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Auch für Studenten kann es durchaus lohnend sein eine Steuererklärung auszufüllen! Wer in den Semesterferien regelmäßig gearbeitet hat, sollte es auf jeden Fall machen. Erfolgte die Arbeit in selbstständiger Tätigkeit, so muss eine Erklärung abgegeben werden! Alle anderen dürfen, aber müssen nicht, aber da es durchaus lohnend sein kann sollte man nichts verschenken! Vor allem da viele Kosten die fürs Studium anfallen abgesetzt werden können!
Das ausfüllen einer Lohnsteuererklärung kann bares Geld einbringen, denn zu viel bezahlte Steuern werden auf diesem Wege zurückerstattet. Das mindeste was man zurückbekommt ist der komplette Solidaritätszuschlag, zudem können sie Werbungskosten geltend machen. Diesen Punkt finden sie in der Anlage N der Lohnsteuererklärung. Unter diesem Punkt können sie folgendes geltend machen: Arbeitsmittel: Hierzu zählen Arbeitsmaterialien wie Fachliteratur, Büromaterialien, Fotokopien. Büromöbel können ebenfalls abgesetzt werden. Übrigens, auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch abgesetzt werden, maximal 1.250Euro können hier geltend gemacht werden: Für anteilige Miete, Nebenkosten, Strom. Computer oder Laptop, Drucker, Monitor und anderes Zubehör, können sie über einen Zeitraum von drei Jahren abschreiben. Wer gebraucht oder günstig kauft, und insgesamt nicht mehr als maximal 410,- Euro, incl. MwSt. bezahlt kann auch sofort voll absetzen!
Kosten die fürs Studium anfallen lassen sich absetzen: Darunter auch Studiengebühren. Wer sie in seiner Lohnsteuerjahreserklärung geltend macht, erwirkt dadurch auch eine Minderung der Steuerlast. Ebenfalls angegeben werden können kosten für Auslandssemester, Zinsen für ein Ausbildungsdarlehn, sowie auch Kosten für ein Repetitorium.
Zu guter Letzt sind auch Fahrtkosten von der Steuer absetzbar. Wer mit dem Auto zur Uni, zur Bibliothek oder zu Seminaren unterwegs ist kann 30 Cent pro gefahrenen Kilometer veranschlagen. Wenn kein Auto und kein Semesterticket vorhanden sind, und der Student öffentliche Verkehrsmittel nutzt, so kann der volle gezahlte Fahrpreis in die Lohnsteuererklärung eingetragen werden. Und sogar wer mit dem Fahrrad unterwegs ist kann dies geltend machen, mit 5Cent pro gefahrenen Kilometer!
Sie sehen, es kann sich durchaus lohnen eine Lohnsteuerjahreserklärung anzufertigen! Die notwendigen Formulare gibt es entweder beim Finanzamt oder online. Doch, Ausgepasst, wer einmal eine Erklärung abgeben hat, sollte dies im Folgejahr ebenfalls tun, da sonst vom Finanzamt geschätzt wird.
Von Natascha N.
Das ausfüllen einer Lohnsteuererklärung kann bares Geld einbringen, denn zu viel bezahlte Steuern werden auf diesem Wege zurückerstattet. Das mindeste was man zurückbekommt ist der komplette Solidaritätszuschlag, zudem können sie Werbungskosten geltend machen. Diesen Punkt finden sie in der Anlage N der Lohnsteuererklärung. Unter diesem Punkt können sie folgendes geltend machen: Arbeitsmittel: Hierzu zählen Arbeitsmaterialien wie Fachliteratur, Büromaterialien, Fotokopien. Büromöbel können ebenfalls abgesetzt werden. Übrigens, auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch abgesetzt werden, maximal 1.250Euro können hier geltend gemacht werden: Für anteilige Miete, Nebenkosten, Strom. Computer oder Laptop, Drucker, Monitor und anderes Zubehör, können sie über einen Zeitraum von drei Jahren abschreiben. Wer gebraucht oder günstig kauft, und insgesamt nicht mehr als maximal 410,- Euro, incl. MwSt. bezahlt kann auch sofort voll absetzen!
Kosten die fürs Studium anfallen lassen sich absetzen: Darunter auch Studiengebühren. Wer sie in seiner Lohnsteuerjahreserklärung geltend macht, erwirkt dadurch auch eine Minderung der Steuerlast. Ebenfalls angegeben werden können kosten für Auslandssemester, Zinsen für ein Ausbildungsdarlehn, sowie auch Kosten für ein Repetitorium.
Zu guter Letzt sind auch Fahrtkosten von der Steuer absetzbar. Wer mit dem Auto zur Uni, zur Bibliothek oder zu Seminaren unterwegs ist kann 30 Cent pro gefahrenen Kilometer veranschlagen. Wenn kein Auto und kein Semesterticket vorhanden sind, und der Student öffentliche Verkehrsmittel nutzt, so kann der volle gezahlte Fahrpreis in die Lohnsteuererklärung eingetragen werden. Und sogar wer mit dem Fahrrad unterwegs ist kann dies geltend machen, mit 5Cent pro gefahrenen Kilometer!
Sie sehen, es kann sich durchaus lohnen eine Lohnsteuerjahreserklärung anzufertigen! Die notwendigen Formulare gibt es entweder beim Finanzamt oder online. Doch, Ausgepasst, wer einmal eine Erklärung abgeben hat, sollte dies im Folgejahr ebenfalls tun, da sonst vom Finanzamt geschätzt wird.
Von Natascha N.
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Director//Yoko Okumura - yokofilm.com
Producer//Christopher Ruiz
Cinematographer//Bennett Cerf - bennettcerf.com
Editors//Yoko Okumura & Steve Pristin - stevenpristin.com
Sound Design//Patrick Janssen - patjanssen.com
Music// Ken Christianson//Derde Verde - ken4397.wixsite.com/pere // derdeverde.bandcamp.com
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