vor das die Hochschulen sich verselbstständigen sollen, und das taten sie: Selbstbestimmung und Selbstorganisation anstelle von Bürokratie war das Credo. Rechtlich, wie auch fachlich. Die Strukturen innerhalb der Hochschulen veränderten sich stark, und mit ihnen das Machtgefälle. War bislang es bislang so gewesenen, dass ein frei gewähltes Hochschulgremium und die Hochschulleitung, was die Mitbestimmung zur Entscheidungsfindung bei Vorgängen die die Universität betrafen, gleich hoch auf waren, so änderte sich dies nun. Mit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes verlor der Senat einen großen Teil seiner Befugnisse, er verlor stark an dirigistischer Macht. Was blieb war lediglich eine Beraterfunktion dieses traditionellen Komitees. Die Rektoren und die Hochschulleitung hingegen erhielten alle wesentlichen Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf Finanzen, Personalentscheidungen und fachliches Profil der Hochschule. Die Macht fiel also überproportional den Hochschulleitungen zu, die zu einem großen Teil auch aus Externen, also nicht der Hochschule zugehörigen bestehen. Diese konnten nun frei haushalten ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen. Die Rektorenlobby freute sich, und überall im Land schaute man neidisch nach NRW.
Der neue Gesetzentwurf soll dieser Freiheit nun ein Ende setzten, denn die Vertreter des Landes sind der Ansicht das zu viel Intransparenz an NRWs Universitäten herrscht. Sehr zum Missfallen der Hochschulleitungen wie man sich vorstellen kann, denn die wollen sich natürlich auch nicht vom Land fremdbestimmen lassen: Sie sehen ihre Autonomie und Handlungsfähigkeit in Gefahr. Kein Wunder, also das die Kontroversen groß sind.
Dennoch, das allen voran aufgeführten Arguments war und ist der Ruf nach mehr Transparenz. Hier findet sich eine breite Zustimmung unter Studentenvertretungen und Senatsmitgliedern. So wurde beispielsweise das Verhalten der Hochschulleitungen in Bezug auf das öffentlich machen der Ursprünge und Verwendungszwecke von Drittmitteln kritisiert. Als Drittmittel bezeichnet man Gelder die nicht aus dem Etat des zuständigen Ministeriums stammen. Diese müssen nicht zwangsläufig aus der externen Privatwirtschaft stammen, können es aber. In den meisten Fällen stammen diese Gelder aus öffentlichen Forschungsförderungen bestimmter Forschungsprojekte wie z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es handelt sich also um öffentliche Gelder, sprich um Steuergelder. Die Hochschulleitungen sehen keinen Anlass die Verwendung oder Herkunft der Mittel offenzulegen und berufen sich hierbei auf ihre wissenschaftliche Freiheit. Dies will das neue Gesetz ändern, und findet damit, wie gesagt breite Zustimmung. Prinzipiell sind viele Neuerungen und Änderungen in den 355 Seiten des Gesetzestexts zu finden. Sollte das Gesetz durchkommen, wird es für die Universitäten in NRW auf jeden Fall eines bedeuten, und zwar die Tatsache dass sie in Zukunft sehr viel mehr Rechenschaft schuldig sein werden. Rechenschaftsberichte, eine stark eingeschränkte Autonomie, unflexibilität und ein riesiger Berg Bürokratie droht nun den Hochschulen. Die meisten der Hochschulen lehnen die neuen Gesetzentwürfe übrigens vehement ab, verständlicherweise.
Von Natascha Neufuss
Das Hochschulfreiheitsgesetz das im Jahre 2006 vom FDP-Minister Andreas Pinkwart eingeführt wurde, stellte den Betrieb der Universitäten in Nordrhein Westfalen gründlich auf den Kopf! Das Gesetz sah vor das die Hochschulen sich verselbstständigen sollen, und das taten sie: Selbstbestimmung und Selbstorganisation anstelle von Bürokratie war das Credo. Rechtlich, wie auch fachlich. Die Strukturen innerhalb der Hochschulen veränderten sich stark, und mit ihnen das Machtgefälle. War bislang es bislang so gewesenen, dass ein frei gewähltes Hochschulgremium und die Hochschulleitung, was die Mitbestimmung zur Entscheidungsfindung bei Vorgängen die die Universität betrafen, gleich hoch auf waren, so änderte sich dies nun. Mit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes verlor der Senat einen großen Teil seiner Befugnisse, er verlor stark an dirigistischer Macht. Was blieb war lediglich eine Beraterfunktion dieses traditionellen Komitees. Die Rektoren und die Hochschulleitung hingegen erhielten alle wesentlichen Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf Finanzen, Personalentscheidungen und fachliches Profil der Hochschule. Die Macht fiel also überproportional den Hochschulleitungen zu, die zu einem großen Teil auch aus Externen, also nicht der Hochschule zugehörigen bestehen. Diese konnten nun frei haushalten ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen. Die Rektorenlobby freute sich, und überall im Land schaute man neidisch nach NRW.
Der neue Gesetzentwurf soll dieser Freiheit nun ein Ende setzten, denn die Vertreter des Landes sind der Ansicht das zu viel Intransparenz an NRWs Universitäten herrscht. Sehr zum Missfallen der Hochschulleitungen wie man sich vorstellen kann, denn die wollen sich natürlich auch nicht vom Land fremdbestimmen lassen: Sie sehen ihre Autonomie und Handlungsfähigkeit in Gefahr. Kein Wunder, also das die Kontroversen groß sind.
Dennoch, das allen voran aufgeführten Arguments war und ist der Ruf nach mehr Transparenz. Hier findet sich eine breite Zustimmung unter Studentenvertretungen und Senatsmitgliedern. So wurde beispielsweise das Verhalten der Hochschulleitungen in Bezug auf das öffentlich machen der Ursprünge und Verwendungszwecke von Drittmitteln kritisiert. Als Drittmittel bezeichnet man Gelder die nicht aus dem Etat des zuständigen Ministeriums stammen. Diese müssen nicht zwangsläufig aus der externen Privatwirtschaft stammen, können es aber. In den meisten Fällen stammen diese Gelder aus öffentlichen Forschungsförderungen bestimmter Forschungsprojekte wie z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es handelt sich also um öffentliche Gelder, sprich um Steuergelder. Die Hochschulleitungen sehen keinen Anlass die Verwendung oder Herkunft der Mittel offenzulegen und berufen sich hierbei auf ihre wissenschaftliche Freiheit. Dies will das neue Gesetz ändern, und findet damit, wie gesagt breite Zustimmung. Prinzipiell sind viele Neuerungen und Änderungen in den 355 Seiten des Gesetzestexts zu finden. Sollte das Gesetz durchkommen, wird es für die Universitäten in NRW auf jeden Fall eines bedeuten, und zwar die Tatsache dass sie in Zukunft sehr viel mehr Rechenschaft schuldig sein werden. Rechenschaftsberichte, eine stark eingeschränkte Autonomie, unflexibilität und ein riesiger Berg Bürokratie droht nun den Hochschulen. Die meisten der Hochschulen lehnen die neuen Gesetzentwürfe übrigens vehement ab, verständlicherweise.
Von Natascha Neufuss
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